BVG Namensmissbrauch

Ich hab da mal ein paar Hypothetische Fragen.
Nehmen wir mal an xy bekommt von einem Inkasso Unternehmen eine Zahlungsforderung weil er angeblich an einem bestimmten Tag beim SChwarzfahren von der BVG erwischt worden ist.
Er schreibt der Inkasso, dass er an diesem Tag die BVG nicht in Anspruch genommen hat.
Daraufhin bekommt er wieder einen schrieb in dem er dazu aufgefordert wird, seine Unterschrift unter zwei Schriftstücke zu setzen. Der eine erlaubt der BVG die Personendaten für ein Jahr zu speichern, so dass falls nochmal einer diesen Namen angibt bei einer Kontrolle entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Das andere SChriftstück ist nochmals eine Bestätigung, dass xy an diesem Tage nicht mit der BVG gefahren ist.
Er schickt alles an die BVG ab.
Eine Woche später bekommt er einen Brief von der BVG, dass der „Namensmissbrauch“ nicht anerkannt wurde, da die Unterschriften sich mit der ähneln die am besagten Tag bei der Kontrolle gemacht wurde.
XY nutzte aber definitiv an diesem Tag nicht die BVG.
Er telefoniert mit der BVG und die sagen ihm er müsste beweisen, dass an diesem Tage nicht mit der BVG gefahren ist, Zeugen würden aber nicht ausreichen.

Was könnte er jetzt machen?

vielen Dank
ich hoffe die Frage ist im richtigen Forum.

Hallo,

Wie kam das Inkasso bzw. die BVG (ein Unternehmen im ÖPNV) an die Daten des XY? Wurde die Kontrolle überhaupt von der BVG oder einem Subunternehmen durchgeführt?
Im Normalfall wird der Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument verlangt.
Der Kontrolleur muss ja vermerkt haben, wie er die Personalien des Schwarzfahrer festgestellt hat.

Desweiteren muss xy ja nicht beweisen, dass er den ganzen Tag nicht mit der BVG fuhr, er bräuchte lediglich für die *Tatzeit* ein Alibi.
Die schriftliche Dokumentation der Kontrolle müsste die Uhrzeit und den genauen Ort der Kontrolle aufführen.

Nicolle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin bin ich nicht der Auffassung, dass der Betroffene ein Alibi braucht. Denn er trägt schlichtweg nicht die Beweislast, weder im Strafverfahren noch in einem etwaigen Zivilrechtsstreit, in dem das erhöhte Fahrtentgelt eingetrieben werden soll.

Ich persönlich würde an dieser Stelle gar nichts mehr unternehmen. Es wird vermutlich zu einer Klage kommen, und dort gibt es zwei Möglichkeiten: Man holt ein Gutachten ein (das beweisen wird, dass es die Unterschrift derselben Person ist), oder man holt kein Gutachten ein (dann wird eben schon kein Beweis angetreten). So oder so wird der Beklagte den Prozess also gewinnen.

Er sollte sich aber unbedingt, sobald die Klage eingegangen ist, einen Anwalt nehmen. Die Kosten trägt später dann der Kläger.

Was der Beklagte tun KANN, ist, selbst Klage zu erheben. Sehe ich aber keinen großen Sinn drin.

Levay

Hallo!

Er telefoniert mit der BVG und die sagen ihm er müsste
beweisen, dass an diesem Tage nicht mit der BVG gefahren ist,
Zeugen würden aber nicht ausreichen.

Welch schwachsinnige Aussage! Wenn Zeugen nicht ausreichen, was dann?

Was könnte er jetzt machen?

Wenn er Zeugen für die angebliche Fahrzeit hat, sollte er sie benennen und es ggf. auf einen Prozess ankommen lassen. Im übrigen stimme ich dem zu, dass die BVG doch irgendwie die Personalien überprüft haben muss!
LG
Andreas

Huhu!

Wie kam das Inkasso bzw. die BVG (ein Unternehmen im ÖPNV) an
die Daten des XY?

Da wird es einen Schwarzfahrer gegeben haben, der diese Daten verwendet hatte.

Wurde die Kontrolle überhaupt von der BVG
oder einem Subunternehmen durchgeführt?

Inwiefern ist das relevant?

Im Normalfall wird der Personalausweis oder ein anderes
amtliches Dokument verlangt.

Im Normalfall wird gesagt, man habe keinen Ausweis dabei und das sei ja schließlich nicht verboten.

