Hallo,
ich habe gehört, dass ein Patient nur dann eine Praxisgebühr entrichten muss, wenn dieser den Arzt aufsucht, um sich aufgrund einer Krankheit z. B. Erkältung untersuchen und evtl. krankschreiben lässt.
Wenn es sich bei dem Arztbesuch um eine Vorsorgeuntersuchung z. B. Untersuchung betr. Gebärmutterhalskrebs handelt, dann muss der Patient keine Praxisgebühr bezahlen.
Ist dies korrekt?
Wenn ja, dann frage ich mich, wieso ich als Patient eine Praxisgebühr entrichten muss, wenn es sich „lediglich“ um eine Vorsorgeuntersuchung handelt!?
Bei welchen Untersuchungen handelt es sich definitiv um Vorsorgeuntersuchungen, für die man keine Praxisgebühr bezahlen muss? Gibt es darüber eine entsprechende Liste? Wenn ja, bitte ich Sie, mir eine solche zukommen zu lassen.
Stimmt es, dass man, egal aus welchem Anlass, bei jedem ersten Zahnarztbesuch eines Quartals die Praxisgebühr entrichten muss, obwohl man im jeweiligen Quartal bereits eine Praxisgebühr beim Hausarzt entrichtet hat? Kann man sich nicht vom Hausarzt zum Zahnarzt überweisen lassen? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wieso muss man beim Zahnarzt zusätzlich 10 €/Quartal bezahlen? Gelten beim Zahnarzt dieselben Richtlinien bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen wie bei anderen Ärzten wie z. B. beim Hausarzt?
Ich bitte euch, mich über die Praxisgebühr, welche Ärzte in welchen Fällen eine verlangen dürfen und wann nicht, aufzuklären.
Für eure Antworten vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße