Muss Vater weiter Unterhalt zahlen ?

Hallo was wäre wenn:
Ein Vater mit unkündbarem Job für seine Kinder regelmässig Unterhalt zahlt, Diese aber von der Mutter aus patu!! nicht sehen darf.
Er schon alles versucht hat die Kinder zusehen ( Jugendamt,Gericht,Rechtsanwalt, Gutachter…)leider ohne auf Erfolg.
Kann er die Zahlungen einstellen ???.
Gibt es dafür schon Urteile oder Paragraphen ???

Vielen Lieben Dank im Voraus.

Hallo!

Hmm, ich weiß nicht genau, ob der Vater partout weiter zahlen muß, aber ich denke, er sollte! Denn mit Nichtzahlen des Unterhalts bestraft er die Kinder und solche Streitigkeiten sollten NIEMALS auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Auch falls die Mutter die „Schuldige“ ist, sollte man nicht auf diesen Zug aufspringen. Leidtragend sind dann in erster Linie die Kinder, die für das alles gar nichts können.
Deshalb mei Tipp: Weiterzahlen und alle Hebel in Bewegung setzen, um das Umgangsrecht durchzusetzen. Wie kann denn das immer verweigert werden? Was hat denn das Gericht dazu gesagt? Ich denke, einfach nicht mehr zu zahlen wäre kontraproduktiv, da 1. die Mutter dann noch mehr gegen den Vater in der Hand hätte und es unter Umständen noch schwieriger werden könnte, die Kinder zu sehenb und 2. wie gesagt in erster Linie die Kinder darunter leiden. Und Streitigkeiten unter Ex-Partnern sollte man immer unter Ausschluß der Kinder ausführen.

Soweit nur meine laienmeinung, wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht genau…

Gruß,

N.

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Hallo,
die Zahlung des Unterhalts steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Umgangsrecht.
Daher ist keine Handlung der Art „Wenn ich die Kinder nicht sehe, gibts keinen Unterhalt“ rechtlich möglich.

Beatrix

Nachtrag:
Vielleicht mal andersrum :
Wir gehen davon aus: Der besagte Vater bezahlt den Unterhalt ( 600 Euro )ja gerne.So oder so.Ihm ist es aber auch sehr wichtig die Kiddies zu sehen und denen ein guter Vater zusein. Leider hat er kein Geld & Nerven mehr für weitere Anwälte um das Besuchsrecht einzuklagen. Seine Exfrau & neuer Anhang setzten alles gegen ihn.Was die sich alles einfallen lassen.(

Hallo!

also nach meinem Wissen ist es wohl möglich einen kleinen (sehr kleinen also unbedeutenden Teil) nach entsprechender Ankündigung einzubehalten, wozu ich nicht raten würde, denn dass wird sofort als Unwilligkeit ausgelegt und die Mutter hätte ein weiteres (an Fakten belegbares) Argument die Kinder gegen den Vater aufzuhetzen (was sie sicher auch jetzt schon macht).

Zum Umgang kann der Vater viel mache und sich endlos aufreiben aber wenn die Mutter nicht will hat er praktisch keine Chancen.

Vergiss die Kinder und warte bis sie vielleicht irgendwann von selber kommen.

Soviel zum Thema recht haben und recht durchsetzen.

Als eventuell letzte Möglichkeit: Kontakt mit Jugendamt aufnehmen die Prozedur 3 bis 4mal ablaufen lassen und dann beim Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen, mit der Begründung dass die Mutter den Umgang behindert. die Chancen liegen deutlich unter 10%,
da die Mutter die Kinder permanent gegen den Vater beeinflusst, so dass die Kinder treu und brav aussagen werden, dass sie nicht zum Vater wollen und schon ist Ende.

