Videos bei Youtube - Urheberrecht?

Hallo!

Mich würde da was interessieren:

Bei youtube.com gibts ja viele nicht nur selbergedrehte Videos, sondern auch
-Fernsehmitschnitte
-Musikvideos
-Musikstücke, die in eigenen Videos vorkommen, z.B. Karaoke.

Wie siehts denn da eigentlich mit dem Urheberrecht aus? Ich kann mir vorstellen, daß all diese Stücke dagegen verstoßen.

Müßte der Filmedreher das Hochladen bei youtube der GEMA melden?
Macht sich der Filmedreher strafbar, wenn er das nicht tut?
Falls ja, um welche Beträge kann es gehen?

Vielen Dank für jede Antwort.

Hans

Hallo Hans,

für Deutschland gilt das Urheberrecht immer. Aber natürlich kann ein Videofilmer einfach sein Video bei YouTube reinsetzen.
Da das ganze aber international läuft, wird es schwierig zu beurteilen, wer hier wann wogegen verstößt.

In vielen englischsprachigen Foren liest man, dass es auf das © ankommt. Das wage ich aber zu bezweifeln…

Aber da gab es mal eine niedliche Anekdote, wo ein Schüler angeblich gleich mehr als 200 Filmchen hat löschen lassen, weil dies gegen das Urheberrecht verstosse. Anschließend war die Filmproduktion etwas unangenehm berührt, dass ihre ganzen Werbetrailer tatsächlich von YouTube über den Jordan geschickt worden war.

Is halt alles nicht mehr so einfach heutzutage…

Gruß!

Horst

Bei youtube.com gibts ja viele nicht nur selbergedrehte
Videos, sondern auch
-Fernsehmitschnitte
-Musikvideos

Wie siehts denn da eigentlich mit dem Urheberrecht aus? Ich
kann mir vorstellen, daß all diese Stücke dagegen verstoßen.

Nein, die Stücke unterliegen dem Urheberrecht, sie verstoßen nicht dagegen. Es verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz, diese Werke einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Du darfst Mitschnitte von Fernsehsendungen machen, und sie für Deine private Nutzung verwenden und sie im Freundeskreis weitergeben. Eine öffentliche Aufführung oder Weiterverbreitung, wie hier prasktiziert, ist dagegen nicht erlaubt.

Laut einer TV-Sendung eines großen stellaren Verlags :smile: ist es derzeit auch (noch) nicht strafbar, diese illegalerweise zur Verfügung gestellten Werke für private Zwecke runterzuladen und im Freundeskreis weiterzuverteilen. Es wäre aber ein Gesetz in Arbeit, das auch das Herunterladen offensichtlich illegal zur Verfügung gestellter Werke verbietet.

Müßte der Filmedreher das Hochladen bei youtube der GEMA
melden?

Er müsste vor allem die Rechte daran besitzen und wenn er urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, um es zu verändern, zunächst beim Urheber eine Erlaubnis einholen.

Gruß,
-Efchen

Danke euch für die Antworten! owt
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