Wann kann Zwischenzeugnisse verlangt werden?

Ich arbeite seit 3. Jahren bei einer großen Bank.
Um einen Überblick zu bekommen, wie ich denn jetzt
eigentlich eingeschätzt werde,
hätte ich gerne ein Zwischenzeugnis.
Als Antwort bekam ich ein Mail mit folgendem Inhalt:

  • formale „Zwischenzeugnisse“ o.ä. erstellt die Bank generell nicht(sofern nicht in bestimmten Fällen gesetzliche Regeln das vorschreiben).

So jetzt bräuchte ich nur noch die gesetzlichen Regeln…
Weiß da jemand etwas genaueres?

Danke!!!

Sepp

Hallo Sebastian,

leider steht Dir bei der Begründung „ich will nur mal eben einen Überblick bekommen“ kein Zwischenzeugnis zu; dafür brauchst Du trifftige Gründe. Eine rechtliche Grundlage bzw. höchst(arbeits)richterliche Rechtsprechung existiert nur für folgende Fälle:

  • Dein direkter Vorgesetzter bzw. der Geschäftsführer verläßt die Firma
  • Die Firma wird verkauft
  • Du wechselst (wirst versetzt) in eine andere Abteilung bzw. übernimmst einen anderen Aufgabenbereich
  • Du hast gekündigt und möchtest Deinen Bewerbungsunterlagen ein „vorläufiges“ Zeugnis beifügen.

Ciao

Tessa

Das heißt,
da mein direkter Vorgesetzter vor ca. 6 Monaten gekündigt hat
und ich jetzt auch wieder in einem anderen Aufgabengebiet eingesetzt werde, könnte ich eins verlangen?

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sebastian,

die Regelung bezüglich des Vorgesetzten hat den Sinn, daß Du nicht ohne Beurteilung dastehst, wenn der Beurteilende das Unternehmen verläßt. Wenn der aber schon längst weg ist und das jetzt schon ein halbes Jahr, wirst Du Dich darauf nicht berufen können. Möglicherweise kann Dich inzwischen der Nachfolger des Ausgeschiedenen beurteilen.

Ob das neue Aufgabengebiet etwas nützt, kann ich nicht sagen. Wenn damit ein neuer Chef verbunden ist, kannst Du es mit der Argumentation versuchen.

Übrigens läuten bei Vorgesetzten die Glocken, wenn ein ungekündigter Mitarbeiter um ein Zeugnis nachsucht. Dann ist naheliegend, daß da jemand weg möchte. Ob das- wenn überhaupt- mit positiven oder negativen Folgen verknüpft ist, hängt natürlich von der Situation ab.

Gruß
Wolfgang

Komisch, nicht mehr möglich ?
Im Rechtskundekurs zu meiner Meisterprüfung hab ich anderes gelernt. Zwischenzeugnisse wären alle 1 (?) oder 3 Jahre (?) rechtens. Hab ich da nun was verpasst, hat sich das geändert ?

Ebenso hat man ja als Arbeitnehmer sogar das Recht, zwecks Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen, eine Freistellung für die Zeit vom Arbeitgeber zu erhalten.
Soll man da nun ohne Zeugnis hingehen ???

Gruss
Oliver

Hi Oliver,

Im Rechtskundekurs zu meiner Meisterprüfung hab ich anderes
gelernt. Zwischenzeugnisse wären alle 1 (?) oder 3 Jahre (?)
rechtens. Hab ich da nun was verpasst, hat sich das geändert ?

Das wäre mir neu und entspricht auch keinerlei gesetzlichen Grundlage. Stell Dir nur folgendes Szenario vor: Firma mit 10.000 oder mehr fleißigen Bienchen, von denen jede einzelne einmal pro Jahr bzw. alle drei Jahre nach einem Zwischenzeugnis kräht, pardon: summt.

Die Abteilungsleiter/Geschäftsführer/Wasauchimmer haben weiß Gott mehr zu tun, als den Leuten pausenlos hinterher zu sein, um sie dann in schöner Regelmäßigkeit „beurteilen“ zu können. Geschrieben werden muß das Zeug ja auch.

Ebenso hat man ja als Arbeitnehmer sogar das Recht, zwecks
Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen, eine
Freistellung für die Zeit vom Arbeitgeber zu erhalten.

Auch das stimmt nur teilweise. Ein Freistellungsanspruch steht Dir NUR zu, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal durch wen)!

Suchst Du Dir aber aus ungekündigter Stellung heraus einen neuen Job, mußt Du die Vorstellungsgespräche entweder in Deiner Freizeit erledigen oder halt für die Zeit Urlaub nehmen.

Soll man da nun ohne Zeugnis hingehen ???

Das hat niemand gesagt und verlangt auch keiner. Hättest Du meine Antwort auf Sebastians Frage gelesen, wüßtest Du, daß Dir im Falle einer Kündigung ein Zwischenzeugnis zusteht, damit sich Dein potentieller künftiger Chef einen ersten Überblick verschaffen kann. Das endgültige Zeugnis steht Dir bekanntlich erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (schließlich kann bis dahin noch einiges passieren).

So long

Tessa