Soweit meine nicht juristisch fundierte Meinung, die aber durch eigenes erleben bestärkt wurde.

hoffnungsschwache Grüße
ich

PS.: wenn der Weg über ein Gericht geht, geht er immer zu lasten der Kinder, den Prozess ohne Beeinträchtigung der Kinder ist ein schlechtes Märchen

Hallo Ich,

also mein ich bist Du nicht. Darf ich fragen, woher Du Dein Wissen und Deine Erfahrungen beziehst? Nur ein Drittel der Kinder kommen vielleicht irgendwann alleine zum Vater. Nahezu alle sind ein Leben lang geschädigt. Ist z. B. in der Langzeitstudie von Napp-Peters nachzulesen.

Warum sollen die Kinder leiden weil die Ex nicht an ihr Wohl denkt? Weil die Ex Rache ausüben oder einen neuen Papa intallieren will? Oder weil sie nicht die Paarebene von der Elternebene trennen kann?

Durchsetzen kann man schon einiges. Den Sorgerechtsantrag stellen, bedeutet aber in fast allen Fällen, dass der Vater dann das Sorgerecht verliert.

Es können Anträge auf Zwangsgeld und/oder Zwangshaft gestellt werden. Wenn sie weiter uneinsichtig ist, dann sollte erst der ABR Antrag (nie ein Sorgerechtsantrag) gestellt werden. Es gibt immer mehr Richter, die bereit sind richtig durchzugreifen. Wenn es bei Deinem Gericht nicht geklappt hat, kannst Du das nicht verallgemeinern auf alle Gerichte in Deutschland.

Es ist unter Umständen beruflicher Selbstmord, den Unterhalt auch nur um die kleinste Summe zu reduzieren. Wenn es über die Unterhaltshöhe einen Titel gibt, wird die Ex den Gerichtsvollzieher losschicken. Das kann je nach Beruf schlimme Folgen haben. Kein Gericht in Deutschland wird bei minderjährigen Kindern Unterhaltsreduzierung wegen Umgangsboykott sanktionieren.

Kinder leiden nicht wesentlich mehr, wenn es über das Gericht geht. Wer dann leidet ist die Mutter - die darf das gerne, nach meiner Meinung. Kinder leiden, wenn sie ihren Vater nicht sehen dürfen und wenn sie, weil er den Kampf eingestellt hat, sich als von ihm verlassen fühlen müssen.

Wenn Du mir nicht glauben willst, gehe doch mal auf die HP von www.trennungskinder.de und lese nach, wie Trennungskinder gelitten haben.

Das Recht der Kinder auf ihren Vater durchzusetzen ist nicht ganz einfach. Aber wer an seine Kinder denkt, wird für sie kämpfen und heutzutage bei Gericht immer öfter Recht bekommen.

Sorgerechtsanträge in diesem Zusammenhang haben sich aber, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, fast immer als Rohrkrepierer (mit Eigenverletzungen) herausgestellt. Richtiges Vorgehen, mit Hilfe von Vätergruppen und deren gesammelten Erfahrungen, hilft mehr, als Sorgerechtsanträge zur falschen Zeit.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ich,

Hallo Ingrid,

also mein ich bist Du nicht.

Dem kann ich gut zustimmen, es soll doch jeder sein ich haben.

Darf ich fragen, woher Du Dein Wissen und Deine Erfahrungen beziehst?

Aus meinen als Vater selbst erlebten Fall.

Nur ein Drittel der
Kinder kommen vielleicht irgendwann alleine zum Vater. Nahezu
alle sind ein Leben lang geschädigt. Ist z. B. in der
Langzeitstudie von Napp-Peters nachzulesen.

Warum sollen die Kinder leiden weil die Ex nicht an ihr Wohl
denkt? Weil die Ex Rache ausüben oder einen neuen Papa
intallieren will? Oder weil sie nicht die Paarebene von der
Elternebene trennen kann?

Ich will nicht das sie leiden, nur die Situation bringt es mitsich.

Durchsetzen kann man schon einiges. Den Sorgerechtsantrag
stellen, bedeutet aber in fast allen Fällen, dass der Vater
dann das Sorgerecht verliert.

Ich schätze die Chancen so bei unter 10%.

