Hallo Zusammen,
auch wenn diese Frage schon mal hier besprochen wurde, geht es hier um ein etwas anderes Beispiel:
Nehmen wir mal an, jemand lässt seinen Wagen von einer Werkstatt abholen um TÜV machen zu lassen…mehr wird nicht vereinbart. Es wird die Telefonnummer notiert und der Wagen mitgenommen. Kein Aussagen zu Reparaturen, kein „bitte anrufen, wenn was ist“.
Abends steht der Wagen dann wieder vor der Tür, im Briefkasten liegen Schlüssel, TÜV Bericht und Rechnung.
Auf der Rechnung sind dann aber nicht nur die TÜV Kosten aufgeführt, sondern auch noch eine Reparatur über ca. 400 Euro für neue Bremsscheiben und Klötze.
Frage nun: ist so etwas legitim? Was kann der Halter des Fahrzeuges dagegen tun?
Wie gesagt: eine Reparatur stand nicht im Raum und wurde auch nicht in Auftrag gegeben.
Kann die Werkstatt nun sagen: der Wagen sollte über den TÜV, ohne Reparatur der Bremsen wäre das nicht gegangen, daher muss der Halter nun bezahlen? Muss die Werkstatt bei einer Summe von 400 Euro nicht vorher nachfragen (zumal ja extra die Tel.nr. notiert wurde)?
Vielen Dank vorab!
Hallo,
hier ist einzig und allein entscheidend, was genau beauftragt wurde.
Die Formulierung „TÜV machen zu lassen“ bzw. „der Wagen sollte über den TÜV“ ist natürlich sehr weit auslegbar. Somit dürfte interessant sein, was konkret, auch in Nebensätzen, vereinbart wurde. Für mich hört sich das aber schon so an, als wäre vereinbart worden, dass die Werkstatt dafür Sorge tragen sollte, dass der Wagen die Prüfung besteht, womit auch nötige Reparaturen als genehmigt gelten dürften. Darüber hinaus sind 400,-- für einen Werkstattbesuch nichts außergewöhnliches, so dass man hier nicht davon ausgehen konnte, dass vorher Rücksprache gehalten werden muss.
Gruß
S.J.
Nehmen wir mal an, jemand lässt seinen Wagen von einer
Werkstatt abholen um TÜV machen zu lassen…mehr wird nicht
vereinbart. Es wird die Telefonnummer notiert und der Wagen
mitgenommen. Kein Aussagen zu Reparaturen, kein „bitte
anrufen, wenn was ist“.
Abends steht der Wagen dann wieder vor der Tür, im Briefkasten
liegen Schlüssel, TÜV Bericht und Rechnung.
Auf der Rechnung sind dann aber nicht nur die TÜV Kosten
aufgeführt, sondern auch noch eine Reparatur über ca. 400 Euro
für neue Bremsscheiben und Klötze.
Frage nun: ist so etwas legitim? Was kann der Halter des
Fahrzeuges dagegen tun?
Wie gesagt: eine Reparatur stand nicht im Raum und wurde auch
nicht in Auftrag gegeben.
Kann die Werkstatt nun sagen: der Wagen sollte über den TÜV,
ohne Reparatur der Bremsen wäre das nicht gegangen, daher muss
der Halter nun bezahlen? Muss die Werkstatt bei einer Summe
von 400 Euro nicht vorher nachfragen (zumal ja extra die
Tel.nr. notiert wurde)?
Vielen Dank vorab!
Huhu!
Kann die Werkstatt nun sagen: der Wagen sollte über den TÜV,
ohne Reparatur der Bremsen wäre das nicht gegangen, daher muss
der Halter nun bezahlen?
Als Anwalt der Werkstatt würde ich es genau so darstellen: Auftrag war: „Sorg dafür, dass das Auto die Plakette kriegt“, und genau das ist getan worden. Schließlich stellt man sich auch nicht nur zum Spaß fremder Leute Autos in die Werkstatt, sondern weil man damit irgendetwas machen will, das einem Geld einbringt. Bei Kunden, die ihr Auto in die Werkstatt bringen statt zum TÜV zu fahren, ist wohl auch das Bewußtsein vorhanden, dass es ohne notwendige Reparaturen nicht klappen wird.
Muss die Werkstatt bei einer Summe
von 400 Euro nicht vorher nachfragen
Als Anwalt des Kunden würde ich genau das vortragen. Und da in unserer Werteordnung der Verbraucherschutz - der Schutz des Verbrauchers vor der Rechtswirkung eigener Handlungen - gleich hinter der Menschenwürde rangiert, hätte ich auch hier ganz gute Chancen.
Danke für die Hinweise!!!
Grüße,
Pete