Herr A heiratet Frau H. ( Die ein Bauernhof hat ) zusammen haben sie 2 Kinder . Frau H stirbt nach 9 Jahren . Da ist die Erbschaft geregelt !
Nun heiratet Herr A noch einmal wieder eine Frau A. , sie bekommen noch eine Tochter H.Die Jahre lang kostenlos in dem Haus wohnt. Sie zahlte nur die Nebenkosten. Nach Jahren stirbt Frau A. da erst da festgestellt wurde das das Haus des Ehepaar auf Frau A im Grundbuch geschrieben wurde, konnte sie das Testament verfassen.
Herr A. bekam das Haus !
Was ist, wenn Herr A. das Haus Familie Z. vermacht ?? bekommen die 3 Kinder einen Pflichtteil ?
Wie errechnet man das ?
Vielen Danke Anne
Herr A. bekam das Haus !
Was ist, wenn Herr A. das Haus Familie Z. vermacht ?? bekommen
die 3 Kinder einen Pflichtteil ?
Wie errechnet man das ?
Die Kinder eines Verstorbenen haben gegen dessen Erben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Wenn nach dem Tod des Vaters dessen drei Kinder gesetzliche Erben geworden wären, betrüge ihr Erbteil je ein Drittel. Ihr Pflichtteil beträgt dann ein Sechstel des Werts des Nachlasses. Ein Pflichtteilsberechtigter kann nicht eine Beteiligung an den einzelnen Nachlassgegenständen verlangen, sondern einen Geldbetrag. Die Höhe des Geldbetrags berechnet sich nach dem Wert des Nachlasses am Tag des Todes des Erblassers. Vom Wert des Nachlasses erhält der Pflichtteilsberechtigte einen Anteil in Höhe seines Pflichtteils.
Wesentlich komplizierter wird die Situation, wenn der Erblasser nicht andere Personen als Erben einsetzt und damit seine gesetzlichen Erben enterbt, sondern einen Teil, vielleicht sogar den wertmäßig größten Teil seines Vermögens einer anderen Person als Vermächtnis zuwendet („vermacht“), so dass die Kinder zwar Erben werden, der Wert des den Erben verbleibenden Nachlasses aber dadurch, dass die Erben das Vermächtnis erfüllen müssen, erheblich verringert wird. In einem solchen Fall kann den Erben ein Pflichtteil zustehen, an dessen Erfüllung sich der Vermächtnisnehmer zu beteiligen hat. In diesem Fall sollten sich die Erben unbedingt sachkundig beraten lassen.
Herr A. bekam das Haus !
Was ist, wenn Herr A. das Haus Familie Z. vermacht ?? bekommen
die 3 Kinder einen Pflichtteil ?
Wie errechnet man das ?
Vielen Danke Anne
Ein sehr informativer Artikel ist unter
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pfl…
zu finden.
Herr A. bekam das Haus !
Was ist, wenn Herr A. das Haus Familie Z. vermacht ?? bekommen
die 3 Kinder einen Pflichtteil ?
Wie errechnet man das ?
Vielen Danke Anne
Zum Zusammentreffen zwischen Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern sind unter
http://www.frag-einen-anwalt.de/Belastung-von-Verm%C…
interessante Ausführungen zu finden.