Original Abstammungsurkunden - Erbmasse

Hallo,
ich konstruiere jetzt mal folgenden Fall:
Tod einer Frau

  • keine leiblichen Kinder
  • Geschwister bereits verstorben
  • einzige Verwandte: zwei (leibliche) Nichten
  • zur Familie gehörend, aber nicht verwandt: eine Tochter und eine Enkelin des bereits verstorbenen Ehemannes (der Ehemann hatte die eigene, aber bereits erwachsene Tochter in die Ehe mitgebracht)

Wenn die (Stief-)Enkelin der gestorbenen Frau im Besitz folgender Original-Urkunden wäre:

Heiratsurkunde der Eltern der verstorbenen Frau (also der leiblichen Großeltern der Nichten)
Geburts- und Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde der verstorbenen Frau

Müßte die (Stief-)Enkelin all diese Urkunden oder zumindest eine/einige davon den Nichten aushändigen?

Um den Fall weiter einzuschränken:
Wenn ein handschriftliches, notariell noch nicht beglaubigtes Testament die (Stief-)Enkelin, nicht aber die Nichten, begünstigen würde, würden die Urkunden zu der Erbmasse gehören? Könnte also die Erbnehmerin die Herausgabe der Urkunden verweigern?

Ein leicht verknotetes Konstrukt, aber denkbar.
Beste Grüße
Claudia

Hallo,
ich konstruiere jetzt mal folgenden Fall:
Tod einer Frau

  • keine leiblichen Kinder
  • Geschwister bereits verstorben
  • einzige Verwandte: zwei (leibliche) Nichten
  • zur Familie gehörend, aber nicht verwandt: eine Tochter und
    eine Enkelin des bereits verstorbenen Ehemannes (der Ehemann
    hatte die eigene, aber bereits erwachsene Tochter in die Ehe
    mitgebracht)

Wenn die (Stief-)Enkelin der gestorbenen Frau im Besitz
folgender Original-Urkunden wäre:

Heiratsurkunde der Eltern der verstorbenen Frau (also der
leiblichen Großeltern der Nichten)
Geburts- und Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde der
verstorbenen Frau

Müßte die (Stief-)Enkelin all diese Urkunden oder zumindest
eine/einige davon den Nichten aushändigen?

Der Umstand, dass eine Person Personenstandsurkunden im Besitz hat, die andere Personen benötigen, reicht für einen Herausgabeanspruch nicht aus. Personenstandsurkunden kann man sich von den Standesämtern oder bei Urkunden aus weit zurückliegenden Zeiten bei dem zuständigen Staatsarchiv beschaffen, wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.

Um den Fall weiter einzuschränken:
Wenn ein handschriftliches, notariell noch nicht beglaubigtes
Testament die (Stief-)Enkelin, nicht aber die Nichten,
begünstigen würde, würden die Urkunden zu der Erbmasse
gehören? Könnte also die Erbnehmerin die Herausgabe der
Urkunden verweigern?

Wenn die Urkunden im Eigentum oder wenigstens im Besitz des Erblassers waren, gehören sie in die Erbmasse, sonst nicht. Der Erbe könnte die Herausgabe verweigern.

Ein leicht verknotetes Konstrukt, aber denkbar.
Beste Grüße
Claudia

Gruß, Franz

Hallo Franz,
vielen Dank für Deine klare Antwort. Von dem Staatsarchiv hatte ich noch nicht gehört.

Mit dem zuständigen Staatsarchiv meinst Du, dass eine Heiratsurkunde, die z.B. noch im 19.Jh. im Ausland erstellt wurde, im Staatsarchiv dieses Auslands vorhanden ist?

Umstände, wie Vertreibungen nach dem 2.WK könnten es schwierig machen, an Originaldokumente heranzukommen, da damals doch ein ziemliches Chaos herrschte und es fraglich ist, ob derartige Dokumente (des geächteten Feindes) aufbewahrt wurden.

Beste Grüße
Claudia