Kreditkarte funktioniert nicht

Hallo,

mal so aus Neugier rein theoretisch. Wenn an einer Tankstelle die Kreditkarte wegen eines Defektes des Kartengerätes nicht funktioniert, man aber kein Bargeld dabei hat, wie sieht dann denn die Rechtslage aus ? Kann der Tankstellenbetreiber auf Bezahlung vor Ort bestehen, wenn er z.B. mit dem Signet der Kreditkarte an der Türe wirbt ?

Viele Grüße
Elton

Hallo Elton - Kreditkartenzahlungen können auch manuell mittels Imprinter (das ist so eine Ritschratsche) oder gar telefonisch beim Kreditkartenunternehmen vorgenommen werden.

Sträubt sich der Unternehmer, eine Karte anzunehmen, obwohl er mit deren Logo wirbt, solltest du das Kartenunternehmen benachrichtigen.
Dass die Technik nicht funktioniert, sind also Ausreden.

salü

HM

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Und wie lautet nun die Antwort auf die gestellte (allgemeine Rechts-)Frage?

Und wie lautet nun die Antwort auf die gestellte (allgemeine
Rechts-)Frage?

Dann gib du doch die Antwort. Bist doch ein Fachmann.

Ich bin zahlungswillig, nehme eine Dienstleistung in Anspruch, von der im gewöhnlich bekannt ist, dass sie nach Erbringung bezahlt wird. (Ich habe im Restaurant gespeist, mit dem Taxi am Ziel, im Tank 52 Liter Super Plus).

Wenn ich vorher mit meinem Vertragspartner vereinbart habe, dass ich mit Kreditkarte zahlen kann (ein entspr. Aushang am Eingang eines Restaurants oder Tanke gilt als eine solche Vereinbarung) , darf ich davon ausgehen, dass dies auch für mich gilt.

Ist eine Kartenzahlung technisch nicht möglich, und hat das vor Vertragsabschluss (das ist spätestens das Einstecken des Rüssel bzw. der Beginn des Kraftstoffbezugs) nicht bekannt gegeben wird, muss der Vertragspartner mir eine Rechnung mitgeben, und um Ausgleich per Überweisung bitten, wenn ich kein Bargeld mithabe. Also mit anderen Worten: Er darf mir das Benzin nicht wieder auspumpen oder mich im Restaurant zum Spülen verdonnern.

Grüße

HM

Hi,

Wenn ich vorher mit meinem Vertragspartner vereinbart habe,
dass ich mit Kreditkarte zahlen kann (ein entspr. Aushang am
Eingang eines Restaurants oder Tanke gilt als eine solche
Vereinbarung) , darf ich davon ausgehen, dass dies auch für
mich gilt.

IMHO wurde vorher doch eben keine genaue Vereinbarung getroffen, wie bezahlt wird. Der Aushang bedeutet für mich nur, daß ich entweder mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (was die Karte nicht ist) oder mit Karte bezahlen kann. Ich sehe da keine Verpflichtung der Tankstelle, dir unter allen nur erdenklichen Umständen die Bezahlung mit Karte doch noch zu ermöglichen.

Nach dem Tanken muß also noch mit dem Tankwart verhandelt werden, wie ich nun genau bezahlen möchte. Der Preis steht fest, die Ware wurde ordnungsgemäß geliefert und der Zahlungstermin heißt sofort. Darüber sind sich beide Parteien doch einig. Der Rest entscheidet sich direkt an der Kasse.

muss der Vertragspartner mir eine Rechnung
mitgeben, und um Ausgleich per Überweisung bitten, wenn ich
kein Bargeld mithabe.

