Freibeträge bei Erbe übertragbar?

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Okt 2007

Guten Morgen liebe Rechtskundige,

es seien drei Geschwister a b c.
b und c sind aber bereits verstorben, haben aber Kinder.
Nun verstirbt auch a und es gibt außer den Kindern von b und c keine weiteren Verwandten.

Die Kinder von b und c treten nun ja die Erbfolge von b und c an; haben sie die gleichen Freibeträge wie diese oder geringere ?

Fragt sich
Lepo

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Freibeträge bei Erbe übertragbar?

    Hallo,
    es seien drei Geschwister a b c.
    b und c sind aber bereits verstorben, haben aber Kinder.
    Nun verstirbt auch a und es gibt außer den Kindern von b und c
    keine weiteren Verwandten.

    Die Kinder von b und c treten nun ja die Erbfolge von b und c
    an; haben sie die gleichen Freibeträge wie diese oder
    geringere ?
    Wie es der Zufall so will fallen Geschwister, Neffen und Nichten allesamt in die Steuerklasse II, haben pro Nase € 10.300,-- Freibetrag und fangen darüber mit 12% Steuersatz an.

    Gruß vom Wiz

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Freibeträge bei Erbe übertragbar?

    Guten Morgen liebe Rechtskundige,

    es seien drei Geschwister a b c.
    b und c sind aber bereits verstorben, haben aber Kinder.
    Nun verstirbt auch a und es gibt außer den Kindern von b und c
    keine weiteren Verwandten.

    Die Kinder von b und c treten nun ja die Erbfolge von b und c
    an; haben sie die gleichen Freibeträge wie diese oder
    geringere ?
    Die gleichen. Wer stirbt hier eigentlich? Ein Elternteil von abc? Oder stirbt gerade a und die Kinder von b und c sind die nächsten Verwandten? Das hätte durchaus Einfluß auf die Höhe der Freibeträge. Grundsätzlich sind sie jedoch für b und c bzw. deren Kinder gleich.
    Fragt sich
    Lepo
    Klarheiten beseitigt? ;-)

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