Hallo!
Vor 6 Wochen wurde ein gebrauchter PKW für 4900,-€ gekauft.
Bei einer Autobahnfahrt löste sich der Innenkotflügel und in
einer Werkstatt wurde festgestellt, dass Schrauben und Splinte
fehlten, das Auto einen Unfallschaden hatte und unsachgemäß
repariert wurde.
Dies wurde vom Verkäufer nicht angegeben.
Somit bist Du höchstwahrscheinlich aus der Sache raus.
Bei einem Anruf beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass der
Wagen einen 3-fachen Totalschaden von 12000,-€ hatte und nur
noch Schrottwert besaß.
Eine Abschrift des Gutachtens liegt vor.
Sehr gut.
Inzwischen wurde der PKW in einer Werkstatt auf seine
Fahrtüchtigkeit überprüft.
Fahrtüchtig ist er, nach Einsetzen der fehlenden Schrauben und
Splint, trotz unsachgemäßer Instandsetzung.
Allerdings fehlen alle 4 Airbags und die vorderen beiden
Gurtstraffer.
Damit ist das Auto m.E. noch nicht mal mehr für den afrikanischen Markt als „fahrtüchtig“ zu bezeichnen. TÜV-gemäß ist der Wagen so auch nicht, Du darfsat ihn so nicht fahren.
Das Autohaus hat den Wagen im Internet zum Kauf angeboten.
Unter seinem Namen, nicht als Vermittler.
Damit dürfte auch das Thema, wer vor Gericht als Verkäufer gewertet würde, relativ klar sein.
Wichtig ist nur, dass nicht irgendwo „im Kundenauftrag“ o.ä. stand.
Der Autohändler hat den alten PKW in Zahlung genommen und den
Verkauf abgewickelt.
Von Dir oder vom Vorbesitzer?
Trotzdem hat der Händler behauptet, er wäre nicht der
Besitzer, der „Eigentümer“ kam, nahm aber nicht das Geld in
Empfang.
Das stinkt, hier wird er vor Gericht wahrscheinlich wenig Chancen haben.
Er hatte die Papiere und den Schlüssel.
Einen Kaufvertrag gibt es nicht.
Das ist nicht gut, aber lösbar, denke ich.
Was kann der neue Halter tun, damit das Auto zurückgenommen
wird und er den Kaufpreis erstattet bekommt.
Er sollte auf Rückabwicklung des Vertrages und Erstattung des vollen Kaufpreises bestehen.
Falls der Autohändler nicht zieht, ganz ruhig und höflich mit dem Gang zum Anwalt drohen.
Zieht er dann immer noch nicht, machst DU das halt. Und informierst den Staatsanwalt gleich mit bzgl. des Verkaufs eines Autos ohne Airbags.
Wie sieht das eigentlich mit dem TÜV aus? Hier könnte noch ein Prüfer mit in den betrug involviert sein. Mal TÜV Datum und Unfalldatum aus dem Gutachten vergleichen.
Würde mich wundern, wenn der Dealer dann nicht aufgeben würde…
Die Befürchtung des Halters ist, dass der H#ändler den Wagen
wieder zum Verkauf anbietet, ohne die Airbags und die
Gurtstraffer einzubauen.
Das ist dann nicht das Problem des Käufers. Der Verkäufer könnte ja einen Blöden finden, wobei bei fehlenden Airbags eine Arnung erscheinen müsste, oder massiv an der Fahrzeugelektrik manipuliert worden ist. Das merkt man dann bei der 1. Inspektion, wenn das Testgerät angeschlossen wird.
Grüße,
Mathias
P.S.: Autos kauft man von Mneschen über 75 Jahre oder vom seriösen Markenhändler.