Freibeträge bei Erbe übertragbar?

Guten Morgen liebe Rechtskundige,

es seien drei Geschwister a b c.
b und c sind aber bereits verstorben, haben aber Kinder.
Nun verstirbt auch a und es gibt außer den Kindern von b und c keine weiteren Verwandten.

Die Kinder von b und c treten nun ja die Erbfolge von b und c an; haben sie die gleichen Freibeträge wie diese oder geringere ?

Fragt sich
Lepo

Hallo,

es seien drei Geschwister a b c.
b und c sind aber bereits verstorben, haben aber Kinder.
Nun verstirbt auch a und es gibt außer den Kindern von b und c
keine weiteren Verwandten.

Die Kinder von b und c treten nun ja die Erbfolge von b und c
an; haben sie die gleichen Freibeträge wie diese oder
geringere ?

Wie es der Zufall so will fallen Geschwister, Neffen und Nichten allesamt in die Steuerklasse II, haben pro Nase € 10.300,-- Freibetrag und fangen darüber mit 12% Steuersatz an.

Gruß vom Wiz

Guten Morgen liebe Rechtskundige,

es seien drei Geschwister a b c.
b und c sind aber bereits verstorben, haben aber Kinder.
Nun verstirbt auch a und es gibt außer den Kindern von b und c
keine weiteren Verwandten.

Die Kinder von b und c treten nun ja die Erbfolge von b und c
an; haben sie die gleichen Freibeträge wie diese oder
geringere ?

Die gleichen. Wer stirbt hier eigentlich? Ein Elternteil von abc? Oder stirbt gerade a und die Kinder von b und c sind die nächsten Verwandten? Das hätte durchaus Einfluß auf die Höhe der Freibeträge. Grundsätzlich sind sie jedoch für b und c bzw. deren Kinder gleich.

Fragt sich
Lepo

Klarheiten beseitigt? :wink: