Vererben, verkaufen, nachvererben ?

Hallo,

Einmal angenommen folgendes würde sich so zutragen:

Ein Mann möchte sein Vermögen per Testament aufteilen. Er hat 3 Kinder. Er besitzt etwas Sparvermögen und ein kleines mittelaltes, nicht-modernisiertes (Ofenheizung …) Einfamilienhaus. Es sei angenommen, das Haus ist etwas mehr Wert, als Sparvermögen vorhanden ist. Er möchte das Geld unter seinen Kindern aufteilen (je 1/3) und das Haus einem Dritten (Nichtpflichtteilsberechtigten) vermachen. Weiterhin möchte er, dass eines seiner Kinder, weiterhin und lebenslang Wohnrecht in dem, dem Dritten zu vermachenden Haus erhält.

Nun würden sich die folgenden Fragen stellen:

  1. Angenommen 2 Kinder sind mit dem Testament einverstanden. Das dritte Kind möchte seinen Pflichtteil ausgezahlt bekommen.
    a) Wie/wann muss es den Pflichtteil geltend machen? Wird es darauf hingewiesen?
    b) Wer muss die Pflichteilergänzung aufbringen – beide anderen Kinder und der Dritte, oder nur der Dritte?
    c) Wann muss der Pflichteilsergänzungsanspruch ausgezahlt werden? Gehen Raten?

  2. Wenn auf Grund des Pflichteilssache eine Schätzung des Wertes des Hauses gemacht werden muss – wer bezahlt das? Der Hauserbe? Der „Pflichteilsgeltendmacher“?

  3. Müsste das Haus nicht sowieso zur Berechnung der Erbschaftssteuer geschätzt werden? Oder wird darauf verzichtet, wenn deutlich wird, dass der Wert des Hauses unter dem Freibetrag liegt? Wer beurteilt das?

  4. Wird der Wert des Hauses durch das lebenslange Wohnrecht des einen Kindes gemindert? Schließlich kann es nicht verkauft und kaum selbst bewohnt werden?

  5. Könnte dem ganzen Pflichtteilsärger dadurch entgangen werden, dass das Haus zu Lebzeiten gekauft wird? Was wenn der Kaufpreis unter dem tatsächlichen Wert des Hauses liegt?

  6. Wer zahlt für die Zeit, in dem das eine Kind das Haus bewohnt, a) Kohle, Wasser, Strom und b) Grundsteuer, Gebäudeversicherung, evtl. Straßenbaubeiträge, etc.? Der Dritte als Eigentümer oder der, der drin wohnt? Was wenn kein Mietvertrag möglich ist, da kostenfreies Wohnrecht im Testament vorgesehen war?

  7. Was, wenn statt der Vererbung des Hauses auf den Dritten erstmal das Haus dem einen Kind, was sowieso drin wohnen soll, vererbt wird und der Dritte als Nacherbe bestimmt wird. Wonach richtet sich im Erbfall (Kind – Dritter) die Steuerklasse des Dritten? (Es sei angenommen die Steuerklasse: Erblasser-Dritter (Enkel) sei günstiger als die Steuerklasse Kind-Dritter (Neffe).)

Besten Dank für die (auch teilweise) Beantwortung dieser Fragen,
viele Grüße,

Veronika

Hallo,

Einmal angenommen folgendes würde sich so zutragen:

Ein Mann möchte sein Vermögen per Testament aufteilen. Er hat
3 Kinder. Er besitzt etwas Sparvermögen und ein kleines
mittelaltes, nicht-modernisiertes (Ofenheizung …)
Einfamilienhaus. Es sei angenommen, das Haus ist etwas mehr
Wert, als Sparvermögen vorhanden ist. Er möchte das Geld unter
seinen Kindern aufteilen (je 1/3) und das Haus einem Dritten
(Nichtpflichtteilsberechtigten) vermachen. Weiterhin möchte
er, dass eines seiner Kinder, weiterhin und lebenslang
Wohnrecht in dem, dem Dritten zu vermachenden Haus erhält.

Nun würden sich die folgenden Fragen stellen:

  1. Angenommen 2 Kinder sind mit dem Testament einverstanden.
    Das dritte Kind möchte seinen Pflichtteil ausgezahlt bekommen.
    a) Wie/wann muss es den Pflichtteil geltend machen? Wird es
    darauf hingewiesen?

