Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei folgendem Fall helfen könnte:
Eine Person hatte einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit und daraufhin Leistungen von der Berufsgenossenschaft erhalten.
Nun bekommt diese Person Post von der Berufsgenossenschaft.
In diesem Schreiben könnte stehen, dass Unfallfolgen begutachtet und ein Anspruch auf Rente geklärt werden soll. Desweiteren werden Gutachter vorgeschlagen, die Person X aufsuchen könnte.
Andernfalls könne Person X auch einen anderen Arzt der Fachrichtung XY vorschlagen.
Nun zur Frage:
Muss die Person, wenn sie einen eigenen Arzt mit Fachrichtung vorschlagen will, auf etwas achten? Muss dieser Arzt zum Beispiel befähigt sein, ein Gutachten zu erstellen?
Vielen Dank.