Angenommen, ein unverheiratetes Paar lebt zusammen in einem Haushalt. Einer der beiden ist ordentlich bei der GEZ angemeldet und zahlt pünktlich die Gebühren. Der andere Partner wird halbjährlich von der GEZ angeschrieben, er solle sich doch gefälligst anmelden. Laut Statuten der GEZ braucht der Partner sich nicht selber anmelden, sondern schaut auf den bezahlten Geräten des anderen Partners mit.
Jetzt die Frage: Der angemeldete Partner erklärt schriftlich jeden Erhalt dieses „Mahnschreibens“ mit dem Hinweis, das der Partner bereits angemeldet sei. Die GEZ scheint nicht dies nicht in ihren Daten zu speichern. Muss der unangemeldete Partner jedes mal erklären, das er bereits über den Partner angemeldet ist oder darf man als Bürger von der GEZ verlangen diese Information zu speichern und nicht mehr von der GEZ belästigt zu werden?