Es können Anträge auf Zwangsgeld und/oder Zwangshaft gestellt
werden. Wenn sie weiter uneinsichtig ist, dann sollte erst der
ABR Antrag (nie ein Sorgerechtsantrag) gestellt werden. Es
gibt immer mehr Richter, die bereit sind richtig
durchzugreifen. Wenn es bei Deinem Gericht nicht geklappt hat,
kannst Du das nicht verallgemeinern auf alle Gerichte in
Deutschland.

Durch die Möglichkeiten der permanenten Beeinflussung ist es ein leichtes die Kinder entsprechend unter Druck zu setzen, so dass sie sagen sie wollen nicht zum Vater und an der Stelle ist dann alles vorbei und kein Richter wird irgend etwas unternehmen.

Es ist unter Umständen beruflicher Selbstmord, den Unterhalt
auch nur um die kleinste Summe zu reduzieren. Wenn es über die
Unterhaltshöhe einen Titel gibt, wird die Ex den
Gerichtsvollzieher losschicken. Das kann je nach Beruf
schlimme Folgen haben. Kein Gericht in Deutschland wird bei
minderjährigen Kindern Unterhaltsreduzierung wegen
Umgangsboykott sanktionieren.

Selbstverständlich darf man nicht einfach so den Unterhalt kürzen, dass währe mehr als töricht, aber mit einem Anwalt der was Kann halt, ist es möglich den Unterhalt zu kürzen nach Ablauf eines entsprechenden Verfahrens ( die Ersparnisse wiegten nur selten die Anwaltskosten auf).

Kinder leiden nicht wesentlich mehr, wenn es über das Gericht
geht. Wer dann leidet ist die Mutter - die darf das gerne,
nach meiner Meinung. Kinder leiden, wenn sie ihren Vater nicht
sehen dürfen und wenn sie, weil er den Kampf eingestellt hat,
sich als von ihm verlassen fühlen müssen.

Kinder leiden unter dem endlosen Streit der Eltern und wenn der Umgang jedes Mal eine Polizeiaktion mit sich bringt leiden die Kinder bei jedem Besuch des Vaters und auch so ist der Umgang bald beendet (zum Schutz der Kinder).

Wenn Du mir nicht glauben willst, gehe doch mal auf die HP von
www.trennungskinder.de und lese nach, wie Trennungskinder
gelitten haben.

Das bezweifle ich keine Sekunde, nur ist ja die Frage wie kann ich das Leid für meine Kinder minimieren, indem ich einen endlosen Zermürbungskrieg gegen die Mutter fahre unter dem die Kinder leiden, oder ich auf meine Rechte verzichte und die Kinder so die Möglichkeit haben in einen geregelten Alltag zu finden ohne mich?

Das Recht der Kinder auf ihren Vater durchzusetzen ist nicht
ganz einfach. Aber wer an seine Kinder denkt, wird für sie
kämpfen und heutzutage bei Gericht immer öfter Recht bekommen.

Kampf ist immer eine Belastung für die Kinder und wenn die Mutter nur ein ganz klein wenig clever ist hat der Vater keine echte Chance.

Sorgerechtsanträge in diesem Zusammenhang haben sich aber, von
ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, fast immer als Rohrkrepierer
(mit Eigenverletzungen) herausgestellt. (ca-10%)

Richtiges Vorgehen,??

mit Hilfe von Vätergruppen und deren gesammelten Erfahrungen,
hilft mehr, als Sorgerechtsanträge zur falschen Zeit.

Immer noch hoffnungsschwache Grüße
ich

Gruß
Ingrid

Hallo Ich,

dass ein Vater beim Sorgerechtsantrag wegen Umgangsboykott das Sorgerecht bekommt, liegt bei weit unter 10 %. Ist Erfahrung von vielen Vätern aus einer der größten Vätergruppen in Deutschland.

Die Anwälte machen, um dem Vater ihren Aktioninsmus zu zeigen, oft die Aussage, dass halt dann das Sorgerecht beantragt werden soll und die Mutter es verliert.

Ich kenne drei Fälle, wo wegen Umgangsboykott dem Vater das Sorgerecht bzw. ABR übertragen wurde. Beim dritten Fall (kenne ich den Vater persönlich) wurden dabei sogar die Geschwister (die ältere Schwester ist stark ge-PASt) getrennt und der Vater bekam „nur“ das ABR für den jüngeren Sohn.

