Grundbuch: Miteigentum an Bruchteilen

Hallo,

haben Ehepartner an einem Grundstück immer „Miteigentum an Bruchteilen“ ? Was also bedeuten würde, dass jeder über seinen Miteigentumsbruchteil frei verfügen kann?

Oder kann es auch sein, dass sie Gesamthandseigentum am Grundstück haben, also immer nur gemeinsam verügen können?

Hallo,

das kommt einzig darauf an, wie die Eigentumslage ist. Nur weil Ehepartner Ehepartner sind, entstehen keine bestimmten Eigentumsverhältnisse. Sollten aber beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein ohne weitere Zusätze, ist von Gesamthandseigentum auszugehen.

Bruchteilseigentum würde ohnehin voraussetzen, dass das Grundstück und die grundbuchrechtliche Situation dies hergeben.

Gruß
Dea

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Hallo,

Auch so!

haben Ehepartner an einem Grundstück immer „Miteigentum an
Bruchteilen“ ? Was also bedeuten würde, dass jeder über seinen
Miteigentumsbruchteil frei verfügen kann?

Nein! Das Grundstück wird immer als ganzes gesehen.

Oder kann es auch sein, dass sie Gesamthandseigentum am
Grundstück haben, also immer nur gemeinsam verügen können?

Wenn du meinst, dass sie das Grundstück nur zusammen verkaufen können, ja.
Vorausgesetzt natürlich dass beide Ehepartner auch im Grundbuch eingetragen sind. Das ist nämlich nicht selbstverständlich.
LG
Andreas

Hallo,

Auch hallo!

haben Ehepartner an einem Grundstück immer „Miteigentum an
Bruchteilen“ ? …
Oder kann es auch sein, dass sie Gesamthandseigentum am
Grundstück haben, also immer nur gemeinsam verügen können?

Je nach Eigentumsverhältnis gibt es verschieden Möglichkeiten:

• Alleineigentum Eigentümer ist eine natürliche / juristische Person

• Miteigentum mehrere Personen sind gemeinschaftlicher Eigentümer:

o Bruchteilseigentum
jeder Bruchteileigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen (verkaufen / belasten) z.B. WEG
o Bruchteileigentum zur ideellen Hälfte
dies ist nur ein gedanklich-rechnerischer Anteil, es findet keine reale Trennung statt, z.B. Ehegatten
o Gesamthandseigentum
Miteigentümer könne nur gemeinschaftlich über das gesamte Grundstück verfügen, z.B. Erbengemeinschaft, Gesellschaft, notarieller Ehevertrag