Ich hab da mal ein paar Hypothetische Fragen.
Nehmen wir mal an xy bekommt von einem Inkasso Unternehmen eine Zahlungsforderung weil er angeblich an einem bestimmten Tag beim SChwarzfahren von der BVG erwischt worden ist.
Er schreibt der Inkasso, dass er an diesem Tag die BVG nicht in Anspruch genommen hat.
Daraufhin bekommt er wieder einen schrieb in dem er dazu aufgefordert wird, seine Unterschrift unter zwei Schriftstücke zu setzen. Der eine erlaubt der BVG die Personendaten für ein Jahr zu speichern, so dass falls nochmal einer diesen Namen angibt bei einer Kontrolle entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Das andere SChriftstück ist nochmals eine Bestätigung, dass xy an diesem Tage nicht mit der BVG gefahren ist.
Er schickt alles an die BVG ab.
Eine Woche später bekommt er einen Brief von der BVG, dass der „Namensmissbrauch“ nicht anerkannt wurde, da die Unterschriften sich mit der ähneln die am besagten Tag bei der Kontrolle gemacht wurde.
XY nutzte aber definitiv an diesem Tag nicht die BVG.
Er telefoniert mit der BVG und die sagen ihm er müsste beweisen, dass an diesem Tage nicht mit der BVG gefahren ist, Zeugen würden aber nicht ausreichen.
Was könnte er jetzt machen?
vielen Dank
ich hoffe die Frage ist im richtigen Forum.
