Hallo,
ob das volljährige Kind auch Unterhalt vom anderen Elternteil (hier die Mutter) bekommt, muss man erst mal wissen, was das volljähige Kind so macht.
Gehts zur Schule (wenn ja welche), macht es nix, macht es eine Ausbildung oder jobt es so rum?
Dann muss man wissen, ob der andere Elternteil mehr verdient als seinen Selbstbehalt. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt davon ab, was das volljährige Kind macht.
Klar muss es beide Eltern auffordern, ihm die Einkommensbelege zu geben. Ein volljähriges Kind benötigt nämlich keine Betreuung mehr, also kann der vormals betreuende Elternteil (also hier der Vater) seinen Unterhalt nicht mehr durch Betreuung ableisten. Er ist wie der andere Elternteil auch zum Barunterhalt verpflichtet.
Wie hoch dann der Barunterhalt insgesamt ist ist (also wieviel ihm zusteht), hängt davon ab, wieviel beide Eltern addiert verdienen. Was jeder davon bezahlen muss, wird nach der Quote der Einkommen gerechnet.
Selbstbehalt muss jedem Elternteil bleiben - wie hoch er ist, hängt von Antwort ab, was das Kind wohl so macht.
Wenn z. B. hier die Mutter nicht arbeitet und das Kind noch zur Schule geht, kann die Mutter unter Umständen zu fiktiven Unterhaltszahlungen verdonnert werden, weil sie gegenüber dem volljährigen Kind, das einem minderjährigem gleichgestellt ist, einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Aber ohne das man nähres über das volljährige Kind weiß, kann man schlecht eine vernünftige Antwort geben.
Gruß
Ingrid
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