Das hat auch nur geklappt, weil hier ein Anwalt zu Werke war, der auf keinen Fall das Sorgerecht beantragt hat und die Mutter ganz offensichtlich die treibende Kraft beim Umgangsboykott gewesen ist.

Dass Kinder die negativen Ansichten der Mutter übernehmen und (oftmals)irgendwann den Vater auch ablehnen ist bekannt. Das wird als PAS (Parental Allienation Syndrome) bezeichnet.

Das Problem dabei ist, dass PAS bei vielen Richtern und Gutachtern sehr umstritten ist. Je nachdem wie PAS akzeptiert wird, geht der Richter auf die Sorgerechtsübertragung ein. Meist ist es aber so, dass die Richter trotzdem nur eine Mediation oder Therapie veranlassen, wenn sie „gut gelaunt“ sind, verhängen sie Zwangsgeld oder Zwangshaft.

Bei PAS (auch wenn es nur nach PAS riecht) sprechen die Richter heute nahezu immer ein Umgangsrecht aus. Oft genügt schon, wenn der Richter damit droht, dass sie das Sorgerecht verliert, wenn er die Mutter noch einmal wegen Umgangsboykott vor seinem Tisch sieht. Ob sie weitere Sanktionen gegen die Mutter verhängen kommt wieder auf die Laune des Richters an.

Polizeiaktionen um den Umgang durchzusetzen halte ich auch für verwerflich. Besser ist es,die Mutter dann dort zu packen wo es ihr weh tut: an ihrem Geldbeutel - also Zwangsgeld mit Ersatzweise Zwangshaft zu beantragen. Erst wenn diese Mittel nicht greifen den ABR-Antrag stellen.

Wenn ein Vater gut informiert ist, die Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte kennt, weiß der Richter, dass er mit seinem Umgangsausschluß nicht durch die höheren Instanzen kommt. Deutschland wurde schon vor Jahren mehrmals verurteilt, weil Richter damals den Umgang ausgeschlossen haben (Elsholz, Sahin z. B.), das will kein Richter - mindestens die nächste Instanz - mehr riskieren.

Der beste Anwalt kann nicht den KINDES-Unterhalt wegen Umgangsboykott reduzieren lassen. Beim Ehegattenunterhalt sieht das (theoretisch) anders aus, da gibt es den § 1579 BGB. Leider gehen die Richter bei Umgangsboykott mit der Ehegattenunterhaltsreduzierung auch recht sparsam um.

Du kannst gerne auf Deine Rechte verzichten. Wenn Du aber durchgelesen hast, habe ich nicht von Deinen Rechten bzw. den Rechten der Eltern gesprochen, sondern von den Rechten der Kinder. Die haben nämlich ein Recht auf beide Eltern.

Hier http://file1.carookee.com/forum/VAfK-Forum/52/file/2… noch die Geschichte eines damals 16-Jährigen Mädchens, das vorher auch 5 Jahre nicht zum Vater „wollte“ und das nur zum Vater kam, weil er ohne Unterlass um das Kind gekämpft hatte.

Gruß
Ingrid

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Hallo

ich kannte mal einen, der hat im Gefängnis gesessen, weil er keinen Unterhalt mehr gezahlt hat.

Er durfte sein Kind auch nicht sehen, er dachte sich allerdings: Wenn ich das Kind nicht sehen darf, habe ich nichts davon, also wieso soll ich dann zahlen.

Hat der betreffende Vater denn schon Beratungsstellen wie z. B. Elterntelefon oder auch Väterberatung, Väteraufbruch usw. durch?

Wenn du hier nicht sagen willst, wieso dieser Vater kein Umgangsrecht hat, ist es ja schwierig, etwas dazu zu sagen. Aber ich denke, das ist der Knackpunkt.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Ich,

Dass Kinder die negativen Ansichten der Mutter übernehmen und
(oftmals)irgendwann den Vater auch ablehnen ist bekannt. Das
wird als PAS (Parental Allienation Syndrome) bezeichnet.

