Hallo,
angenommen die Tochter von Person A wurde vor 20 Jahren ermordert. Die damalige Verdächtige Person B wurde im Mordprozeß mit den Worten „Freispruch aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen (Richter: Wir wissen wer es war, können es ihm aber nicht beweisen)
Auf der Tatwaffe sind die Fingerabdrücke von Person B, aber weil B bei der Tochter ein und aus ging (Exfreund), hätten die Fingerabdrücke schon vorher drauf sein können. Sämtliche Indizien weisen auf B als Täter hin.
Nun gab es vor 20 Jahren noch keine Möglichkeit der Gen-Analyse wie es sie heute gibt. Es ist anzunehmen, dass bei einer erneuten Überprüfung der Tatwaffe sowie einiger im Handgemenge benutzter Gegenstände eine Gen-Analyse neue Erkenntnisse im Mordfall bringen würde.
Der zuständige Staatsanwalt - welcher bis heute der Meinung ist, dass B der Täter ist - will jedoch den Fall nicht wieder aufrollen, da er meint aufgrund des Freispruchs kann B eh nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Nun die Fragen:
Was muss A tun, um den Fall wieder aufzurollen?
Ist eine erneute Prüfung der Tatwaffe möglich?
Kann B überhaupt noch verurteilt werden?
Welche Möglichkeiten hat A, um den Mörder endlich zu entlarven?
Danke