Rauchen am Arbeitsplatz

Hallo,

gibt es eine gesetzliche Regelung, wieviele „Raucherpausen“ einem Arbeitnehmer zustehen?

Und wenn ja, wie lautet diese?

für die Antworten im vorraus vielen Dank

gibt es eine gesetzliche Regelung, wieviele „Raucherpausen“
einem Arbeitnehmer zustehen?

Eine Raucherpause (möglichst noch bezahlt) steht dem Arbeitnehmer nicht zu. Damit nicht genug: Es kann sogar auf dem gesamten Betriebsgelände - also auch unter freiem Himmel - ein striktes Rauchverbot erlassen werden.

Gruß
Wolfgang

Falsch!
Hallo Wolfgang,

was Du über „Raucherpausen“ sagst, ist völlig richtig.

Allerdings gibt es kein Gesetz, das es den Nikotinsüchtigen verbietet, auf dem Betriebsgelände - unter freiem Himmel - zu qualmen. Sollte ein solches Gesetz dennoch existieren, lasse ich mich gerne belehren.

So long

Tessa

Allerdings gibt es kein Gesetz, das es den Nikotinsüchtigen
verbietet, auf dem Betriebsgelände - unter freiem Himmel - zu
qualmen. Sollte ein solches Gesetz dennoch existieren, lasse
ich mich gerne belehren.

Ein solches Gesetz existiert natürlich nicht. Wer hat da Gegenteiliges behauptet? Für das Rauchverbot brauchts auch kein Gesetz. Der Wunsch der Firmenleitung reicht vollkommen aus. Entgegen landläufiger Meinung ist nicht nur die „Intoleranz“ militanter Nichtraucher ursächlich für ein Rauchverbot. Nicht einmal eine Gefährdung muß von den Glimmstengeln ausgehen, weil sich z. B. Leichtentzündliches auf dem Gelände befindet.
Und wenn irgendwo im hintersten Winkel des Geländes eine bestens gesicherte Zapfsäule oder Gasflasche ihren Platz hat, braucht die Geschäftsleitung nicht einmal mit dem Betriebsrat lange zu diskutieren.

Gruß
Wolfgang

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Bei einem der größten Arbeitgeber in Hamburg existiert in mindestens einem Werk dieses Rauchverbot auch auf dem Betriebsgelände. Allerdings gibt es dort in einer Ecke einen furchtbar zugigen, schäbigen und winzigen Blechunterstand, in dem der Raucher zumindest theoretisch gierig an seiner Kippe ziehen darf. Ich habe dort aber noch nie jemanden sehen können.
Gruß
Wolfgang

(ich steck’ mir jetzt erst mal eine an)

…daß der AG auch keine Alkoholpausen (viertelstündlich einen Schnaps) genehmigen muß. Genau wie beim Tabak kann der AG ein striktes Alkoholverbot für das gesamte Betriebsgelände erlassen, das schon bei der Weinbrandbohne greift.

Gruß
Wolfgang