Person „A“ kauft über ein Internet Auktionshaus ein Artikelset im Wert von ca. 20 Euro. Sofortige zahlung aber: Keine lieferung, keine Nachricht v. Person „B“ (Verkäufer) nach mehr als 1 1/2 Monaten, was soll Person „A“ tun ?
Und:
falls Person „A“ nun rechtliche Schritte einleitet muss person „a“ dann Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen ??
Person „A“ kauft über ein Internet Auktionshaus ein Artikelset
im Wert von ca. 20 Euro.
Mir hat mal ein Anwalt erklärt, dass bei einem Streitwert von 20 EUR niemand den Finger krumm macht. Das Anlegen einer Akte und was halt alles so anfällt, wird - selbst wenn das ein Azubi macht - teurer als der Betrag.
Also hilft wahrscheinlich nur, das ganze unter schlechter Erfahrung abzuhaken, den Verkäufer negativ zu bewerten und da nicht mehr kaufen.
vielleicht wäre deine Frage im Brett „Online-Auktionen …“ etwas tiefer besser aufgehoben. Denn es gibt schon Möglichkeiten, je nachdem um welches Auktionshaus es sich handelt, die Angelegenheit ohne Rechtsweg zu klären.
Mir hat mal ein Anwalt erklärt, dass bei einem Streitwert von
20 EUR niemand den Finger krumm macht.
Das ist zum Glück kompletter Unsinn.
Sogar ein einzelner Cent kann vor Gericht erstritten werden. Und natürlich zahlt auch dann sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten der Verursacher (wenn er kann).
Gruß
loderunner (ianal)
Mir hat mal ein Anwalt erklärt, dass bei einem Streitwert von
20 EUR niemand den Finger krumm macht.
Das ist zum Glück kompletter Unsinn.
Sogar ein einzelner Cent kann vor Gericht erstritten werden.
Da bin ich ja froh, dass das nicht meine Meinung ist, sondern mir ein Anwalt so gesagt hat.
Der würde ja anhand des Streitwerts bezahlt, und bei 20 EUR Streitwert bekommt er da ein paar Cent dafür, wenn er den Fall übernimmt. Der Anwalt verdient also nichts daran, warum sollte er dann so einen Fall übernehmen?
Dann bleibt doch wohl nur noch der Gang zum Gericht ohne einen eigenen Anwalt, oder wie?
Oder war das ein unfähiger Anwalt, der mir das gesagt hat?
Ich ziehe meine Überweisung nach 13 Tagen immer zurück, wenn
ich die Ware nicht bekommen habe!
Das wage ich zu bezweifeln, da das gar nicht geht. Eine Banküberweisung kann nur unter ganz bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden, sehr kurz nachdem sie getätigt wurde.
Ich ziehe meine Überweisung nach 13 Tagen immer zurück, wenn
ich die Ware nicht bekommen habe!
Wie geht dass denn?
Ich glaube die Frist dafür beträgt 14 Tage.
Kann auch sein, dass ich mich irre, aber eine selbst veranlasste Überweisung kann man nicht „zurückziehen“. Wenn das Geld erstmal auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist (was nach 13 Tagen in der Regel der Fall ist) kann man das Geld nur vom Verkäufer zurückfordern. Ob man da Glück hat, weiss man nicht.
Ich hoffe du wirst dein Geld bekommen bzw. die Ware. Viel
Glück!
Ich ziehe meine Überweisung nach 13 Tagen immer zurück, wenn
ich die Ware nicht bekommen habe!
Toll. Erzähl mir mal wie das geht. Dann kaufe ich gaaaanz viel ein und ziehe danach alle Überweisungen einfach wieder zurück. Und bei Dir kaufe ich ganz besonders viel. Da bin ich mal auf dein Gesicht gespannt, wenn du alles brav geliefert hast und ich als Käufer dir in Form der Rückbuchung den ausgestreckten Mittelfinger zeige.
Ich glaube die Frist dafür beträgt 14 Tage.
Zum Glück ist in Deutschland nicht der Glaube, sondern die Gesetze entscheidend. Der Glaube versetzt bekanntlich Berge, Rückbuchungen lassen sich aber selbst mit diesem Mittel nicht bewerkstelligen. Es sei denn dein Draht nach oben ist besonders gut.
Kurzum: Getätigte Überweisungen kann man nicht zurückbuchen. Ich hoffe, aus o.g. Beispiel geht auch hervor, warum das so ist. Das gesamte Modell der Vorkassezahlung würde damit ad absurdum geführt werden. Sinn dessen ist es, Ware erst nach Erhalt des Geldes zu versenden. Wären Rückbuchungen möglich, wäre diese Zahlungsweise in etwas so sicher wie das hoch und heilige Versprechen des Käufers auch brav zu bezahlen (um es dann doch nicht zu tun).
Kann auch sein, dass ich mich irre, aber eine selbst
veranlasste Überweisung kann man nicht „zurückziehen“. Wenn
das Geld erstmal auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist
auch das nicht. Ein Rückruf einer Überweisung ist nach § 676a nur solange möglich, wie der Betrag nicht dem Kreditinsitut des Empfängers gutgeschrieben wurde. Es bleiben dem Auftraggeber also maximal einige Stunden für den Rückruf.
