Rechtsweg gegen Verursacher oder Versicherung?

Hallo zusammen! Kann jemand mir folgende Fragen beantworten?
Wenn jemand einen Schaden verursacht und dieses seiner Haftpflichtversicherung meldet, ist er dann aus jeder Verantwortung raus? Und wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht angemessen ausgleichen will, so daß man den Rechtsweg einschlagen muß, richten sich die Ansprüche dann gegen die Versicherung, hat der Verursacher nichts mehr damit zu tun? Danke im voraus!

Huhu!

Wenn jemand einen Schaden verursacht und dieses seiner
Haftpflichtversicherung meldet, ist er dann aus jeder
Verantwortung raus?

Natürlich nict, denn das Risiko, ob und wieviel die Versicherung leistet, trägt nicht der Geschädigte.

Und wenn die Haftpflichtversicherung den
Schaden nicht angemessen ausgleichen will, so daß man den
Rechtsweg einschlagen muß, richten sich die Ansprüche dann
gegen die Versicherung,

Nur bei KFZ-Haftpflichtschäden richtet man sich an Versicherung, Halter und Fahrer als Gesamtschuldner. Ansonsten hat man keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer.

hat der Verursacher nichts mehr damit
zu tun?

Doch, hat er.

Hallo!

Und wenn die Haftpflichtversicherung den
Schaden nicht angemessen ausgleichen will, so daß man den
Rechtsweg einschlagen muß, richten sich die Ansprüche dann
gegen die Versicherung, hat der Verursacher nichts mehr damit
zu tun? Danke im voraus!

Direktansprüche gegen die Versicherung ergeben sich nur in Ausnahmefällen. Wichtigste Ausnahme ist wohl für den Normalsterblichen die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einer normalen Privathaftpflicht hat man gegen die Versicherung allerdings keine Ansprüche.

Gruß,

Florian.

Die Juristen haben Dir schon geantwortet, jetzt kommt der Versicherungsmann.

Wenn jemand einen Schaden verursacht und dieses seiner
Haftpflichtversicherung meldet, ist er dann aus jeder
Verantwortung raus?

Haftung und Deckung sind zwei Paar Schuhe. Es gibt also Situationen wo jemand in der Haftung steht, seine Versicherung ihn aber nicht deckt (aus welchen Gründen auch immer, da gibt es eine ganze Reihe).

Und wenn die Haftpflichtversicherung den
Schaden nicht angemessen ausgleichen will,

Dann sollte man fragen, warum sie das nicht will. Vielleicht ist der Anspruch nicht angemessen, die Leistung der Versicherung aber schon (Merke: Haftpflicht, egal ob versichert oder nicht, leistet Zeitwert, nicht Neuwert).

so daß man den
Rechtsweg einschlagen muß, richten sich die Ansprüche dann
gegen die Versicherung, hat der Verursacher nichts mehr damit
zu tun? Danke im voraus!

Die Ansprüche richten sich gegen den Schädiger, wenn es sich aber um einen versicherten Schaden handelt und es sich um einen unberechtigten Anspruch handelt, hat die Versicherung die Aufgabe den unberechtigten Anspruch abzuwehren. Mit anderen Worten, verklagen muß man den Schädiger, man könnte es aber trotzdem mit der Versicherung zu tun bekommen.

In Ergänzung zu dem Gesagten:

Derjenige, der den Schaden verursacht hat, ist für diesen Schaden immer (!) verantwortlich. Er muss den Schaden ersetzen, niemand anderes.

Auch Kfz-Haftpflichtversicherungen sind hiervon nur bedingt eine Ausnahme: Zwar hat der Geschädigte einen eigenen Anspruch direkt gegen die gegnerische Versicherung. Das ändert aber nichts daran, dass auch der Halter des Kfz (bzw. Fahrer) selbst Schadensersatz leisten muss.

Der Schädiger wird also so oder so nicht von der eigenen Leistungspflicht befreit (bzw. bei Kfz-Schäden erst dann, wenn die eigene Versicherung den Schaden reguliert hat).

Levay

Die Juristen haben Dir schon geantwortet, jetzt kommt der
Versicherungsmann.

Die Ansprüche richten sich gegen den Schädiger, wenn es sich
aber um einen versicherten Schaden handelt und es sich um
einen unberechtigten Anspruch handelt, hat die Versicherung
die Aufgabe den unberechtigten Anspruch abzuwehren. Mit
anderen Worten, verklagen muß man den Schädiger, man könnte es
aber trotzdem mit der Versicherung zu tun bekommen.

100% agree

Hi,
die Haftpflichtversicherung wirkt hier als sog. „passiver Rechtsschutz“, das heißt, sie wird unberechtigte Ansprüche ggf. auch gerichtlich abwehren, für den Versicherungsnehmer kostenfrei.
Gruß keki

Hi,

das Grundsätzliche ist wohl schon alles gesagt. Aber noch eine Anmerkung bzw. Frage zu:

wenn die Haftpflichtversicherung den
Schaden nicht angemessen ausgleichen will, so daß man den
Rechtsweg einschlagen muß

Wer ist denn der Meinung, dass nicht „angemessen“ ausgeglichen wurde? Es ist immer wieder festzustellen, dass die ph-versicherten Schadenverursacher selbst ein großes Interesse haben, dass schnell und viel bezahlt wird. Oft wird dann irgendwann festgestellt, dass der Schadenheragng ganz anders war als dem Versicherer ursprünglich gemeldet…

Grüße, M

Hallo zusammen! Danke für die konkreten, verständlichen Antworten!
Gruß von Nordschmidt