Angenommen ein bekannter hat eine gekaufte,nachgemachte Kopie eines Rembrandts (z.B aus Supermarkt oder Baumarkt) darf man dieses Bild für den Eigengebrauch Abfotografieren und dann entwickeln lassen? Oder verstößt man da gegen irgendwelche kopiergesetze?
Ganz tolle Antwort, damit soll der Verfasser was anfangen „eyeroll“
und dann auch noch Sicherheitskopie
Also hier mal eine qualifiziertere Antwort:
Nach § 64 UrhRG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Rembrandt starb irgendwann gegen Ende des 17. Jhd., wenn ich mich recht erinnere. Also würde in diesem Fall kein Urheberrecht mehr bestehen und jeder kanns frei kopieren.
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Ganz tolle Antwort, damit soll der Verfasser was anfangen
Also hier mal eine qualifiziertere Antwort:
Nach § 64 UrhRG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach
dem Tode des Urhebers.
JA das betrifft das Gemälde, aber nicht die Fotografie des Gemäldes
deren Schutzfrist beträgt wenn es ordentlich fotografiert wurde
ebenfalls 70 Jahre + Leben.
Also ist da nix mit kopieren, auch würde es sich im angefragten Fall
weder um eine Privatkopie noch um eine Sicherungskopie handeln.
Also wäre das nachmachen Illegal.