Verjährungsfristen

Gibt es eine Seite mit ausführlichen Infos über Verjährungsfristen?

Oder anders gefragt: Ich wohne seit fast zehn Jahren schuldenfrei im Ausland. Jetzt hatte ich bei der Schufa eine Selbstauskunft beantragt und oh Wunder, plötzlich bekomme ich Post von Kreditverwaltungen und rechne noch mit viel mehr. Ist das verjährt? Meine Schulden bestehen aus KFZ-Steuern, Einkommenssteuern, nicht gezahlten Versicherungen, div. Kredit- und Ratenkäufen und ein bißchen auf der Bank.

Hallo,

'ne kompliziertere und vielschichtigere Frage hättest Du Dir kaum aussuchen können. Die Verjährungsfristen liegen zwischen 2 und 30 (in Worten: dreißig) Jahren. Ermittle deshalb überschlägig die Höhe der Schulden und entscheide dann, ob Du Deine Adresse geheim hälst und in Spanien bleibst.

Gruß
Wolfgang

Ich würde einmal sagen, die Adresse ist nicht mehr geheim!

Da wirst Du nicht viel Glück haben! Recht gute Infos gibt es hier:
http://www.schuldnerberatung-rhein-neckar.de/SM/verj…

Im Zweifel aber ab zum Anwalt…

Gruß Stefan

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Ich würde einmal sagen, die Adresse ist nicht mehr geheim!

So ist es -
aber ich wäre mittlerweile bereit für die Schulden gerade zu stehen, nur alle - das ist zu viel und finanziell unmöglich.

Naja, die genaue Summe weiß ich nicht, es dürfte aber alles zusammen stark auf die 100.000 zu gehen - nur ist es zu spät um die Adresse geheim zuhalten, sonst wäre die Entscheidung einfach. Außwandern möchte ich auch nicht, denn hier gehöre ich hin und habe meine Existenz aufgebaut.

Grüße aus Spanien

'ne kompliziertere und vielschichtigere Frage hättest Du Dir
kaum aussuchen können. Die Verjährungsfristen liegen zwischen
2 und 30 (in Worten: dreißig) Jahren. Ermittle deshalb
überschlägig die Höhe der Schulden und entscheide dann, ob Du
Deine Adresse geheim hälst und in Spanien bleibst.

Gruß
Wolfgang

Unter diesen Umständen empfehle ich Dir, mit allen Gläubigern Kontakt aufzunehmen. Nach so vielen Jahren wird kaum noch jemand daran glauben, zu Geld zu kommen. Wo möglich, versuche einen Vergleich zu erwirken, der in absehbarer Zeit zur Erledigung führt. Ansonsten biete Zahlungen an, die im Rahmen Deiner Möglichkeiten liegen. Bei Gläubigern, die mit Unvernunft, fehlender Gesprächsbereitschaft und Zwangsvollstreckung reagieren, kann der Hinweis auf ein privates Insolvenzverfahren helfen. Dabei bekäme der Gläubiger nämlich voraussichtlich nur noch sehr wenig oder nichts mehr.

Gruß
Wolfgang