Urteil über Widerrufsrecht/Porto bei Fernabsatz

Hallo

Vor ungefähr 3 bis 5 Wochen hat irgendein Gericht ein Urteil gesprochen ungefähr darüber, dass der Verkäufer sämtliche Portokosten zu tragen habe, wenn ein Gegenstand übers Internet erstanden wird und der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Kann mir einer der Juristen oder auch Nichtjuristen hier sagen, wo ich dieses Urteil finde, oder worum es da im Einzelnen ging?

Viele Grüße
Simsy

Auch hallo.

Von der inhaltlichen Beschreibung passt das auf Urteil mit dem Az 5 W 15/07 des OLG Hamburg. Zeitlich liegt das aber am 14.02.2007 : http://blog.juracity.de/2007-05-15/onlinekauf-verkae…

mfg M.L.