Hallo, mal eine Frage zu folgendem theoretischen Sachverhalt.
Jemand verkauft gebrauchte Waren übers Internet zB. ebay und co. In der Beschreibung wird
darauf hingewiesen das die Sachen gebraucht und auch entsprechende Gerbrauchsspuren wie
Kratzer oder dergleichen aufweisen können.
Für solche Artikel besteht ja nun ein Wiederrufsrecht. Dieses wird auch genutzt. Die
anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers da die Artikel einen entsprechend hohen
Wert haben. Nach Wiedererhalt der Ware stellt sich aber heraus, das diese beschädigt ist.
Der Käufer der die Ware zurück gesendet hat, behauptet aber entsprechende Beschädigung wäre
schon vorhanden gewesen.
Wie würde sich so ein Fall lösen lassen?
Gerade bei gebrauchten Waren stelle ich es mir recht schwierig vor.
Der Verkäufer weiß das die besagten Beschädigungen erst nachträglich entstanden sind, hat
aber selbst bei der Beschreibung darauf hingewiesen, das entsprechend Gebrauchsspuren
vorhanden sein können.
Kann in so einem Fall nicht gerade bei gebrauchter Ware das Wiederrufsrecht von Käufern
nicht auch ausgenutzt werden, da sich schwer beweisen lässt was schon war und was nicht?
Kann in so einem Fall nicht gerade bei gebrauchter Ware das
Wiederrufsrecht von Käufern
nicht auch ausgenutzt werden, da sich schwer beweisen lässt
was schon war und was nicht?
Ja.
Levay