Hallo Ich,
dass ein Vater beim Sorgerechtsantrag wegen Umgangsboykott das Sorgerecht bekommt, liegt bei weit unter 10 %. Ist Erfahrung von vielen Vätern aus einer der größten Vätergruppen in Deutschland.
Die Anwälte machen, um dem Vater ihren Aktioninsmus zu zeigen, oft die Aussage, dass halt dann das Sorgerecht beantragt werden soll und die Mutter es verliert.
Ich kenne drei Fälle, wo wegen Umgangsboykott dem Vater das Sorgerecht bzw. ABR übertragen wurde. Beim dritten Fall (kenne ich den Vater persönlich) wurden dabei sogar die Geschwister (die ältere Schwester ist stark ge-PASt) getrennt und der Vater bekam „nur“ das ABR für den jüngeren Sohn.
Das hat auch nur geklappt, weil hier ein Anwalt zu Werke war, der auf keinen Fall das Sorgerecht beantragt hat und die Mutter ganz offensichtlich die treibende Kraft beim Umgangsboykott gewesen ist.
Dass Kinder die negativen Ansichten der Mutter übernehmen und (oftmals)irgendwann den Vater auch ablehnen ist bekannt. Das wird als PAS (Parental Allienation Syndrome) bezeichnet.
Das Problem dabei ist, dass PAS bei vielen Richtern und Gutachtern sehr umstritten ist. Je nachdem wie PAS akzeptiert wird, geht der Richter auf die Sorgerechtsübertragung ein. Meist ist es aber so, dass die Richter trotzdem nur eine Mediation oder Therapie veranlassen, wenn sie „gut gelaunt“ sind, verhängen sie Zwangsgeld oder Zwangshaft.
Bei PAS (auch wenn es nur nach PAS riecht) sprechen die Richter heute nahezu immer ein Umgangsrecht aus. Oft genügt schon, wenn der Richter damit droht, dass sie das Sorgerecht verliert, wenn er die Mutter noch einmal wegen Umgangsboykott vor seinem Tisch sieht. Ob sie weitere Sanktionen gegen die Mutter verhängen kommt wieder auf die Laune des Richters an.
Polizeiaktionen um den Umgang durchzusetzen halte ich auch für verwerflich. Besser ist es,die Mutter dann dort zu packen wo es ihr weh tut: an ihrem Geldbeutel - also Zwangsgeld mit Ersatzweise Zwangshaft zu beantragen. Erst wenn diese Mittel nicht greifen den ABR-Antrag stellen.
Wenn ein Vater gut informiert ist, die Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte kennt, weiß der Richter, dass er mit seinem Umgangsausschluß nicht durch die höheren Instanzen kommt. Deutschland wurde schon vor Jahren mehrmals verurteilt, weil Richter damals den Umgang ausgeschlossen haben (Elsholz, Sahin z. B.), das will kein Richter - mindestens die nächste Instanz - mehr riskieren.
Der beste Anwalt kann nicht den KINDES-Unterhalt wegen Umgangsboykott reduzieren lassen. Beim Ehegattenunterhalt sieht das (theoretisch) anders aus, da gibt es den § 1579 BGB. Leider gehen die Richter bei Umgangsboykott mit der Ehegattenunterhaltsreduzierung auch recht sparsam um.
Du kannst gerne auf Deine Rechte verzichten. Wenn Du aber durchgelesen hast, habe ich nicht von Deinen Rechten bzw. den Rechten der Eltern gesprochen, sondern von den Rechten der Kinder. Die haben nämlich ein Recht auf beide Eltern.
Hier http://file1.carookee.com/forum/VAfK-Forum/52/file/2… noch die Geschichte eines damals 16-Jährigen Mädchens, das vorher auch 5 Jahre nicht zum Vater „wollte“ und das nur zum Vater kam, weil er ohne Unterlass um das Kind gekämpft hatte.
Gruß
Ingrid
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