Haftung Hersteller für Zusicherungen

Hallo,

in wie fern kann es eine Haftung eines Herstellers für eine zugesicherte Produkteigenschaft gegenüber dem Endkunden geben?

Der Endkunde hat ja nur einen Vertrag mit dem Händler. Wenn das Produkt nun eine vom Händler gegenüber dem Endkunden zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt, kann der Kunde doch nicht das Produkt beim Händler zurückgeben. Dieser hat die Zusicherung ja nicht gemacht und ist für die Aussage des Herstellers nicht verantwortlich.

Gleichzeitig hat aber der Kunde keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Hersteller.

Gruß

Joe

Hallo,

BGB § 434 Sachmangel:

[…]
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass
sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

In diesem Fall haftet aber nicht der Hersteller selbst, sondern der Verkäufer.

Gruß

S.J.

in wie fern kann es eine Haftung eines Herstellers für eine
zugesicherte Produkteigenschaft gegenüber dem Endkunden geben?

Der Endkunde hat ja nur einen Vertrag mit dem Händler. Wenn
das Produkt nun eine vom Händler gegenüber dem Endkunden
zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt, kann der Kunde doch
nicht das Produkt beim Händler zurückgeben. Dieser hat die
Zusicherung ja nicht gemacht und ist für die Aussage des
Herstellers nicht verantwortlich.

Gleichzeitig hat aber der Kunde keine direkte
Vertragsbeziehung mit dem Hersteller.

Gruß

Joe

Wo wir gerade beim Ins-Gesetz-Gucken sind…
http://bundesrecht.juris.de/prodhaftg/index.html