Betrug beim Kauf eines gebrauchten Pkws

Vor 6 Wochen wurde ein gebrauchter PKW für 4900,-€ gekauft.

Bei einer Autobahnfahrt löste sich der Innenkotflügel und in einer Werkstatt wurde festgestellt, dass Schrauben und Splinte fehlten, das Auto einen Unfallschaden hatte und unsachgemäß repariert wurde.
Dies wurde vom Verkäufer nicht angegeben.

Bei einem Anruf beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass der Wagen einen 3-fachen Totalschaden von 12000,-€ hatte und nur noch Schrottwert besaß.
Eine Abschrift des Gutachtens liegt vor.
Inzwischen wurde der PKW in einer Werkstatt auf seine Fahrtüchtigkeit überprüft.
Fahrtüchtig ist er, nach Einsetzen der fehlenden Schrauben und Splint, trotz unsachgemäßer Instandsetzung.
Allerdings fehlen alle 4 Airbags und die vorderen beiden Gurtstraffer.

Das Autohaus hat den Wagen im Internet zum Kauf angeboten.
Unter seinem Namen, nicht als Vermittler.

Der Autohändler hat den alten PKW in Zahlung genommen und den Verkauf abgewickelt.
Trotzdem hat der Händler behauptet, er wäre nicht der Besitzer, der „Eigentümer“ kam, nahm aber nicht das Geld in Empfang.
Er hatte die Papiere und den Schlüssel.
Einen Kaufvertrag gibt es nicht.

Was kann der neue Halter tun, damit das Auto zurückgenommen wird und er den Kaufpreis erstattet bekommt.
Die Befürchtung des Halters ist, dass der H#ändler den Wagen wieder zum Verkauf anbietet, ohne die Airbags und die Gurtstraffer einzubauen.

Einen Kaufvertrag gibt es nicht.

was bedeutet „einen kaufvertrag gibt es nicht“? vorbesitzer-autohändler- oder autohändler-käufer-vertrag?

in jedem fall wurde ein schwerwiegender mangel verschwiegen. ob ein auto ein unfallauto ist, muss beim verkauf angegeben werden, ansonsten ist der kaufvertrag nichtig.

Der Autohändler hat den alten PKW in Zahlung genommen und den
Verkauf abgewickelt.
Trotzdem hat der Händler behauptet, er wäre nicht der
Besitzer, der „Eigentümer“ kam, nahm aber nicht das Geld in
Empfang. Er hatte Papiere und den Schlüssel.

„besitzer“ bedeutet etwas besitzen. dazu muss man nicht der „eigentümer“ sein. wenn ich dir z.B. mein auto leihe, bist du dessen besitzer, ich bin immernoch der eigentümer.
wer den kfz-brief eines autos besitzt, ist damit urkundlich dessen eigentümer.

Hallo!

Vor 6 Wochen wurde ein gebrauchter PKW für 4900,-€ gekauft.

Bei einer Autobahnfahrt löste sich der Innenkotflügel und in
einer Werkstatt wurde festgestellt, dass Schrauben und Splinte
fehlten, das Auto einen Unfallschaden hatte und unsachgemäß
repariert wurde.
Dies wurde vom Verkäufer nicht angegeben.

Somit bist Du höchstwahrscheinlich aus der Sache raus.

Bei einem Anruf beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass der
Wagen einen 3-fachen Totalschaden von 12000,-€ hatte und nur
noch Schrottwert besaß.
Eine Abschrift des Gutachtens liegt vor.

Sehr gut.

Inzwischen wurde der PKW in einer Werkstatt auf seine
Fahrtüchtigkeit überprüft.
Fahrtüchtig ist er, nach Einsetzen der fehlenden Schrauben und
Splint, trotz unsachgemäßer Instandsetzung.
Allerdings fehlen alle 4 Airbags und die vorderen beiden
Gurtstraffer.

Damit ist das Auto m.E. noch nicht mal mehr für den afrikanischen Markt als „fahrtüchtig“ zu bezeichnen. TÜV-gemäß ist der Wagen so auch nicht, Du darfsat ihn so nicht fahren.

