Muss die Ware zurückgenommen werden?

Hallo Leute,

folgendes Beispiel:

Kunde K kauft in einem großen Möbelhaus mehrere Lampen einer Serie, die er im kompletten Erdgeschoss einbauen will. Es ist ihm wichtig, dass die Decken- und Wandlampen und eine Stehlampe von einer Serie sind, da sie über sehr auffällige Designer-Lampenschirme verfügen und es ein einheitliches Bild ergeben soll.

Bei der Anbringung der zweiten Lampe ist es notwendig, die Befestigungsschiene zu zersägen und sie rechts und links von einem Deckenbalken anzubringen, damit sie mittig über dem großen Esstisch hängen kann.

Die Installation der weiteren Lampen geht zügig und problemlos voran. Bis bei der letzten Deckenlampe plötzlich festgestellt wird, dass eine der vier Fassungen defekt ist, keinen Strom führt.

Diese eine Deckenlampe wird also in das Möbelhaus zurück gebracht mit der Bitte um Umtausch. Dort erfährt der Kunde, dass die Lampen ausverkauft seien und auch nicht mehr in der Produktion seien, es also nicht möglich ist, Ersatz für die von Anfang an defekte Lampe zu liefern.

Das Möbelhaus will jetzt aber nur diese eine einzige defekte Lampe zurück nehmen. Eine Lampe mit anderem Design zerstört aber das Gesamtbild.

Frage 1.
Muss das Möbelhaus sämtliche Lampen zurück nehmen?

Wenn ja:
Frage 2.
Wie steht es mit der Deckenlampe bei der die Befestigungsschiene zersägt wurde?

Danke für Eure Antworten
L

Muss das Möbelhaus sämtliche Lampen zurück nehmen?

Natürlich nicht. Nur die defekte muß zurückgenommen werden, für das Gesamtbild ist das Möbelhaus nicht verantwortlich.

Wie steht es mit der Deckenlampe bei der die
Befestigungsschiene zersägt wurde?

Vom Käufer beschädigt und dann zurücknehmen ?

Danke für Eure Antworten

Bitte

Hallo taraxacum offizinalis,

der geschilderte Beispielfall ist m.E. ein klarer Fall von Gewährleistung durch Reparatur der defekten Lampe.

Gruß
BT

Hallo,

der geschilderte Beispielfall ist m.E. ein klarer Fall von
Gewährleistung durch Reparatur der defekten Lampe.

Wenn die Reparaturkosten in keinem Verhältnis zum Wert der Lampe stehen, muss der Verkäufer auch nicht reparieren (lassen), oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi loderunner,

(i am not a lawyer, too)
aber das würde mich auch interessieren:

Angenommen, jemand kauft eine dreiflammige Standleuchte mit 3 Fassungen (E24) für normale Leuchtmittel bei einem Händler, der nicht darauf hinweist, dass diese Stehlampe nicht mehr hergestellt wird und das zu kaufende Exemplar das letzte erhältliche ist.

Dieser Jemand muss zu Hause bei der Inbetriebnahme feststellen, dass eingeschraubte Glühbirnen nicht leuchten, und eine Überprüfung durch einen zufällig anwesenden Elektriker ergibt, dass in den Fassungen kein Strom ankommt.

Wenn dieser Jemand die Lampe zum Händler zurückbringt und der sich weigert, die Stehlampe zu reparieren, weil ihn (den Händler) das teurer käme als der Verkaufspreis der Stehlampe, muss dieser Jemand dann die Rückerstattung des Kaufpreises hinnehmen oder kann er auf Reparatur der Stehlampe bestehen?

Fragt BT

Hallo,

Wenn dieser Jemand die Lampe zum Händler zurückbringt und der
sich weigert, die Stehlampe zu reparieren, weil ihn (den
Händler) das teurer käme als der Verkaufspreis der Stehlampe,
muss dieser Jemand dann die Rückerstattung des Kaufpreises
hinnehmen oder kann er auf Reparatur der Stehlampe bestehen?

BGB § 439 (3) Nacherfüllung:

[…]
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung;

Gruß

S.J.

Hallo S.J.

Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand

Genau, wenn es sich um ein Fernostimport-BilligstDing handelt!

ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Käufer zurückgegriffen werden könnte

Das wäre dann zu diskutieren, wenn die Stehlampe eben nicht mehr erhältlich ist, oder?

Gruß
BT