Wenn man eine Lizens für eine Software hat, die mtl. Gebühr aber nicht bezahlt (z.B. Rückgabe mangels Deckung) Kann der Lizensgeber den Zugang zu dem Programm (Onlineprogramm) sofort sperren ohne eine Mahnung zu schreiben?
ja geht durchaus ,und scheint auch der einzigen WEG GEGEN
SÄUMIGE Zahler zu sein.
Na, da hätte ich aber mal gerne eine Rechtsgrundlage dafür.
Ansonsten hilft möglicherweise ein Blick in die angenommenen
Vertragsbedingungen:
Da kommen wir der Sache vielleicht schon näher. Grundsätzlich wäre die Sperrung des Zugangs aber eine Kündigung des Lizenzvertrages. Da es hier offensichtlich um eine zeitlich limitierte Lizenz geht, handelt es sich rechtlich um einen Mietvertrag, so dass die mietvertragsrechtlichen Regelungen für die Kündigung bei Zahlungsverzug zum Zuge kommen.
Hier können natürlich die AGB des Verwenders entsprechende Regelungen treffen, diese dürfen aber nicht zu weit vom Gesetzesrecht abweichen, da sie sonst gegen die §§ 305 BGB verstoßen.
Genaueres kann man leider von hier aus nicht sagen.
Gruß
Dea
Hallo,
ich hab da mal eine wichtige Frage:
Wenn man eine Lizens für eine Software hat, die mtl. Gebühr
aber nicht bezahlt (z.B. Rückgabe mangels Deckung) Kann der
Lizensgeber den Zugang zu dem Programm (Onlineprogramm) sofort
sperren ohne eine Mahnung zu schreiben?