im rahmen der berichterstattung um die affäre unseres bundesverkehrsministers hieß es verschiedentlich, daß der strafbefehl auf 90 tagessätze laute und damit grade eben unter dem maß für einen eintrag ins polizeiliche führungszeugnis bliebe.
kann mir da mal jemand die zusammenhänge erklären?
also: warum hängt der eintrag ins führungszeugnis von der _anzahl_ der tagessätze ab und nicht der gesamtsumme? wie berechnet sich so ein tagessatz überhaupt? und wie ist dann überhaupt der rechtliche status, wenn es keinen eintrag in dieses ominöse führungszeugnis gibt? offenbar gilt man dann nicht als vorbestraft, ist aber doch irgendwie gerichtlich verurteilt und bestraft … find ich alles etwas sonderbar.
aber vielleicht kann mich da ja mal jemand aufklären.
Hi,
der Tagessatz berechnet sich aus Monatseinkommen(netto)/Anzahl der Tage im Monat. Die Strafe wird deshalb nach Tagessätzen berechnet, weil dadurch gleiche Härten geschaffen werden. Für das gleiche Delikt müsste jeder (theoretisch) die gleiche Anzahl Tagessätze Strafe bekommen, ein Minister muss also genauso lange „arbeiten“ wie eine Putzfrau, um das Geld zu verdienen, mit dem die Strafe abzuzahlen wäre.
Daher ist eben auch die Anzahl der Tagessätze ausschlaggebend für eine Eintragung ins Führungszeugnis.
Gruß,
Micha
also: warum hängt der eintrag ins führungszeugnis von der
_anzahl_ der tagessätze ab und nicht der gesamtsumme? wie
berechnet sich so ein tagessatz überhaupt? und wie ist dann
überhaupt der rechtliche status, wenn es keinen eintrag in
dieses ominöse führungszeugnis gibt? offenbar gilt man dann
nicht als vorbestraft, ist aber doch irgendwie gerichtlich
verurteilt und bestraft … find ich alles etwas sonderbar.
aber vielleicht kann mich da ja mal jemand aufklären.
Bei Tagessatz kann ich Dir weiterhelfen. Der Tagessatz ist eine Strafe, die Einkommensabhängig ist (ist ja auch gerechter!).
Ein Tagessatz = 1/30 des Monatseinkommens. D.h. wenn Du zu 30 Tagessätzen verurteilt wirst, dann musst Du 1 Monatsgehalt hinlegen.
Wie genau das mit dem Führungszeugnis ist, weiss ich auch nicht. Fand ich auch etwas dubios.
Für gleiche Straftaten muss es die gleiche Bestrafung geben, da aber sehr große Unterschiede in den Einkommen der Täter bestehen - ein Minister verdient nun mal mehr Geld als z.B. ein Student -, wird die Strafe in Tagessätzen bemessen.
90 Tagessätze mit dem Ministergehalt ergibt diese ich glaube 27.000 DM, ein Student würde entsprechend sehr viel weniger bezahlen müssen, weil er sein Leben ja auch mit sehr viel weniger Geld bestreitet.
Der Minister ist jetzt vorbestraft, weil der Strafbefehl einem Strafurteil gleichsteht. Ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden Geldstrafen ab (!) 90 Tagessätzen. Somit steht dieser Strafbefehl gegen Klimmt nicht in seinem Führungszeugnis.
Gruß bebro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
meine „Vorschreiber“ haben die Geschichte ja schon gut erklärt. Ich hätte da aber noch zwei kleine Ergänzungen:
Das „Netto-Gehalt“ wird hier anders festgelegt. Es werden alle regelmäßigen Einkünfte berücksichtigt, Unterhaltspflichten u.ä. werden abgerechnet. Das führt dazu, daß ein verheirateter Alleinverdiener mit Kindern auf einen geringeren Tagessatz kommt, als der wesentlich weniger verdienende Single ohne Unterhaltspflichten.
Es gibt zwei „Arten“ des Führungszeugnisses. Das „kleine“ ist das allgemein bekannte. Hier stehen nur Geldstrafen über 90 Tagessätzen (ab 91) drin. Das „große“ Führungszeugnis ist für amtsinterne Verwendungen (z.B. problematisch für Beamte - ob und wer das sonst noch einsehen kann, weiß ich auch nicht genau). Hier liegt die Grenze bei 40 Tagessätzen.