Meine Mutter will ihre Anteile ihres Hauses auf mich überschreiben, allerdings hätte sie gerne ein Insitzrecht. Ich möchte ungerne „Fußfesseln“. Wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben.
Gruß
Marcus
Meine Mutter will ihre Anteile ihres Hauses auf mich überschreiben, allerdings hätte sie gerne ein Insitzrecht. Ich möchte ungerne „Fußfesseln“. Wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben.
Gruß
Marcus
Hi,
du kannst im Schenkungsvertrag ein Nießbrauchrecht einräumen, das auch im Grundbuch eingetragen wird. Dieses gilt lebenslänglich.
Alternativ könnte unabhängig von der Schenkung und der Eintragung im Grundbuch ein Wohnrecht vereinbart werden. Dieses muß nicht im grundbuch eingetragen werden, bietet aber auch nicht die Sicherheit für deine Mutter, wenn aus irgendeinem Grunde das Haus verkauft werden muß oder in die Zwangsversteigerung gerät.
Gruß,
Francesco