Widerspruchsfristen

Hallo Wissende,

ich habe einmal eine Frage bezüglich Widerspruchsfristen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde zugestellt.

Diesem wurde widersprochen.

Nun wird vom Gläubiger die Gelegenheit eingeräumt, den Widerspruch zurückzunehmen
um weitere Vorgehensweisen zu unterbinden.

Wie lang ist die Frist, in der ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, zurückgenommen
werden kann.

Der Gläubiger räumt zehn Tage ein.

Gibt es eine gesetzliche Frist, oder obliegt diese Frist dem Wohlwollen des Gläubigers?

Gruss Peter

Huhu!

Wie lang ist die Frist, in der ein Widerspruch gegen einen
Mahnbescheid, zurückgenommen
werden kann.

Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung.

Der Gläubiger räumt zehn Tage ein.

Dann beträgt die Frist zehn Tage.

Gibt es eine gesetzliche Frist, oder obliegt diese Frist dem
Wohlwollen des Gläubigers?

Entweder besteht der Anspruch oder er besteht nicht, da sollte man sich schon bei Einlegung des Widerspruchs entscheiden, dafür hat man mindestens zwei Wochen Zeit. Eine weitere Frist, um seine Entscheidung zu überdenken, ist da nicht nötig.

Profi-Schuldner legen oft Widerspruch ein, nur um Zeit zu gewinnen und dem Gläubier eine weitere Hürde auf den Weg zu legen - höhere Kosten nämlich. Wer als Gläubiger selbst sein Geld ein wenig zusammenhalten muss, bietet dem Schuldner daher ganz gerne eine letzte Chance, die Sache so billig wie möglich zu halten. Das „Wohlwollen“ wird da gerne auch mal zum Selbstschutz ausgeübt.