Wann verjährt Forderung

Nabend liebe Forumsteilnehmer,

mal angenommen, Onkel Dagobert lässt sich im Januar 2004 einen Kostenvoranschlage für die Pflasterung der Hoffläche um seinen Geldspeicher machen. Im Sommer erteilt er den Auftrag, der auch im Dezember 2004 abgeschlossen ist. Im Januar 2005 erhält er eine Rechnung über eine Abschlagszahlung von 4000 Euro, die er auch prompt überweist.

Weil Onkel Dagobert endlich auch die restliche Summe begleichen will, spricht er den Bauunternehmer immer wieder auf die Abschlussrechnung an. Als der ihn wieder und wieder hinhält, überweist Onkel Dagobert die Differenz zwischen Abschlag und Kostenvoranschlag (11.000 Euro) im Oktober 2005.

Wie lange kann der Bauunternehmer sich denn noch mit etwaigen Mehrkosten an Onkel Dagobert wenden ?

Danke und Gruß
Elton

Hallo Elton,

Weil Onkel Dagobert endlich auch die restliche Summe
begleichen will, spricht er den Bauunternehmer immer wieder
auf die Abschlussrechnung an. Als der ihn wieder und wieder
hinhält, überweist Onkel Dagobert die Differenz zwischen
Abschlag und Kostenvoranschlag (11.000 Euro) im Oktober 2005.

Die Forderung verjährt am 31.12.2008 um 23:59:59 sprich mit Beginn des Jahres 2009 kann er Dagobert nichts mehr…

Wie lange kann der Bauunternehmer sich denn noch mit etwaigen
Mehrkosten an Onkel Dagobert wenden ?

Grob noch 1 1/4 Jahr.

LG
ausnahmefall