Hi,
Wenn ich vorher mit meinem Vertragspartner vereinbart habe,
dass ich mit Kreditkarte zahlen kann (ein entspr. Aushang am
Eingang eines Restaurants oder Tanke gilt als eine solche
Vereinbarung) , darf ich davon ausgehen, dass dies auch für
mich gilt.
IMHO wurde vorher doch eben keine genaue Vereinbarung getroffen, wie bezahlt wird. Der Aushang bedeutet für mich nur, daß ich entweder mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (was die Karte nicht ist) oder mit Karte bezahlen kann. Ich sehe da keine Verpflichtung der Tankstelle, dir unter allen nur erdenklichen Umständen die Bezahlung mit Karte doch noch zu ermöglichen.
Nach dem Tanken muß also noch mit dem Tankwart verhandelt werden, wie ich nun genau bezahlen möchte. Der Preis steht fest, die Ware wurde ordnungsgemäß geliefert und der Zahlungstermin heißt sofort. Darüber sind sich beide Parteien doch einig. Der Rest entscheidet sich direkt an der Kasse.
muss der Vertragspartner mir eine Rechnung
mitgeben, und um Ausgleich per Überweisung bitten, wenn ich
kein Bargeld mithabe.
Das sehe ich anders, aber mit den vielen §§ hab ich das nicht ganz so wie die hier anwesenden Profis. Ich bitte da um Korrektur für einen neugierigen Jura-Schüler:wink:
Für meinen unjuristischen Geschmack muß der Kunde nun sehen, wie er an Bargeld in Form von EURO kommt, um bezahlen zu können. Das ist gesetzliches Zahlungsmittel. Oder er verhandelt mit dem Tankwart. Aber das ist eine andere Schiene.
Es mag zwar schlechter Kundenservice sein, wenn die Kartenannahme nicht klappt, es mag auch sein, daß das Kartenunternehmen fürchterlich meckert, aber IMHO gilt zunächst mal §271 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html
Geht die Karte nicht, ist es die Aufgabe des Kunden, die Schuld sofort mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen und auch nicht mit Dollars oder mit irgendwelchen tibetanischen Hochland-Scheidemünzen oder Duschmarken. Nur der EURO zählt.
Gruß Ulrich (IANAL)
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)