Das sehe ich anders, aber mit den vielen §§ hab ich das nicht ganz so wie die hier anwesenden Profis. Ich bitte da um Korrektur für einen neugierigen Jura-Schüler:wink:

Für meinen unjuristischen Geschmack muß der Kunde nun sehen, wie er an Bargeld in Form von EURO kommt, um bezahlen zu können. Das ist gesetzliches Zahlungsmittel. Oder er verhandelt mit dem Tankwart. Aber das ist eine andere Schiene.
Es mag zwar schlechter Kundenservice sein, wenn die Kartenannahme nicht klappt, es mag auch sein, daß das Kartenunternehmen fürchterlich meckert, aber IMHO gilt zunächst mal §271 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html

Geht die Karte nicht, ist es die Aufgabe des Kunden, die Schuld sofort mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen und auch nicht mit Dollars oder mit irgendwelchen tibetanischen Hochland-Scheidemünzen oder Duschmarken. Nur der EURO zählt.

Gruß Ulrich (IANAL)

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Entschuldigung. Ich bin so dumm.

Wann wird die Verwendung der unsäglichen IMHO und IANAL - Kürzel endlich unter Strafe gestellt? Können die Mensche sich heutzutage nicht vernünftig ausdrücken?

Der Aushang bedeutet für mich
nur, daß ich entweder mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (was
die Karte nicht ist) oder mit Karte bezahlen kann. Ich sehe da
keine Verpflichtung der Tankstelle, dir unter allen nur
erdenklichen Umständen die Bezahlung mit Karte doch noch zu
ermöglichen.

Ich schon. Der Händler verspricht dem Kunden damit, die Karte zur Zahlung entgegenzunehmen.

Nach dem Tanken muß also noch mit dem Tankwart verhandelt
werden, wie ich nun genau bezahlen möchte.

Ich würde aber vorher noch die Verbraucherzentrale zu Rate ziehen.

Der Preis steht
fest, die Ware wurde ordnungsgemäß geliefert und der
Zahlungstermin heißt sofort. Darüber sind sich beide Parteien
doch einig. Der Rest entscheidet sich direkt an der Kasse.

muss der Vertragspartner mir eine Rechnung
mitgeben, und um Ausgleich per Überweisung bitten, wenn ich
kein Bargeld mithabe.

Das sehe ich anders, aber mit den vielen §§ hab ich das nicht
ganz so wie die hier anwesenden Profis. Ich bitte da um
Korrektur für einen neugierigen Jura-Schüler:wink:

Ach, du bist so gut!

Für meinen unjuristischen Geschmack muß der Kunde nun sehen,
wie er an Bargeld in Form von EURO kommt, um bezahlen zu
können.

Das käme für mich als Kunden überhaupt nicht in Frage.

Hi,

Der Aushang bedeutet für mich
nur, daß ich entweder mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (was
die Karte nicht ist) oder mit Karte bezahlen kann. Ich sehe da
keine Verpflichtung der Tankstelle, dir unter allen nur
erdenklichen Umständen die Bezahlung mit Karte doch noch zu
ermöglichen.

Ich schon. Der Händler verspricht dem Kunden damit, die Karte
zur Zahlung entgegenzunehmen.

Nein, er bietet an. Die beiden Vertragsparteien sind sich über diesen Punkt doch noch gar nicht einig. Wenn der Kunde vor dem Tanken alles klärt, dann ja.

Nach dem Tanken muß also noch mit dem Tankwart verhandelt
werden, wie ich nun genau bezahlen möchte.

Ich würde aber vorher noch die Verbraucherzentrale zu Rate
ziehen.

Ich nicht. Das geschieht on-the-fly: Ich öffne meine Geldbörse und reiche dem Tankwart entweder das Bargeld oder die Karte. Nimmt er das Angebotene, sind wir uns einig.
Jetzt mußt du ganz tapfer bleiben: So einfach können Verhandlungen sein.

Ach, du bist so gut!

Falsch. Ich möchte besser werden und zulernen.

Für meinen unjuristischen Geschmack muß der Kunde nun sehen,
wie er an Bargeld in Form von EURO kommt, um bezahlen zu
können.

Das käme für mich als Kunden überhaupt nicht in Frage.

Es ging nicht um alltägliche Kundenfreundlichkeit, sondern um die Gesetzeslage, die mich aus reiner Neugier interessiert. Ob das für dich als Kunde akzeptabel ist oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle.

Gruß Ulrich (IANAL)

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)