ich muss etwas weiter ausholen. Vor 6 Jahren bin ich in ein Wohnhaus mit 10 Mietparteien und 3 Gewerbebetrieben gezogen. Der Mietvertrag sieht u. a. vor, dass die Treppenhausreinigung durch den Hausmeister vorgenommen wird, dafür ist eine Pauschale in den Nebenkosten vorgesehen. Diese Pauschale erhält der Hausmeister nicht ausbezahlt, sondern wird gegen seine Miete verrechnet.
Das damalige Hausmeisterpaar hat dies auch zu aller Zufriedenheit erledigt, das Treppenhaus wurde wöchentlich gereinigt, der Hof gekehrt, im Winter Schnee geräumt, Beleuchtung instandgehalten etc. Leider sind diese Leute vor einem Jahr ausgezogen. Der nachfolgende Hausmeister hat sich zwar bemüht, der allgemeine Zustand hat sich jedoch verschlechtert. Vor 6 Monaten ist auch der ausgezogen.
Nun haben wir seitdem ein neues Hausmeisterpaar - und die tun überhaupt nichts.
Das Haus wurde in der Zeit ein einziges Mal gereinigt, defekte Lampen werden nicht ersetzt usw.
Dem Vermieter wurde dieser Zustand bereits von mehreren Mietern mitgeteilt, allerdings ohne Reaktion.
Jetzt zu den Fragen:
1.Muss der Vermieter eigentlich mitteilen, wer im Haus für Hausmeisterarbeiten zuständig ist? Das ist unterblieben.
2.Kann ich vom Hausmeister eine Regelmässigkeit in der Durchführung seiner Aufgaben verlangen? Diese sind allerdings weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung explizit dargestellt.
3.Kann ich, evtl. nach nochmaliger Bitte an den Vermieter, den Zustand zu ändern, eine Zahlung des Hausmeisterpostens verweigern?
1.Muss der Vermieter eigentlich mitteilen, wer im Haus für
Hausmeisterarbeiten zuständig ist? Das ist unterblieben.
2.Kann ich vom Hausmeister eine Regelmässigkeit in der
Durchführung seiner Aufgaben verlangen? Diese sind allerdings
weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung explizit
dargestellt.
3.Kann ich, evtl. nach nochmaliger Bitte an den Vermieter, den
Zustand zu ändern, eine Zahlung des Hausmeisterpostens
verweigern?
zu 1.: Nein, muß er nicht. Er muß aber dafür Sorge tragen, daß die Arbeiten erledigt werden, und den Mietern muß (auf Anfrage) ein Ansprechpartner für auftretende Mängel genannt werden (kann er zur Not auch selbst sein - er delegiert diese Aufgaben dann an den HM)
zu 2.: Nicht vom Hausmeister, aber vom Vermieter! Er ist Euer Vertragspartner. Rechnet der Vermieter für regelmäßige Hausmeisterarbeiten Kosten ab, so hat natürlich auch dafür zu sorgen, daß diese Arbeiten regelmäßig und angemessen erledigt werden (wobei angemessen und regelmäßig natürlich dehnbar sind). Den Hausmeister zu ermahnen ist nicht Aufgabe der Mieter!
zu 3.: Wenn Leistungen abgerechnet werden, die nicht erbracht werden, braucht die auch keiner zahlen. Ich würde den Vermieter nochmals schriftlich auffordern diesen Zustand zu beheben, und im gleichen Brief die Einbehaltung dieser Kosten androhen sofern keine Abhilfe geschaffen wird (WICHTIG: Frist setzen!!!). Nachträglich die schon bezahlten Kosten zurückzufordern ist aber problematisch, da der Vermieter die Kosten ja nachweislich hatte.
Eine gute Adresse für solche Fragen sind die Mietervereine. Fachkundige Beratung ist kostenlos, und die Mitgliedsbeiträge kosten nicht die Welt…
hi,
im fall der nicht ordnungsgemäß funktionierenden beleuchtung
würde ich den vermieter freundlich darauf aufmerksam machen,
daß er für evtl. schäden dadurch haftet. kennt er den mißstand
und hilft innerhalb einer angemessenen frist nicht ab, handelt
er grob fahrlässig und kann in die haftung genommen werden.
evtl. lehnt seine versicherung dann sogar die leistung ab,
was sehr teuer werden kann.