Kündigungsfrist

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Nov 2000

Ich habe da mal folgende Frage,
ich arbeite derzeit in Festanstellung bei eine Freiberufler, natürlich mit einem Arbeitsvertrag, ich bin dort erst 9 Monate beschäftigt. Meine Frage wie lange habe ich kündigungsfrist ???

Ich benötige genaue angaben !!!

Carpe-diem

Nick

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten hilfreich
    Re: Kündigungsfrist

    Sofern Dein Arbeitsvertrag, den ich ja nicht kenne, nichts anderes beinhaltet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. BGB § 622: vier Wochen zum 15. oder Letzten des Folgemonats

  2. Antwort von nach 34 Minuten hilfreich
    Re: Kündigungsfrist

    Hallo Nick,

    Mindestkündigungsfrist nach § 622 BGB für beide Parteien:
    4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
    Für Kleinbetriebe bis zu 20 beschäftigten Arbeitnehmern darf die Kündigungsfrist auf 4 Wochen ohne Festlegung eines
    Kündigungstermins abgekürzt werden.

    Reicht Dir das? Sonst melde Dich bitte wieder.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 53 Minuten hilfreich
      Eine Frage dazu

      Normalerweise gilt bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer doch das Günstigkeitsprinzip, d.h. der individuelle Vertrag steht auf unterster Stufe und ist in Teilen unwirksam (in die eine Richtung), wenn ewas höhergestelltes (bis um Grundgesetz) etwas besseres für den AN beinaltet. Würde das hier nicht auch gelten, d.h. wenn er kündigen möchte, git immer die gesetzliche Frist, da dieses Gesetz dem perönlichen Vertrag übertellt ist?

      Vielen Dank für Antworten, interessirte mich bereits länger

      HomerJ

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re: Eine Frage dazu

        Hallo Homer,

        die gesetzliche Mindeskündigungsfrist kann für beide Seiten nicht unterschritten werden. Längere Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung seitens des AG. Aber auch dabei gibt es Ausnahmen, wenn ein Tarifvertrag dies so vorsieht oder wenn wenn ein Arbeitsvertrag die Kopplung der Kündigungsfrist an die tarifvertragliche Regelung vorsieht.

        Gruß
        Wolfgang

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re: Eine Frage dazu

        Hallo,

        das Guenstigkeitsprinzip gilt fuer den Vertrag an sich:
        Der Vertrag darf keine kuerzere Kuendigungsfrist enthalten als die gesetzliche / tarifliche (da eine laengere KF fuer den AN als guenstiger angesehen wird).
        Ist der Vertrag unter Beruecksichtigung dieses Prinzips geschlossen, so muessen sich beide Parteien an die darin gegebene KF halten (bei ordentlicher Kuendigung).

        Gruss, Niels

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