Hallo,
Einmal angenommen folgendes würde sich so zutragen:
Ein Mann möchte sein Vermögen per Testament aufteilen. Er hat 3 Kinder. Er besitzt etwas Sparvermögen und ein kleines mittelaltes, nicht-modernisiertes (Ofenheizung …) Einfamilienhaus. Es sei angenommen, das Haus ist etwas mehr Wert, als Sparvermögen vorhanden ist. Er möchte das Geld unter seinen Kindern aufteilen (je 1/3) und das Haus einem Dritten (Nichtpflichtteilsberechtigten) vermachen. Weiterhin möchte er, dass eines seiner Kinder, weiterhin und lebenslang Wohnrecht in dem, dem Dritten zu vermachenden Haus erhält.
Nun würden sich die folgenden Fragen stellen:
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Angenommen 2 Kinder sind mit dem Testament einverstanden. Das dritte Kind möchte seinen Pflichtteil ausgezahlt bekommen.
a) Wie/wann muss es den Pflichtteil geltend machen? Wird es darauf hingewiesen?
b) Wer muss die Pflichteilergänzung aufbringen – beide anderen Kinder und der Dritte, oder nur der Dritte?
c) Wann muss der Pflichteilsergänzungsanspruch ausgezahlt werden? Gehen Raten? -
Wenn auf Grund des Pflichteilssache eine Schätzung des Wertes des Hauses gemacht werden muss – wer bezahlt das? Der Hauserbe? Der „Pflichteilsgeltendmacher“?
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Müsste das Haus nicht sowieso zur Berechnung der Erbschaftssteuer geschätzt werden? Oder wird darauf verzichtet, wenn deutlich wird, dass der Wert des Hauses unter dem Freibetrag liegt? Wer beurteilt das?
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Wird der Wert des Hauses durch das lebenslange Wohnrecht des einen Kindes gemindert? Schließlich kann es nicht verkauft und kaum selbst bewohnt werden?
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Könnte dem ganzen Pflichtteilsärger dadurch entgangen werden, dass das Haus zu Lebzeiten gekauft wird? Was wenn der Kaufpreis unter dem tatsächlichen Wert des Hauses liegt?
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Wer zahlt für die Zeit, in dem das eine Kind das Haus bewohnt, a) Kohle, Wasser, Strom und b) Grundsteuer, Gebäudeversicherung, evtl. Straßenbaubeiträge, etc.? Der Dritte als Eigentümer oder der, der drin wohnt? Was wenn kein Mietvertrag möglich ist, da kostenfreies Wohnrecht im Testament vorgesehen war?
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Was, wenn statt der Vererbung des Hauses auf den Dritten erstmal das Haus dem einen Kind, was sowieso drin wohnen soll, vererbt wird und der Dritte als Nacherbe bestimmt wird. Wonach richtet sich im Erbfall (Kind – Dritter) die Steuerklasse des Dritten? (Es sei angenommen die Steuerklasse: Erblasser-Dritter (Enkel) sei günstiger als die Steuerklasse Kind-Dritter (Neffe).)
Besten Dank für die (auch teilweise) Beantwortung dieser Fragen,
viele Grüße,
Veronika