Kaufvertrag - Rückgaberecht

Hallo,

mein letzter Stand in Sachen Kaufvertrag sieht so aus:

Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft
-> unter anderem: Kunde verpflichtet sich, die Ware anzunehmen.

Jetzt wollte mir letzte Woche aber jemand erklären, dass es inzwischen IMMER ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt.

Von sog. Haustürgeschäften und Fernabsatzgeschäften weiß ich das. Aber auch von „normalen“ Kaufverträgen?

Was habe ich da denn verpasst?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

Jetzt wollte mir letzte Woche aber jemand erklären, dass es
inzwischen IMMER ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt.
Was habe ich da denn verpasst?

Nee, nix verpasst. Das stimmt so nicht. Hält sich aber hartnäckiger als
ein Schnupfen.

lG
Richard