darüber geben die Garantiebedingungen des Herstellers
Auskunft.
Da muss man sich dann mal einlesen.
Hallo,
grundsätzlich richtig, bei Autos sind diese Einschränkungen aber nicht mehr zulässig. Seit 1.10.2003 hat die EU-Kommission europaweit allen Autofahrern für die freie Wahl bei der Auswahl ihrer Pkw-Werkstatt mit der neuen GV0 1400/02 grünes Licht gegeben. Dies gilt für Neuwagen, aber auch beim Gesamtbestand der älteren Fahrzeuge, die noch Garantie vom Hersteller oder noch die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung besitzen. So kann die oft näher gelegene Mehrmarken-Fachwerkstatt neben Zeitersparnis und kürzeren Wegen auch Preis-Vorteile bieten.
War es doch bisher so, dass zum Erhalt von Garantie und Gewährleistung der Autohersteller darauf bestehen konnte, dass notwendige Wartung, Inspektion und Reparatur nur in einer der eigenen Marke angeschlossenen Werkstatt durchgeführt werden durfte, andernfalls war die Herstellergarantie erloschen.
Heute ist im Gegenzug dazu die Autoindustrie gezwungen, allen Fachwerkstätten dieselben für diese Arbeiten notwendigen Daten, Testgeräte und auch die Schulung zu bieten wie den eigenen Einmarkenwerkstätten. Damit will man europaweit einheitlich für den Autofahrer einem möglichen Monopol der Autoindustrie entgegenwirken.
Gruß
S.J.