Das Problem dabei ist, dass PAS bei vielen Richtern und
Gutachtern sehr umstritten ist. Je nachdem wie PAS akzeptiert
wird, geht der Richter auf die Sorgerechtsübertragung ein.
Meist ist es aber so, dass die Richter trotzdem nur eine
Mediation oder Therapie veranlassen, wenn sie „gut gelaunt“
sind, verhängen sie Zwangsgeld oder Zwangshaft.

Bei PAS (auch wenn es nur nach PAS riecht) sprechen die
Richter heute nahezu immer ein Umgangsrecht aus. Oft genügt
schon, wenn der Richter damit droht, dass sie das Sorgerecht
verliert, wenn er die Mutter noch einmal wegen Umgangsboykott
vor seinem Tisch sieht. Ob sie weitere Sanktionen gegen die
Mutter verhängen kommt wieder auf die Laune des Richters an.

Wenn ein Vater gut informiert ist, die Urteile des
Gerichtshofes für Menschenrechte kennt, weiß der Richter, dass
er mit seinem Umgangsausschluß nicht durch die höheren
Instanzen kommt. Deutschland wurde schon vor Jahren mehrmals
verurteilt, weil Richter damals den Umgang ausgeschlossen
haben (Elsholz, Sahin z. B.), das will kein Richter -
mindestens die nächste Instanz - mehr riskieren.

„Ich“ bin Bürger und habe nebenbei noch einen Job und bis zu dem Zeitpunkt (in meinem Fall) schon mal ein gutes mittelklasse Auto an Verfahrenskosten (inkl. aller Nebenkosten ) bezahlt. Man lebe nicht für seine Scheidung, man resigniert irgendwann ( bei mir nach 4 Jahren), wenn man feststellt ob Anwalt oder Richter keiner setzt letztlich das Umgangsrecht gegen den Willen der Mutter durch.
Ich entziehe meinem Leben nach der Scheidung einfach die Perspektive, wenn ich so viel Zeit und Geld verbrenne.

Der beste Anwalt kann nicht den KINDES-Unterhalt wegen
Umgangsboykott reduzieren lassen. Beim Ehegattenunterhalt
sieht das (theoretisch) anders aus, da gibt es den § 1579 BGB.
Leider gehen die Richter bei Umgangsboykott mit der
Ehegattenunterhaltsreduzierung auch recht sparsam um.

Oh doch kann er, es gibt gewisse Wohlgefallensregelungen und wenn man gegen die verstößt, kann der Unterhalt nach bestimmten Regeln gekürzt werden, wenn man mehr als den mind. Unterhalt zahlt.

Du kannst gerne auf Deine Rechte verzichten. Wenn Du aber
durchgelesen hast, habe ich nicht von Deinen Rechten bzw. den
Rechten der Eltern gesprochen, sondern von den Rechten der
Kinder. Die haben nämlich ein Recht auf beide Eltern.

Es geht ja wohl weniger um mein recht als vielmehr um das Recht des Kindes, nur wenn ich es nicht einklage wer macht’s dann?, die Geschichte läuft ja auch andersrum ins leere, wenn der Vater keinen Umgang will, kann das Kind mit seinem Recht auch nicht viel anfangen. Das Recht des Kindes ist ein Lippenbekenntniss, was nur durch entsprechende Unterstützung zum recht werden kann.

Hoffnungsschwache Grüße

ich

Gruß
Ingrid

Hallo Ich,

Hallo Ingrid,

also mein ich bist Du nicht.

Dem kann ich gut zustimmen, es soll doch jeder sein ich haben.

Darf ich fragen, woher Du Dein Wissen und Deine Erfahrungen beziehst?

Aus meinen als Vater selbst erlebten Fall.

Nur ein Drittel der
Kinder kommen vielleicht irgendwann alleine zum Vater. Nahezu
alle sind ein Leben lang geschädigt. Ist z. B. in der
Langzeitstudie von Napp-Peters nachzulesen.

