Mietvertrag ungültig?

Hallo liebe Rechtsanwälte,

vielleicht könnt ihr mir einen Rat zu folgendem Sachverhalt geben:

  1. Im Sept. wurde von mir als künftiger Mieter ein Mietvertrag unterzeichnen - Mietbeginn 15.11.00.

  2. Aus persönlichen Gründen wurde der Vermieter Anfang Oktober von mir schriftlich um Aufhebung des Mietverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen gebeten.

  3. Schriftliche Antwort des Vermieters:
    Beendigung des Mietverhältnisses ist nur durch fristgemäße Kündigung (3 Monate)und entsprechende Mietzahlung möglich.

  4. Danach telefonisches Angebot durch den Vermieter einen Nachmieter zu suchen und den Mietvertrag gegen Zahlung der Maklerprovision zu beenden.
    Daraufhin wurde dem Vermieter von mir keine schriftliche Kündigung übergeben.

  5. Seit vergangener Woche wird die Wohnung durch andere Mieter bewohnt, ohne, daß mich der Vermieter darüber informiert hat.

Folgende Fragen:
a) Ist mein Mietvertrag nun noch gültig (ich habe nicht gekündigt)?

b)Muß ich die o.g. Maklerprovision bezahlen, muß ich überhaupt Miete bezahlen, obwohl die Wohnung zum Mietbeginn (15.11.00) durch andere Mieter bezogen wurde?

WIE SOLL ICH MICH JETZT VERHALTEN?

Vielen Dank im Voraus,
mimmelit

Hallo mimmelit,

ich bin zwar nicht Rechtsanwältin, antworte aber trotzdem.

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Vereinbarter Mietbeginn ist der 15.11. und der ist nach meinem Kalender erst morgen. Wenn seit letzter Woche bereits andere Mieter in der Wohnung sind ist m.E. das Vertragsverhältnis beendet ohne weitere Kosten.

Gruß

Dagmar

Hallo Dagmar,
Der Mietvertrag wurde schriftlich geschlossen!
Gruß mimmelit

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Hi mimmelit,

eh…*räusper*, ich weiß nicht, wie ich darauf gekommen bin… :wink:

Gruß

Dagmar

Hi,

ich bin zwar kein Anwalt, aber ich sehe das so:

Mietezahlungen hättest Du ab 15.11. leisten müssen. Da die Wohnung aber bereits wieder vermietet ist, hat der Vermieter die „Kündigung“ stillschweigend akzeptiert.
Ein Makler wird immer vom Mieter/Käufer bezahlt. Sollten hier Kosten angefallen sein, sind die nicht Deine Sache, es sei denn, Du hättest einen seperaten Vertrag geschlossen, in dem Du die Übernahme solcher Kosten zugesichert hast. Aber Deiner Frage entnehme ich nicht, daß Du diesem Ansinnen schriftlich oder mündlich zugestimmt hast. Eine mündliche Zusicherung könnte man zwar auch als Vertrag werten, aber das muß erst mal bewiesen werden. Im Zweifel könntest Du den Spieß sogar umdrehen:
Sollte der gute Mann mit irgendwelchen Forderungen an Dich herantreten, würde ich ihn mal freundlich daran erinnern, daß die Wohnung nicht gekündigt wurde, der Mietvertrag also strengenommen noch gültig ist und Dir damit Schadensersatz zusteht… Dies hat natürlich keine wirkliche Aussicht auf Erfolg, da Du ja schriftlich um Aufhebung gebeten hast, aber man kann ja mal einfach genauso treist drohen!

Sollte es wirklich soweit kommen, würde ich aber zum Anwalt gehen…

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Klase! Wen wunderts…
…wenn dieser Vermieter nicht mehr besonders gut auf Mieter zu sprechen ist.

Erst unterschreibt der Mieter einen Mietvertrag
dann will er unbedingt wieder raus
Der Vermieter ist so frei ihn rauszulassen unter der Vorgabe dass der Mieter die Kosten traegt
der Mieter nutzt das aus und macht ne lange Nase…

Echt toll!!

Gruss, Niels

was soll denn der Scheiß?
Hi Niels,

auch ich bin für faires Verhalten in Vertragsangelegenheiten, aber das gilt bitte für beide Seiten!!!
Das fängt schon mit der schriftlichen Antwort an: Was soll das denn, auf einer expliziten schriftlichen Kündigung zu bestehen? Das erste Anschreiben hätte eigentlich genügt, aber dadurch wurde der Fristablauf natürlich schön nach hinten verlegt. Und welche Kosten entstehen dem Vermieter denn bitte? Hat er die Wohnungsvergabe an einen Makler gegeben, hat nicht er die Kosten, sondern der neue Mieter!!! Und wenn er die Vermietung selbst übernimmt, dann entstehen die Kosten so oder so…ob gleich, oder ob nach den drei Monaten Kündigungsfrist! Ich kann mir vorstellen, daß er vertraglich an einen Makler gebunden ist, die Wohnung aber an einen Bekannten vergeben hat, dem er diese Gebühr ersparen wollte. Dies ist aber doch nicht Sache des Exmieters!
Außerdem wäre er verpflichtet gewesen, über die Neuvermietung zu unterrichten. Was hätte er denn gemacht, wenn der Exmieter das nicht mitbekommen und mit dem Mietzahlungen angefangen hätte?

Gruß Stefan

Hast recht…
ich war wohl etwas zu fluechtig beim Lesen.
Ich dachte nur, das sei wieder einer dieser „hol raus was du kriegen kannst“- Beitraege.

Gruss, Niels

Hallo mimmelit,

Folgende Fragen:
a) Ist mein Mietvertrag nun noch gültig (ich habe nicht
gekündigt)?

Ja sicher! Du könntest jetzt theoretisch die Übergabe der Wohnung verlangen (das wirst Du nicht tun, da Du ja gar nicht mehr einziehen willst). Dein Vermieter könnte theoretisch die Miete verlangen, wird er aber auch nicht tun, weil er die Wohnung ja zwischenzeitlich anderweitig vermietet hat. Also wird keiner von Euch Rechte aus dem Mietvertrag geltend machen, womit sich die Frage nach der Gültigkeit erledigt hat.

b)Muß ich die o.g. Maklerprovision bezahlen, muß ich überhaupt
Miete bezahlen, obwohl die Wohnung zum Mietbeginn (15.11.00)
durch andere Mieter bezogen wurde?

Welche Maklerprovision? Hatte Dein Vermieter einen Makler beauftragt, ihm einen Mieter (Dich) zu vermitteln und dafür Provision gezahlt? Wenn ja, hast Du mit diesem Maklervertrag nichts zu tun und musst nichts erstatten. Dein Vermieter hätte ja auf Deine mündliche Anfrage einen Mietaufhebungsvertrag mit Dir schließen können, worin Du Dich zur Zahlung einer pauschalen Kostenabgeltung verpflichtest. Hat er aber nicht, sondern die Wohnung ohne Leerstandsverlust weitervermietet. Wenn er dazu nochmal einen Makler brauchte, ist das sein Problem.

WIE SOLL ICH MICH JETZT VERHALTEN?

Gar nichts machen und warten, ob der Vermieter sich nochmal meldet.

Tschüs
Harald