Überführungskosten bei Gebrauchtwagenleasing?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario beschäftigt mich:

Eine Firma least einen Vorführwagen eines Autohauses. Im Leasingvertrag steht lediglich „Überführung und Zulassung können vom ausliefernden Betrieb gesondert berechnet werden.“. In den Vorgesprächen wird zugesagt, dass die Zulassungskosten vom Autohaus übernommen werden, über Überführungskosten wird nie ein Wort gesprochen!

Der Leasingvertrag kommt zustande, in der Leasingbestätigung des Konzerns steht „Gebrauchtwagenleasing“, was ja auch korrekt ist, wenn das Fahrzeug 4 Monate auf das Autohaus zugelassen war.

Ist das Autohaus bei dieser Fallschilderung berechtigt bei Abholung des Fahrzeugs eine Rechnung über Überführungskosten in die Hand zu drücken?

Danke für die Hilfe!

schisa

Ist das Autohaus bei dieser Fallschilderung berechtigt bei
Abholung des Fahrzeugs eine Rechnung über Überführungskosten
in die Hand zu drücken?

Da steht doch: „Überführung und Zulassung können vom ausliefernden Betrieb gesondert berechnet werden“.

und

„über Überführungskosten wird nie ein Wort gesprochen!“

Also darf das Autohaus die Überführungskosten berechnen. Was sollte dagegen sprechen ?