Warum sollen die Kinder leiden weil die Ex nicht an ihr Wohl
denkt? Weil die Ex Rache ausüben oder einen neuen Papa
intallieren will? Oder weil sie nicht die Paarebene von der
Elternebene trennen kann?

Ich will nicht das sie leiden, nur die Situation bringt es
mitsich.

Durchsetzen kann man schon einiges. Den Sorgerechtsantrag
stellen, bedeutet aber in fast allen Fällen, dass der Vater
dann das Sorgerecht verliert.

Ich schätze die Chancen so bei unter 10%.

Es können Anträge auf Zwangsgeld und/oder Zwangshaft gestellt
werden. Wenn sie weiter uneinsichtig ist, dann sollte erst der
ABR Antrag (nie ein Sorgerechtsantrag) gestellt werden. Es
gibt immer mehr Richter, die bereit sind richtig
durchzugreifen. Wenn es bei Deinem Gericht nicht geklappt hat,
kannst Du das nicht verallgemeinern auf alle Gerichte in
Deutschland.

Durch die Möglichkeiten der permanenten Beeinflussung ist es
ein leichtes die Kinder entsprechend unter Druck zu setzen, so
dass sie sagen sie wollen nicht zum Vater und an der Stelle
ist dann alles vorbei und kein Richter wird irgend etwas
unternehmen.

Es ist unter Umständen beruflicher Selbstmord, den Unterhalt
auch nur um die kleinste Summe zu reduzieren. Wenn es über die
Unterhaltshöhe einen Titel gibt, wird die Ex den
Gerichtsvollzieher losschicken. Das kann je nach Beruf
schlimme Folgen haben. Kein Gericht in Deutschland wird bei
minderjährigen Kindern Unterhaltsreduzierung wegen
Umgangsboykott sanktionieren.

Selbstverständlich darf man nicht einfach so den Unterhalt
kürzen, dass währe mehr als töricht, aber mit einem Anwalt der
was Kann halt, ist es möglich den Unterhalt zu kürzen nach
Ablauf eines entsprechenden Verfahrens ( die Ersparnisse
wiegten nur selten die Anwaltskosten auf).

Kinder leiden nicht wesentlich mehr, wenn es über das Gericht
geht. Wer dann leidet ist die Mutter - die darf das gerne,
nach meiner Meinung. Kinder leiden, wenn sie ihren Vater nicht
sehen dürfen und wenn sie, weil er den Kampf eingestellt hat,
sich als von ihm verlassen fühlen müssen.

Kinder leiden unter dem endlosen Streit der Eltern und wenn
der Umgang jedes Mal eine Polizeiaktion mit sich bringt leiden
die Kinder bei jedem Besuch des Vaters und auch so ist der
Umgang bald beendet (zum Schutz der Kinder).

Wenn Du mir nicht glauben willst, gehe doch mal auf die HP von
www.trennungskinder.de und lese nach, wie Trennungskinder
gelitten haben.

Das bezweifle ich keine Sekunde, nur ist ja die Frage wie kann
ich das Leid für meine Kinder minimieren, indem ich einen
endlosen Zermürbungskrieg gegen die Mutter fahre unter dem die
Kinder leiden, oder ich auf meine Rechte verzichte und die
Kinder so die Möglichkeit haben in einen geregelten Alltag zu
finden ohne mich?

Das Recht der Kinder auf ihren Vater durchzusetzen ist nicht
ganz einfach. Aber wer an seine Kinder denkt, wird für sie
kämpfen und heutzutage bei Gericht immer öfter Recht bekommen.

Kampf ist immer eine Belastung für die Kinder und wenn die
Mutter nur ein ganz klein wenig clever ist hat der Vater keine
echte Chance.

Sorgerechtsanträge in diesem Zusammenhang haben sich aber, von
ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, fast immer als Rohrkrepierer
(mit Eigenverletzungen) herausgestellt. (ca-10%)

Richtiges Vorgehen,??

mit Hilfe von Vätergruppen und deren gesammelten Erfahrungen,
hilft mehr, als Sorgerechtsanträge zur falschen Zeit.

Immer noch hoffnungsschwache Grüße
ich

Gruß
Ingrid