Gruß
Christian
Ich hoffe, das war nicht zu kleinlich, aber irgendwie schwirrte das Wort Wissensforum gerade durch meinen Kopf.
Natürlich ist es unter Umständen völliger Nonsense, wegen 2 Cent vor Gericht zu ziehen. Aber wo willst Du denn die Grenze ziehen? Und vor allem: warum? Was soll man denn gegen z.B. eine Bank machen, die Dir jeden Monat einen Cent zuwenig Zinsen gibt oder einen Cent zuviel Kontogebühren abzieht - das aber bei allen Kunden? Oder gegen einen Mieter, der immer genau einen Cent zuwenig Miete zahlt? Die dürften das alles völlig straffrei machen, wenn man deswegen nicht klagen könnte.
Zudem musst Du bedenken, dass es oftmals gar nicht ums Geld geht (wie grad bei ebay), sondern darum, dass es auch eine Warnung an den Verklagten ist, nicht einfach machen zu können, was ihm einfällt.
Und natürlich würde er in so einem Fall nicht nur die 20€ zu zahlen haben, sondern auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Ich denke, das würde ihn schon ein wenig beeindrucken, findest Du nicht?
Oder war das ein unfähiger Anwalt, der mir das gesagt hat?
Das kann ich nicht beurteilen, weder kenne ich ihn noch bin selber Jurist.
Hallo, hatte ähnlichen Fall letztens selbst und darum:
Ich ziehe meine Überweisung nach 13 Tagen immer zurück, wenn
ich die Ware nicht bekommen habe!
Toll. Erzähl mir mal wie das geht. Dann kaufe ich gaaaanz viel
ein und ziehe danach alle Überweisungen einfach wieder zurück.
Es geht, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Selbst getätigte Überweisungen kann man nicht zurückholen. Das ist nach Auskunft meiner Bank nur möglich, solange das Geld noch nicht bei der Empfängerbank gutgeschrieben ist, sprich noch unterwegs ist und noch nicht bei der anderen Bank „eingegangen“ ist. Sprich die Rückholung muß vor Geldeingang, der Empfängerbank mitgeteilt werden.
Also sollte man das wirklich wollen, sollte man im Zeitalter des Computers, sofort nachdem man die Überweisung (evtl. per Onlinebanking)getätigt hat zur Bank rasen und sie wieder rückgängig machen Da Überweisungen teilweise heutzutage innerhalb weniger Stunden gemacht werden, müßte man sich echt beeilen.
Ich glaube die Frist dafür beträgt 14 Tage.
Zum Glück ist in Deutschland nicht der Glaube, sondern die
Gesetze entscheidend.
Die Frist stimmt glaub ich, da bin ich mir nicht mehr sicher, allerdings gilt sie nur für Lastschriftabbuchungen vom Konto. Die können bis zu einer gewissen Frist „zurückgeholt“ werden.
Auf jeden Fall geht beides nur auf eigene Kosten. Dürften so um die 10 Euro rum liegen.
Ich ziehe meine Überweisung nach 13 Tagen immer zurück, wenn
ich die Ware nicht bekommen habe!
Toll. Erzähl mir mal wie das geht. Dann kaufe ich gaaaanz viel
ein und ziehe danach alle Überweisungen einfach wieder zurück.
Es geht, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Selbst getätigte Überweisungen kann man nicht zurückholen.
Also bestätigts du meine Aussage voll und ganz. Wir reden hier nämlich von Überweisungen, die immer selbst ausgelöst werden und nicht von irgend welchen anderen Transfers.
Ich glaube die Frist dafür beträgt 14 Tage.
Zum Glück ist in Deutschland nicht der Glaube, sondern die
Gesetze entscheidend.
Die Frist stimmt glaub ich, da bin ich mir nicht mehr sicher,
allerdings gilt sie nur für Lastschriftabbuchungen vom Konto.
Die können bis zu einer gewissen Frist „zurückgeholt“ werden.
So so. Das mit dem Glauben hatten wir ja schon. Nun redest du auch nicht mehr von Überweisungen sondern von Lastschriften, also etwas gänzlich anderem. Die kann man in der Tat rückbuchen lassen, da sie von Dritten ausgelöst werden. Hier ist entscheidend ob eine Einzugsermächtigung, Abbuchungsermächtigung oder gar nichts vorlag. Die 14 Tages Frist ist aber auch falsch. Faktisch besteht keine Frist, die Banken regeln aber meist per AGB, dass Zahlungen nach 6 Wochen als anerkannt gelten.
Auf jeden Fall geht beides nur auf eigene Kosten. Dürften so
um die 10 Euro rum liegen.
Nö. Ich würde jetzt einfach mal sagen, dass weder der Sachverhalt, noch die Kosten stimmen. Wenn jemand unberechtigt oder zu viel bei mir abbucht, bzw. die Bank mein Geld einem Dritten auszahlt, ohne dass ich dem zugestimmt habe, muss ich dafür sicher nichts zahlen. In anderen Fällen mag die Bank eine Gebühr erheben, die 10 Euro dürften aber eher einer groben Schätzung nach Bauchgefühl entsprechen.