KFZ-Garantie - Inspektion bei Nichtvertragshändler

Hallo liebe Fachwelt,

mal angenommen, jemand bestellt einen Neuwagen bei einem freien Händler, der gleichzeitig auch Kfz-Meister ist. Es wird angeboten sämtliche Inspektionen, Reparaturen usw. durchzuführen.

Wie würde es sich auf die Garantie auswirken, wenn dort tatsächlich Inspektionen und Reparaturen in Anspruch genommen werden würden? Erlischt die Garantie, da ein freier Kfz-Meisterbetrieb nunmal kein Vertragshändler ist? Oder ist es egal, wer das Scheckheft abstempelt?

Vorab vielen Dank für die Antworten.

Gruß Jana

Moin,

darüber geben die Garantiebedingungen des Herstellers Auskunft.
Da muss man sich dann mal einlesen.

Gruss Jakob

darüber geben die Garantiebedingungen des Herstellers
Auskunft.
Da muss man sich dann mal einlesen.

Hallo,

grundsätzlich richtig, bei Autos sind diese Einschränkungen aber nicht mehr zulässig. Seit 1.10.2003 hat die EU-Kommission europaweit allen Autofahrern für die freie Wahl bei der Auswahl ihrer Pkw-Werkstatt mit der neuen GV0 1400/02 grünes Licht gegeben. Dies gilt für Neuwagen, aber auch beim Gesamtbestand der älteren Fahrzeuge, die noch Garantie vom Hersteller oder noch die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung besitzen. So kann die oft näher gelegene Mehrmarken-Fachwerkstatt neben Zeitersparnis und kürzeren Wegen auch Preis-Vorteile bieten.

War es doch bisher so, dass zum Erhalt von Garantie und Gewährleistung der Autohersteller darauf bestehen konnte, dass notwendige Wartung, Inspektion und Reparatur nur in einer der eigenen Marke angeschlossenen Werkstatt durchgeführt werden durfte, andernfalls war die Herstellergarantie erloschen.

Heute ist im Gegenzug dazu die Autoindustrie gezwungen, allen Fachwerkstätten dieselben für diese Arbeiten notwendigen Daten, Testgeräte und auch die Schulung zu bieten wie den eigenen Einmarkenwerkstätten. Damit will man europaweit einheitlich für den Autofahrer einem möglichen Monopol der Autoindustrie entgegenwirken.

Gruß

S.J.

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Hi Jana,

ja, sehe ich genauso wie Steve (wie das in der Praxis inzwischen umgesetzt wird, weiß ich jedoch nicht).

Obwohl Du nicht danach gefragt hast, könnte aber noch wichtig sein: spätestens bei Kulanz hat man dann ganz bestimmt schlechtere Karten (oder die freie WS gewährt eigenständig Kulanz, ohne Unterstützung des Herstellers). Und auch der Wiederverkaufswert dürfte höher ausfallen, wenn alle Arbeiten im autorisierten Markenbetrieb durchgeführt wurden.

Grüße, M.

Anmerkung o.T.
Hallo,

Und auch der
Wiederverkaufswert dürfte höher ausfallen, wenn alle Arbeiten
im autorisierten Markenbetrieb durchgeführt wurden.

Das kann der Käufer aber nur dann am Stempel im Serviceheft sehen, wenn er die Werkstatt kennt. Denn einen Stempel gibt es auch bei der Tankstellenwerkstatt.
Gruß
loderunner

??? Ja, aber die

Tankstellenwerkstatt.

stempelt doch mit ihrem Namen, in dem dann nicht „XYZ Niederlassung“ oder „XYZ Schulze GmbH“ erscheint (wobei XYZ jetzt für den Hersteller/die Marke steht).

Insofern erkennt man doch, ob es ein Markenberieb war oder „nur“ eine freie Werkstatt (wobei ich deren Arbeit nicht in Frage stellen möchte).

Grüße, M

Hallo,

Ja, aber die Tankstellenwerkstatt stempelt doch mit ihrem Namen, in dem
dann nicht „XYZ Niederlassung“ oder „XYZ Schulze GmbH“ erscheint

Die Marke taucht ja auch anderswo nicht unbedingt auf dem Stempel auf. Insofern ist ‚XYZ-Niederlassung‘ natürlich schon mit Sicherheit eine Markenwerkstatt, aber der Umkehrschluss ist nicht zulässig.

Wobei sich dies natürlich von Marke zu Marke anders verhalten kann. Ich kenne schließlich nicht alle, ganz im Gegenteil.

Gruß
loderunner

Moin,

da hast Du recht. Nur bevor man sich hinterher gerichtlich mit einem Automobilkonzern streitet…
Ich kenne den genauen Wortlaut der neuen Regelung nicht, könnte mir aber vorstellen dass die freien Betriebe dann mindestens in der Innung sein müssen oder sonstige Vorraussetzungen erfüllen müssen.
Muss mich mal bei Gelegenheit da etwas einlesen.

Gruss Jakob

Aus eigener Erfahrung
Moin, moin,
mein mir gut bekannter und vertrauter Kfz-Meister hat es abgelehnt, die
Inspektionen an einem französischen Fahrzeug zu machen. Der Grund waren
heftige gerichtliche Streitereien mit einem (allerdings italienischen)
Hersteller wegen einem Garantiefall. Und das bei einem Teil, das mit
einer Inspektion nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Letztlich zu
Gunsten von Autofahrer und Werkstatt, aber mit viel Ärger verbunden.
Die Hersteller versuchen also schon, ihre Pfründe weiterhin zu
verteidigen.
lG
Richard