Notarieller erbvertrag/erbteilsübertragung

hallo mal
angenommen es gibt einen notariellen erbvertrag und erbteilsübertragung.in dieser steht das zu lebzeiten über das gesamte vermögen frei verfügt werden kann (VON BESTIMMTEN SCHENKUNGEN ABGESEHEN). wenn jetzt die person stirbt und es sich heraussstellt das diese schon zu lebzeiten z.b. einen seiner söhne ein auto ca 40000 euro gekauft hat und eine wohnung zum großen teil für den sohn gezahl hat ca 130000 euro
ist das doch nicht konform mit der notariellen vereinbarung.

können die anderen söhne den notariellen erbvertrag anfechten ?

oder kann mann diese zu lebzeiten schon gezahlten sachen wie bargeld auto wohnung etc dann in einer form verrechen wenn der notarielle erbvertrag eintritt ? wie ist die beweislast ? was ist unter den schenkungen zu verstehen…wer kann etwas einblick geben ??? danke euch [Beitrag editiert - www Team]

Hallo,

angenommen es gibt einen notariellen erbvertrag und
erbteilsübertragung.in dieser steht das zu lebzeiten über das
gesamte vermögen frei verfügt werden kann (VON BESTIMMTEN
SCHENKUNGEN ABGESEHEN). wenn jetzt die person stirbt und es
sich heraussstellt das diese schon zu lebzeiten z.b. einen
seiner söhne ein auto ca 40000 euro gekauft hat und eine
wohnung zum großen teil für den sohn gezahl hat ca 130000 euro
ist das doch nicht konform mit der notariellen vereinbarung.

Das kann man ohne Kenntnis des konkreten Vertrages und der Umstände des Einzelfalls nicht sagen.

können die anderen söhne den notariellen erbvertrag anfechten

Warum anfechten, wenn der Vertrag doch eigentlich günstig zu sein scheint? Wie wäre es mit Durchsetzung des Vertrages?

oder kann mann diese zu lebzeiten schon gezahlten sachen wie
bargeld auto wohnung etc dann in einer form verrechen wenn der
notarielle erbvertrag eintritt ?

Das dürfte der richtigen Lösung schon näher kommen. Ggf. kann es auch Sinn machen das Erbe auszuschlagen (Frist von sechs Wochen) und den Pflichtteil geltend zu machen, und in diesem Rahmen Pflichtteilsergänzungsansprüche bzgl. Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre ggüber dem Beschenkten geltend zu machen, …

Ganz klare Sache: Es geht hier um einen konkreten Fall und offenbar nicht ganz wenig Geld, da muss man die Unterlagen einem freudlichen Anwaltskollegen zeigen, der sich auf so etwas spezialisiert hat. Eine Erstberatung ist mit € 190,-- netto angesichts der Summen um die es hier geht gerade zu lächerlich preiswert. Du darfst mich gerne kontaktieren.

Gruß vom Wiz