Soweit ich weiß kann man die Auszahlung des Pflichtteils vorab nicht verlangen.

b) Wer muss die Pflichteilergänzung aufbringen – beide anderen
Kinder und der Dritte, oder nur der Dritte?

Die Pflichtteilsergänzung müsste derjenige aufbringen, der den „Vorteil“ hat. Also beim Haus muß derjenige, der es erbt auch die Ausgleichung erbringen.

c) Wann muss der Pflichteilsergänzungsanspruch ausgezahlt
werden? Gehen Raten?

Ich denke bei Annahme der Erbschaft, ob Raten gehen hängt denke ich davon ab, ob die anderen Erben damit einverstanden wären.

  1. Wenn auf Grund des Pflichteilssache eine Schätzung des
    Wertes des Hauses gemacht werden muss – wer bezahlt das? Der
    Hauserbe? Der „Pflichteilsgeltendmacher“?

Keine Ahnung!

  1. Müsste das Haus nicht sowieso zur Berechnung der
    Erbschaftssteuer geschätzt werden? Oder wird darauf
    verzichtet, wenn deutlich wird, dass der Wert des Hauses unter
    dem Freibetrag liegt? Wer beurteilt das?

Oftmals liegen den Gerichten Vergleichswerte vor, ansonsten würde ich mal in der Police der Brandversicherung nachschauen, da hat man dann zumindest mal eine grobe Schätzung.

  1. Wird der Wert des Hauses durch das lebenslange Wohnrecht
    des einen Kindes gemindert? Schließlich kann es nicht verkauft
    und kaum selbst bewohnt werden?

Der Wert des Hauses wird erheblich gemindert! Die Frage ist hier, ob man ein Wohnrecht „vererben“ kann, oder ob dies nicht vorher durch notariellen Vertrag festgelegt werden muß. Würd ich mal bei einem Notar nachfragen!

  1. Könnte dem ganzen Pflichtteilsärger dadurch entgangen
    werden, dass das Haus zu Lebzeiten gekauft wird? Was wenn der
    Kaufpreis unter dem tatsächlichen Wert des Hauses liegt?

Wenn der Kaufpreis weit unter dem Kaufpreis des Hauses liegt, würde ich persönlich denken, daß der Rest vielleicht als Schenkung gewertet würde. Ist aber nur meine persönliche Meinung!

  1. Wer zahlt für die Zeit, in dem das eine Kind das Haus
    bewohnt, a) Kohle, Wasser, Strom und b) Grundsteuer,
    Gebäudeversicherung, evtl. Straßenbaubeiträge, etc.? Der
    Dritte als Eigentümer oder der, der drin wohnt? Was wenn kein
    Mietvertrag möglich ist, da kostenfreies Wohnrecht im
    Testament vorgesehen war?

Ich denke die Verbrauchskosten wird der Bewohner selbst tragen müssen, die das Gebäude betreffenden Kosten der Eigentümer.

  1. Was, wenn statt der Vererbung des Hauses auf den Dritten
    erstmal das Haus dem einen Kind, was sowieso drin wohnen soll,
    vererbt wird und der Dritte als Nacherbe bestimmt wird. Wonach
    richtet sich im Erbfall (Kind – Dritter) die Steuerklasse des
    Dritten? (Es sei angenommen die Steuerklasse:
    Erblasser-Dritter (Enkel) sei günstiger als die Steuerklasse
    Kind-Dritter (Neffe).)

Besten Dank für die (auch teilweise) Beantwortung dieser
Fragen,
viele Grüße,

Veronika

Hallo Veronika,

die Angaben, die ich gemacht habe sind ohne Gewähr! Am besten wäre es, wenn ein Notar eingeschaltet wird, da in diesem Fall das Testament ja ziemlich schwierig ist und man leicht was falschmachen kann. Im schlimmsten Fall ist das Testament dann ungültig bzw. nur teilweise gültig. Ich bin mir auch nicht sicher ob man ein Wohnrecht überhaupt vererben kann, da ein Wohnrecht normalerweise notariell beurkundet werden MUSS! Bei diesem Wohnrecht kann man dann auch festlegen wer für welche Kosten aufkommen muß. Zum Beispiel: Die Mutter hat ihrer Tochter ihr Haus geschenkt, läßt sich Wohnrecht einräumen, und legt fest das sämtliche Kosten, wie Strom, Wasser, Gebäudeversicherung von der Tochter zu zahlen sind.

Viele Grüße

Tina