Schriftliche Kündigung erfolgt nicht

Hallo,eine Person hat ihren Vertrag mit Stadtwerken gekündigt und eine neue Lieferfirma mit der Stromlieferung beauftragt. Das Problem ist dass die alte Lieferfirma schriftlich keine Kündigung rausschickt und damit verzögert sich der Lieferbeginn der neuen Firma . Kann man was dagegen tun und rechtliche Schritte einleiten? Telefonisch bekommt man immer die auskunft die Kündigung sei angekommen, aber mehr erfolgt nicht.Jetzt wird es ja auch teurer, denn die alte Lieferfirma hat wesentlich die Preise erhöht.
Liebe Grüße Elke

Hallo!

Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie der anderen Seite zugeht. Wenn die Stadtwerke mitteilen, die Kündigung sei angekommen, haben sie getan, was sie tun müssen. Der Stromliefervertrag ist durch die bei den Stadtwerken angekommene Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet.

Mehr könnte man nur verlangen, wenn in dem gekündigten Stromliefervertrag oder vielleicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke stünde, dass die Stadtwerke den Eingang einer Kündigung oder die Beendigung eines Stromliefervertrages schriftlich bestätigen müssen.

Der neue Stromlieferant muss nun mitteilen, ab wann er Strom liefern wird.

Gruß, Franz