Abstandsflächen bei Balkon = 2,50 m?

Hallo,

wenn in einem Plan (Anlage zu einem Antrag auf Baugenehmigung) für einen nachträglichen Anbau eines Balkons im 1. Stock eines 10 Jahre alten Hauses in Baden-Württemberg im Stadkern eine Abstandsfläche von 2,50 m eingezeichnet ist, was bedeutet dann das?

Darf die Abstandsfläche ohne Genehmigung des direkt angrenzenden Nachbars in das Grudstück des Nachbars hineinreichen?

Wie groß muss der Mindestabstand des geplanten Balkons von der Grundstücksgrenze des Nachbars sein, damit dieser Nachbar keinen Einspruch erheben kann?

Wenn der gesetzliche Abstand nur 60 cm betragen würde, warum ist dann im Plan eine Abstandsfläche von 2,50 m eingezeichnet?

Gruß Finus

Hallo,

wenn in einem Plan (Anlage zu einem Antrag auf Baugenehmigung)
für einen nachträglichen Anbau eines Balkons im 1. Stock eines
10 Jahre alten Hauses in Baden-Württemberg im Stadkern eine
Abstandsfläche von 2,50 m eingezeichnet ist, was bedeutet dann
das?

Die ABstandsfläche muss auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf die Abstandsfläche ohne Genehmigung des direkt
angrenzenden Nachbars in das Grudstück des Nachbars
hineinreichen?

kurz und kanpp - NEIN
aber wenn es eine öffentliche Fläche ist bis zur Hälfte.

Wie groß muss der Mindestabstand des geplanten Balkons von der
Grundstücksgrenze des Nachbars sein, damit dieser Nachbar
keinen Einspruch erheben kann?

Entsprechend den örtlichen Vorschriften - in der Regel 3 m.

Wenn der gesetzliche Abstand nur 60 cm betragen würde, warum
ist dann im Plan eine Abstandsfläche von 2,50 m eingezeichnet?

Frag Deinen Planer.

Christian

Die ABstandsfläche muss auf dem eigenen Grundstück liegen.

Hallo Christian,
das ist falsch. Sonst dürfte es auch keine Grenzbebauung geben. Eine Abstandsfläche kann auch in ein anderes Grundstück hineinragen und wird im Baulastenverzeichnis erfasst.
Der Grundstückseigentümer, der fremde Abstandsflächen auf seinem Grundstück zulässt, sollte sich das allerdings genau überlegen, da die Bebaubarkeit seines Grundstücks eingeschränkt wird.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf, hallo Christian,

die Abstandsfläche von 2,50 m (im Plan des Bauvorhabenden) ragt in mein Grundstück ca. 2,40 m hinein.
Die Landesbauordnung BaWü sagt, dass bei Balkonen
gegenüber ein Abstand von 1,40 m und
seitlich ein Abstand von 0,60 m eingehalten werden muss. Was soll dann die Abstandsflächen-Angabe von 2,50 m bedeuten? …und welcher Abstand muss jetzt seitlich zum Nachbargrundstück eingehalten werden: 2,50 oder 0,60 m???

http://www.dvs-bw.de/nachbarrecht_txt.pdf
Seite 4

Gruß Finus