Der Kontrolleur muss ja vermerkt haben, wie er die Personalien
des Schwarzfahrer festgestellt hat.

Selbst wenn er die Polizei zu Hilfe gerufen hätte: Die werden den Schwarzfahrer kaum erkennungsdienstlich behandelt, sondern sich mit seinen Angaben zufrieden gegeb en haben.

Desweiteren muss xy ja nicht beweisen, dass er den ganzen Tag
nicht mit der BVG fuhr, er bräuchte lediglich für die
*Tatzeit* ein Alibi.

Nicht in diesem Land. Entweder der Kontrolleur erkennt ihn wieder oder nicht. xy muss nichts beweisen.

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Die BVG Kontrolleure nehmen die Personalien auf und rufen dann beim Einwohnermeldeamt an und fragen ob diese Person mit dem Namen dem Geburtsdatum und der Adresse auch existiert.
Der Kontrollierte unterschreibt und fertig.

XY war das nun nicht, BVG sagt aber die Unterschriften stimmen über ein
(XY hat ja zwei Unterschriften geleistet, nachdem der zweite SChrieb kam)
und soll jetzt aber fast 80€ zahlen.
Und ein Anwalt kostet auch Geld, dass xy nicht hat.

Und ein Anwalt kostet auch Geld, dass xy nicht hat.

Schnickschnack. Wenn xy Geld für Busfahrkarten übrig hat, kriegt er auch die 10 Euro Beratungshilfegebühr zusammen.

Huhu!

Da wird es einen Schwarzfahrer gegeben haben, der diese Daten
verwendet hatte.

Schon klar, darauf wollte ich nicht hinaus, ich wollte auf die Art der Personalienfeststellung hinaus.

Wurde die Kontrolle überhaupt von der BVG
oder einem Subunternehmen durchgeführt?

Inwiefern ist das relevant?

Im Normalfall wird der Personalausweis oder ein anderes
amtliches Dokument verlangt.

Im Normalfall wird gesagt, man habe keinen Ausweis dabei und
das sei ja schließlich nicht verboten.

Eben jene Subunternehmen haben schon schräge Methoden, die Mitarbeiter (welche wirklich hart schuften müssen) versuchen möglichst viel und möglichst schnell Zettel zu schreiben, sie halten sich ungern mit der Feststellung mit Hilfe der Polizei auf.
Die eigenen Kontrolleure der BVG drohen gern mit der Polizei, da fällt vielen Schwarzfahrern nämlich plötzlich doch ein, einen Ausweis beizuhaben.

Der Kontrolleur muss ja vermerkt haben, wie er die Personalien
des Schwarzfahrer festgestellt hat.

Selbst wenn er die Polizei zu Hilfe gerufen hätte: Die werden
den Schwarzfahrer kaum erkennungsdienstlich behandelt, sondern
sich mit seinen Angaben zufrieden gegeb en haben.

Im Ausgangspostinmg wird gar nicht erwähnt, wie das Inkasso zu seinen Daten kam.
Wäre ich xy, würde ich direkt fragen, ob denn ein Ausweis benutzt worden wäre.

Desweiteren muss xy ja nicht beweisen, dass er den ganzen Tag
nicht mit der BVG fuhr, er bräuchte lediglich für die
*Tatzeit* ein Alibi.

Nicht in diesem Land. Entweder der Kontrolleur erkennt ihn
wieder oder nicht. xy muss nichts beweisen.

Auch hier wurde im Ausgangsposting gesagt, dass laut BVG xy beweisen muss, gar nicht an diesem Tag mit der BVG gefahren zu sein.
Ich sagte lediglich, dass xy sich auf die *Tatzeit* beschränken sollte, wenn er es kann.

Wäre ich xy, würde ich ein *Alibi* vorweisen, wenn ich eines hätte, auch wenn ich es nicht müsste.

Davon abgesehen, ich sehe es auch wie Du, dass selbst wenn xy nichts nachweisen kann, muss das Inkasso bzw. der Kontrolleur nachweisen, dass er der Schwarzfahrer war.

Nicolle

Hallo,

Und ein Anwalt kostet auch Geld, dass xy nicht hat.

Schnickschnack. Wenn xy Geld für Busfahrkarten übrig hat,
kriegt er auch die 10 Euro Beratungshilfegebühr zusammen.

Hat er wohl nicht, darum ja auch das Schwarzfahren :smile:

Gruß
Karl