Hallo,
mal angenommen es gibt eine Familie (ein gemeinsames Kind von 3 Jahre), in der der Ehemann vor der Ehe Schulden gemacht hat und sich bereits im Insolvenzverfahren befindet.
Nun steht bei dieser Familie die Frage im Raum, für wie viele Personen der Ehemann Unterhaltspflichtig ist. Beide Eheleute sind Erwerbstätig.
Der Mann verdient z. Bsp. 1120 netto
Die Frau verdient z. Bsp. 760 netto + 400 aus einem Nebenjob
Ist der Mann für zwei Personen Unterhaltspflichtig, oder nur für das gemeinsame Kind, bzw. kann man dieses selbst errechnen?
Danke
Der Mann verdient z. Bsp. 1120 netto
Die Frau verdient z. Bsp. 760 netto + 400 aus einem Nebenjob
Ist der Mann für zwei Personen Unterhaltspflichtig, oder nur
Der Mann kann doch nicht für jemanden unterhaltspflichtig sein, der mehr verdient als er selber. Also nur für das Kind.
Ist es sicher, dass ein Verdienst eines Nebenjob mit in das Einkommen reingehen? Ab wann ist man für die Frau unterhaltspflichtig bzw. wieviel darf sie verdienen um nicht beim Mann als unterhaltspflichtige Person zu „laufen“.
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Hallo,
er ist erst mal seiner kompletten Familie unterhaltspflichtig. Ob seine Frau dann rausfällt, muss der Treuhänder/Insoverwalter erst von deren Eigeneinkommen wissen oder ein Gläubiger muss es beantragen.
Aber das angenommene Nettoeinkommen reicht ja eh nur für ihn. Er muss mindesten 1.360,-- Euro netto haben, um dann 2,50 Euro für sein Kind angerechnet zu bekommen.
Die pfändungsfreien Beträge als Tabelle kann man beim Bundesjustizministerium herunterladen: http://www.bmj.bund.de/files/-/887/Pfaendungsfreigre…
Gruß
Ingrid
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