Vater ohne Heirat

Hallo Experten,

wir haben in einer Runde folgende Situation diskutiert.
Ein Paar erwartet ein Kind, sind nicht verheiratet, das Kind trägt den Namen des Vaters, der Mutter stößt was zu… sprich sie stirbt. Würde es da Probleme für den Vater geben? Ist er als Vater autom. der dem das Kind zugesprochen wird?
Danke für´s aufklären

Gruß Polo

Hallo!

Lies nach unter:

http://www.djb.de/Reden-und-Interviews/Dr.%20Angelik…

Gruß Franz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Paar erwartet ein Kind, sind nicht verheiratet, das Kind
trägt den Namen des Vaters, der Mutter stößt was zu… sprich
sie stirbt. Würde es da Probleme für den Vater geben? Ist er
als Vater autom. der dem das Kind zugesprochen wird?

Hallo, Polo.
Die Schilderung ist widersprüchlich: Einerseits »Ein Paar erwartet ein Kind«. Andererseits »das Kind trägt den Namen des Vaters«. Wenn das Kind erwartet wird, trägt es noch keinen Namen.

Nehmen wir also an, das Kind ist bereits geboren, und es trägt den Namen des Vaters. Dann dürfte die Vaterschaft des Kindes anerkannt sein. Wenn dann die Mutter stirbt, ist der Vater der nächste Angehörige. Nun kommt es darauf an, wer das Sorgerecht für das Kind hat oder hatte. Ist der Vater vom Sorgerecht ausdrücklich ausgenommen, ist die Lage zu klären. Ist der Vater ins Sorgerecht eingebunden, wird im Regelfall das Sorgerecht bei ihm verbleiben.

Die Formulierung »Würde es da Probleme für den Vater geben?« ist völlig unklar. Er wird in jedem Fall Probleme haben, das Kind zu stillen. Ob er sonst noch Probleme hat, ist schwer zu beurteilen. Vielleicht lässt sich die Frage konkretisieren?

Gruß, Helmut

sie stirbt. Würde es da Probleme für den Vater geben? Ist er
als Vater autom. der dem das Kind zugesprochen wird?

Wenn der Vater standesamtlich eingetragen ist, dürfte es beim Tod der Mutter eigentlich keine Probleme geben.