Abmahnungen?

Hallo Rechtsexperten.

Meine Fragen:

  1. Wer ist berechtigt, Abmahnungen zu schreiben?

  2. Wann darf abgemahnt werden?

Konkreter:

Wenn ich feststelle, dass eine fremde Internetagentur auf eine von mir erstellte Website verlinkt und damit den Anschein erweckt, sie habe diese Leistung erbracht, welche Schritte kann ich dann rechtlich gehen.

Eine e-Mail mit der Bitte um Unterlassung hat übrigens nicht geholfen.

Gruß, Saban

http://www.one-man.de

Hi!

Abmahnungen dürfen entsprechende gemeinnützige Vereine durchführen sowie Konkurrenzunternehmen. Ob es noch mehr dürfen ist mir net bekannt!

Wenn du in der gleichen Branche tätig bist wie dsa nadere Unternehmen darfst du ergo bedenkenlos abmahnen, vorausgesetzt natürlich, daß ein berechtigter Grund vorliegt! Dies entscheidet ggf. ein Gericht!

Gruß

Bernd

Hi,

Meine Fragen:

  1. Wer ist berechtigt, Abmahnungen zu schreiben?

  2. Wann darf abgemahnt werden?

Die „Abmahnung“ bezieht sich i.d.R. auf Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht. Das „Wer“ ist detailiiert in UWG §13 (2) dargelegt, das „Wann“ in UWG §1 - 8.

http://www.transpatent.com/gesetze/uwg.html

Wenn ich feststelle, dass eine fremde Internetagentur auf eine
von mir erstellte Website verlinkt und damit den Anschein
erweckt, sie habe diese Leistung erbracht, welche Schritte
kann ich dann rechtlich gehen.

Persönlich würde ich hier eher einen Verstoss gegen das Urheberrecht sehen, da Du wohl ein Copyright auf Dein Werk hast.
Da solltest Du einen Anwalt hinzuziehen und evtl. eine Unterlassungsklage einreichen.

Es könnte durchaus auch recht hilfreich sein, mit dem Vorfall mal zur IHK zu gehen.

Gruss
Peter

Danke
Danke Euch für die Auskunft. Dann schau ich mir die Gesetze mal an.

Gruß, Saban

http://www.one-man.de