Hallo, ich habe mal eine Frage! Nehmen wir mal an Person A hat seitdem 14.11.2006 einen Rechtschutzvertrag mit Firma B abgeschlossen und am sagen wir mal 08.12.2006 wir Person A durch ein Zivilprozeß angeklagt.
Dabei geht es um einen betrügerischen Vertrag das mit dem 16.11.2005 durch eine Blankounterschrift von Person A , datiert ist.
Nun hat Person A sich durch den Rechtschutz Firma B beraten lassen und will seine Rechte nutzen und bekommt auch telefonisch dieses zugesagt, jedoch schriftlich dann 2Wochen später wiederrum nicht. Da heißt es der Vertrag sei vor deren Vertragsbeginn, (also zwischen Person A und Firma B)entstanden, obwohl Person A diesen nie unterschrieben hat.Muss da nicht der Rechtschutz für aufkommen.
Ich danke schon einmal im Voraus fr eure Antworten,vielen Dank
Hallo, ich habe mal eine Frage! Nehmen wir mal an Person A hat
seitdem 14.11.2006 einen Rechtschutzvertrag mit Firma B
abgeschlossen und am sagen wir mal 08.12.2006 wir Person A
durch ein Zivilprozeß angeklagt.
Dabei geht es um einen betrügerischen Vertrag das mit dem
16.11.2005 durch eine Blankounterschrift von Person A ,
datiert ist.
Nun hat Person A sich durch den Rechtschutz Firma B beraten
lassen und will seine Rechte nutzen und bekommt auch
telefonisch dieses zugesagt, jedoch schriftlich dann 2Wochen
später wiederrum nicht. Da heißt es der Vertrag sei vor deren
Vertragsbeginn, (also zwischen Person A und Firma
B)entstanden, Also Person A hat den Kläger Vertrag nie wissentlich unterschrieben, der ist durch eine Blankounterschrift entstanden…Muss da nicht der Rechtschutz für aufkommen.
Ich danke schon einmal im Voraus fr eure Antworten,vielen Dank
hat.Muss da nicht der Rechtschutz für aufkommen.
Nein muß sie nicht, da das entscheidende Ereignis vor Vertragsabschluß passierte.
Übrigens: eine Rechtsschutzversicherung haftet nie, wenn sie etwas tut, dann deckt sie.
Nabned,
es ist normal, dass Ereignisse vor Vertragsabschluss nicht versichert sind. Auslösender Moment war nun einmal die Unterschrift durch B.
Das Ganze macht dahingehend Sinn, dass man ansonsten nach einen möglichen Ereignis, dass zu einem Rechtsstreit führen kann, mal schnell eine Rechtschutzversicherung abschließt und diese dann in Anspruch nimmt.
Gruß
CM
und wie ist das beim Mieterrechtschutz?
wenn z.b. Person A einen Mietvertrag im Jahre 2004 abschließt und 2007 einen Rechtschutz aufnimmt und es um die Kaution geht, da ist der Vertrag ja auch vor Jahren unterschrieben worden
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Christopher,
bei einer z.B. Rechtschutzversicherungen gibt es eine Wartezeit, die im Vertrag oder Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Gegenstand des Vertrages sind, dargestellt sind und meistens 3 Monate betragen. Dort ist auch geregelt, wie man sich im Schadenfall verhalten muss.
In meiner Berufs- und Privatrechtschutzversicherung gilt zum Beispiel ausschliesslich nur eine schriftlich erteilte Deckungszusage des Versicherers. In dieser Deckungszusage sind auch die Instanzen aufgeführt, die damit gedeckt oder ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen waren bei mir alle vor Ablauf der Wartezeit entstandenen Rechtsstreitigkeiten.
Eine telefonische Deckungszusage ist mir nicht geläufig. Auch nicht ein Versicherungsschutz ohne Wartezeit.
Herzliche Grüsse
Hallo,
und wie ist das beim Mieterrechtschutz?
wenn z.b. Person A einen Mietvertrag im Jahre 2004 abschließt
und 2007 einen Rechtschutz aufnimmt und es um die Kaution
geht, da ist der Vertrag ja auch vor Jahren unterschrieben
worden
bei Mietstreitigkeiten ist eine Sperrfrist von 1/2 bis 1 Jahr üblich. D.h. erst ein halbes oder ein Jahr nach Abschluss der Mietrechtsschutzversicherung wird gezahlt. Entscheidend ist dabei das Datum, zu dem der Streitfall eintrat.
Gruß, Niels
Hallo,
Auch
nicht ein Versicherungsschutz ohne Wartezeit.
das gibt es schon. Bei meiner RSV waren unvorhersehbare Ereignisse (Verkehrsunfall) sofort abgedeckt, vorhersehbare (Mietrecht, Berufs-RS) erst nach einem halben Jahr.
Gruß, Niels
und wie ist das beim Mieterrechtschutz?
Entscheidend ist, wann das Ereignis passiert, was zu dem Rechtsstreit führt. Also nicht der Abschluß des Mietvertrages, sondern z.B. die fehlenden Mietzahlung oder die nicht durchgeführten Reparaturen seitens des Vermieters. Dieses Ereignes muß während der Vertrgaslaufzeit, außerhalb der Wartezeit (wenn es eine gibt) geschehen sein.
und 2007 einen Rechtschutz aufnimmt und es um die Kaution
geht, da ist der Vertrag ja auch vor Jahren unterschrieben
Hier wäre entscheidend, wann die Kaution zur Rückzahlung fällig wurde, nicht wann der Mietvertrag unterschrieben wurde.