Hallo
Vor ungefähr 3 bis 5 Wochen hat irgendein Gericht ein Urteil gesprochen ungefähr darüber, dass der Verkäufer sämtliche Portokosten zu tragen habe, wenn ein Gegenstand übers Internet erstanden wird und der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Kann mir einer der Juristen oder auch Nichtjuristen hier sagen, wo ich dieses Urteil finde, oder worum es da im Einzelnen ging?
Viele Grüße
Simsy