Rechtsanwalt funktioniert nicht gut

Unser Rechtsanwalt vertritt uns in einer Bauträgersache mit massiven Mängeln.
Leider arbeitet er etwas langsam, so daß beispielsweise Nachbesserungen des Bauträgers schlecht gemacht werden, wir den Anwalt fragen, ob und wie wir reagieren sollen und er nicht antwortet bzw. zurückruft. In der Zeit ist die schlechte Nachbesserung fertiggestellt.
Oder aber es entstehen Mängel bei einer Nachbesserung, wir informieren den Anwalt mit Bitte um Weisung bzw. Aktion und es passiert wochenlang nix.
Jetzt befürchten wir, daß der Bauträger sagt, zu spät gemeldet oder behauptet, da wir uns nicht sofort gemeldet haben, gehe er davon aus, wir hätten die Mängel nach seiner erfolgreichen Nachbesserung selbst verursacht (z.B. Kratzer und Riefen in einer Treppe)
Frage: Stellt sich heraus, daß wegen des wochenlangen Liegenlassens von u.E. dringenden Anfragen durch den Anwalt der Bauträger sich auf so etwas berufen kann, ist dann der Anwalt haftbar zu machen?
Danke
Michael

Hallo Michael,

als erstes würde ich doch noch einmal ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt suchen. Es kann ja sein, dass nur der Eindruck entstanden ist, er sei langsam oder mache zu wenig. Und sollte es tatsächlich so sein, dass er in Eurer Angelegenheit wenig tätig gewesen ist, so könnte ein solches Gespräch das doch ändern.

Natürlich haftet ein Anwalt für Fehler, die er macht. Allerdings muss schon klar sein, was für Fehler ihm anzulasten sind und ob sein Verhalten dafür ursächlich gewesen ist.

Auch kann man sich von einem Anwalt trennen, indem man ihm das Mandat entzieht. Die bis dahin aber entstandenen Gebühren muss man natürlich bezahlen.

Deshalb denke ich, dass ein Gespräch zur Zeit für Euch die beste Lösung ist.
Viel Glück, BeBro

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