Ich habe da mal folgende Frage,
ich arbeite derzeit in Festanstellung bei eine Freiberufler, natürlich mit einem Arbeitsvertrag, ich bin dort erst 9 Monate beschäftigt. Meine Frage wie lange habe ich kündigungsfrist ???
Sofern Dein Arbeitsvertrag, den ich ja nicht kenne, nichts anderes beinhaltet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. BGB § 622: vier Wochen zum 15. oder Letzten des Folgemonats
Mindestkündigungsfrist nach § 622 BGB für beide Parteien:
4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Für Kleinbetriebe bis zu 20 beschäftigten Arbeitnehmern darf die Kündigungsfrist auf 4 Wochen ohne Festlegung eines
Kündigungstermins abgekürzt werden.
Eine Frage dazu
Normalerweise gilt bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer doch das Günstigkeitsprinzip, d.h. der individuelle Vertrag steht auf unterster Stufe und ist in Teilen unwirksam (in die eine Richtung), wenn ewas höhergestelltes (bis um Grundgesetz) etwas besseres für den AN beinaltet. Würde das hier nicht auch gelten, d.h. wenn er kündigen möchte, git immer die gesetzliche Frist, da dieses Gesetz dem perönlichen Vertrag übertellt ist?
Vielen Dank für Antworten, interessirte mich bereits länger
die gesetzliche Mindeskündigungsfrist kann für beide Seiten nicht unterschritten werden. Längere Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung seitens des AG. Aber auch dabei gibt es Ausnahmen, wenn ein Tarifvertrag dies so vorsieht oder wenn wenn ein Arbeitsvertrag die Kopplung der Kündigungsfrist an die tarifvertragliche Regelung vorsieht.
das Guenstigkeitsprinzip gilt fuer den Vertrag an sich:
Der Vertrag darf keine kuerzere Kuendigungsfrist enthalten als die gesetzliche / tarifliche (da eine laengere KF fuer den AN als guenstiger angesehen wird).
Ist der Vertrag unter Beruecksichtigung dieses Prinzips geschlossen, so muessen sich beide Parteien an die darin gegebene KF halten (bei ordentlicher Kuendigung).