Das Autohaus hat den Wagen im Internet zum Kauf angeboten.
Unter seinem Namen, nicht als Vermittler.

Damit dürfte auch das Thema, wer vor Gericht als Verkäufer gewertet würde, relativ klar sein.
Wichtig ist nur, dass nicht irgendwo „im Kundenauftrag“ o.ä. stand.

Der Autohändler hat den alten PKW in Zahlung genommen und den
Verkauf abgewickelt.

Von Dir oder vom Vorbesitzer?

Trotzdem hat der Händler behauptet, er wäre nicht der
Besitzer, der „Eigentümer“ kam, nahm aber nicht das Geld in
Empfang.

Das stinkt, hier wird er vor Gericht wahrscheinlich wenig Chancen haben.

Er hatte die Papiere und den Schlüssel.
Einen Kaufvertrag gibt es nicht.

Das ist nicht gut, aber lösbar, denke ich.

Was kann der neue Halter tun, damit das Auto zurückgenommen
wird und er den Kaufpreis erstattet bekommt.

Er sollte auf Rückabwicklung des Vertrages und Erstattung des vollen Kaufpreises bestehen.
Falls der Autohändler nicht zieht, ganz ruhig und höflich mit dem Gang zum Anwalt drohen.
Zieht er dann immer noch nicht, machst DU das halt. Und informierst den Staatsanwalt gleich mit bzgl. des Verkaufs eines Autos ohne Airbags.
Wie sieht das eigentlich mit dem TÜV aus? Hier könnte noch ein Prüfer mit in den betrug involviert sein. Mal TÜV Datum und Unfalldatum aus dem Gutachten vergleichen.
Würde mich wundern, wenn der Dealer dann nicht aufgeben würde…

Die Befürchtung des Halters ist, dass der H#ändler den Wagen
wieder zum Verkauf anbietet, ohne die Airbags und die
Gurtstraffer einzubauen.

Das ist dann nicht das Problem des Käufers. Der Verkäufer könnte ja einen Blöden finden, wobei bei fehlenden Airbags eine Arnung erscheinen müsste, oder massiv an der Fahrzeugelektrik manipuliert worden ist. Das merkt man dann bei der 1. Inspektion, wenn das Testgerät angeschlossen wird.

Grüße,

Mathias

P.S.: Autos kauft man von Mneschen über 75 Jahre oder vom seriösen Markenhändler.

Nichtig ist der sicher nicht, allenfalls wegen arglistiger Täuschung anfechtbar…

anfechten gegenüber vertragspartner, also, der den Vertrag geschlossen hat
Rückgabe Wagen gegen Rückgabe gelten anbieten…
Gleichzeitg prüfen, ob der vertragspartner nicht schon Insolvenz angemeldet hat…

Das fällt in die Kategorie „lustiges Juraraten“:

in jedem fall wurde ein schwerwiegender mangel verschwiegen.
ob ein auto ein unfallauto ist, muss beim verkauf angegeben
werden, ansonsten ist der kaufvertrag nichtig.

Letztlich kann im Falle einer arglistigen Täuschung der Käufer ja trotzdem ein Interesse an der Sache haben. Wenn solche Verträge nichtig wären, könnte sich der Käufer nicht mehr aussuchen, ob er die Sache behalten möchte. Er wäre also quasi doppelt gestraft. Das macht kein Sinn und ist im Gesetz so auch nicht vorgesehen.

Levay

Gleichzeitg prüfen, ob der vertragspartner nicht schon
Insolvenz angemeldet hat…

Hallo evtl auch dazu oder aber zum allgemein Nachdruck verleihen ist es gut wenn der Autohändler in der KFZ-Innung ist, denn die haben einen Ombudsmann, der auch noch weiterhelfen kann, falls der Händler sich querstellt.
(Aus eigener Erfahrung reicht das, bei uns stand aber unfallfrei im Kaufvertrag und beim Anruf bei der Innung zeigten die sich SEEEHHHR interessiert, solche Beschwerden aufzunehmen.)
Gruß und viel Glück Susanne