Vorgehensweise Unterhalt bei volljährigem Kind

Hallo,

angenommen die Eltern von einem Kind (volljährig, bei dem Vater wohnend) leben getrennt und geschieden. Sie werden sich nicht einig, wer wieviel zahlen muss. In der Düsseldorfer ist festgelegt, wieviel im zusteht.

Wie müsste das Kind vorgehen? Es weiß ja nicht genau, wer wieviel verdient. Muss es beide Elternteile verklagen oder nur das Elternteil, bei dem es nicht wohnt? Oder muss das Kind zu einem Anwalt gehen, der es berät?

Oder muss das Kind zu einem Anwalt gehen, der es berät?

Bei dem Wissenstand, den das Kind hat, und bei der Bedeutung der Frage, sollte schnellstens ein Anwalt eingeschaltet werden. Allgemeine Statemnts in einem anonymen Forum bringen das Kind nicht wirklich weiter.

Hallo!

Angenommen, ein volljähriges Kind kann von seinen Eltern die Zahlung von Unterhalt verlangen (was ja nicht immer so ist!) und weiß nicht, welche Einkünfte seine Eltern haben, muss es zunächst beide Elternteile auffordern, ihm Auskunft über ihre jeweiligen Einkünfte während der letzten zwölf Monate zu erteilen.

Die zusammengerechneten durchschnittlichen monatlichen Einkommen der beiden Elternteile sind maßgeblich für die Bestimmung der Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorf…

Von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag trägt jeder Elternteil den Anteil, der dem Anteil seines Einkommens an den zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile entspricht.

Sollte es nicht möglich sein, den von jedem der beiden Elternteile zu zahlenden Unterhalt einvernehmlich festzulegen, wird es meines Erachtens nicht ohne Rechtsanwalt gehen.

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Ist für das 19- jährige Kind die Beratung kostenlos? Sollte es zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen oder einem normalen?

Hallo,

ob das volljährige Kind auch Unterhalt vom anderen Elternteil (hier die Mutter) bekommt, muss man erst mal wissen, was das volljähige Kind so macht.

Gehts zur Schule (wenn ja welche), macht es nix, macht es eine Ausbildung oder jobt es so rum?

Dann muss man wissen, ob der andere Elternteil mehr verdient als seinen Selbstbehalt. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt davon ab, was das volljährige Kind macht.

Klar muss es beide Eltern auffordern, ihm die Einkommensbelege zu geben. Ein volljähriges Kind benötigt nämlich keine Betreuung mehr, also kann der vormals betreuende Elternteil (also hier der Vater) seinen Unterhalt nicht mehr durch Betreuung ableisten. Er ist wie der andere Elternteil auch zum Barunterhalt verpflichtet.

Wie hoch dann der Barunterhalt insgesamt ist ist (also wieviel ihm zusteht), hängt davon ab, wieviel beide Eltern addiert verdienen. Was jeder davon bezahlen muss, wird nach der Quote der Einkommen gerechnet.

Selbstbehalt muss jedem Elternteil bleiben - wie hoch er ist, hängt von Antwort ab, was das Kind wohl so macht.

Wenn z. B. hier die Mutter nicht arbeitet und das Kind noch zur Schule geht, kann die Mutter unter Umständen zu fiktiven Unterhaltszahlungen verdonnert werden, weil sie gegenüber dem volljährigen Kind, das einem minderjährigem gleichgestellt ist, einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt.

Aber ohne das man nähres über das volljährige Kind weiß, kann man schlecht eine vernünftige Antwort geben.

Gruß
Ingrid

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Ist für das 19- jährige Kind die Beratung kostenlos?

Natürlich nicht. Ob es PKH gibt oder ob die Eltern für das Kind bezahlen müssen, erklärt der Anwalt.

zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen

Genau zu dem.

zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen

Genau zu dem.

Kann das Kind nicht auch zu einem normalen gehen? Der Fachantwalt könnte zu weit vom Wohnort entfernt sein.

Kann das Kind nicht auch zu einem normalen gehen? Der
Fachantwalt könnte zu weit vom Wohnort entfernt sein.

Natürlich kann er, aber der Fachanwalt ist der spezialisierte. Außerdem ist nicht die Entfernung des Anwaltes zum Wohnort wichtig, ich würde einen Anwalt nehmen, der in der Nähe des Gerichtes seine Kanzlei hat. Das könnte Fahrtkosten sparen.

Hallo,

bei der Fachanwaltsdichte ist es ziemlich wahrscheinlich, dass man einen Fachanwalt in Familienrecht im Umkreis von 20 km findet.

Chrissie

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Ein Kind war bei einem Anwalt, der hat gesagt, es müsse zuerst zum Jugendamt gehen. Die haben eine beratende Funktion und müssen zuerst kontaktiert werden. Das Kind wird also mal beim Jugendamt nachhaken.

Das Kind bedankt sich, für die Hilfe.

Hallo Camperwolf,

Wie müsste das Kind vorgehen?

sollte das Kind ein Studium machen, dann wäre auch noch die folgende Variante möglich: BAFöG beantragen, die Fragebögen für das Einkommen den Eltern schicken. Darin können diese, wenn sie es möchten, ihr Einkommen auch so angeben, dass das Kind nichts davon erfährt.

Wenn Eltern entsprechende Anteile nicht zahlen wollen, bleibt in dieser Variante nämlich auch noch die Möglichkeit, bei der bewilligenden Stelle den zustehenden Unterhalt als „Vorschuss“ zu erhalten, den sich dann das Amt vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder holt.

Gruß, Karin

folgende Variante möglich: BAFöG beantragen, die Fragebögen
für das Einkommen den Eltern schicken. Darin können diese,

Und wenn die Eltern die Fragebögen nicht ausfüllen und nicht zurückschicken ? Dann sind wir wieder am Ausgangspunkt. Wenn ein Kind schon fragt, welches seiner beiden Elternteile es auf Unterhalt verklagen soll, kann man wohl nicht von einer Kooperationsbereitschaft der Eltern ausgehen.

Hallo Nordlicht,

folgende Variante möglich: BAFöG beantragen, die Fragebögen
für das Einkommen den Eltern schicken. Darin können diese,

Und wenn die Eltern die Fragebögen nicht ausfüllen und nicht
zurückschicken ?

dann steigt ihnen auch das BAFöG-Amt auf die Füße.

Dann sind wir wieder am Ausgangspunkt. Wenn
ein Kind schon fragt, welches seiner beiden Elternteile es auf
Unterhalt verklagen soll, kann man wohl nicht von einer
Kooperationsbereitschaft der Eltern ausgehen.

Nun ja, es gibt ja die Möglichkeit, dass die Eltern dem Kind nicht mitteilen wollen, wie ihre Einkommensverhältnisse sind. Da dürfen die das auch direkt beim Amte abgeben.

Und außerdem wollte ich eine weitere Möglichkeit aufzeigen, wie man um das „selber gegen Eltern klagen“ rumkommen kann.

Gruß, Karin