Alten Mordfall aufklären

Hallo,

angenommen die Tochter von Person A wurde vor 20 Jahren ermordert. Die damalige Verdächtige Person B wurde im Mordprozeß mit den Worten „Freispruch aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen (Richter: Wir wissen wer es war, können es ihm aber nicht beweisen)

Auf der Tatwaffe sind die Fingerabdrücke von Person B, aber weil B bei der Tochter ein und aus ging (Exfreund), hätten die Fingerabdrücke schon vorher drauf sein können. Sämtliche Indizien weisen auf B als Täter hin.

Nun gab es vor 20 Jahren noch keine Möglichkeit der Gen-Analyse wie es sie heute gibt. Es ist anzunehmen, dass bei einer erneuten Überprüfung der Tatwaffe sowie einiger im Handgemenge benutzter Gegenstände eine Gen-Analyse neue Erkenntnisse im Mordfall bringen würde.

Der zuständige Staatsanwalt - welcher bis heute der Meinung ist, dass B der Täter ist - will jedoch den Fall nicht wieder aufrollen, da er meint aufgrund des Freispruchs kann B eh nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Nun die Fragen:

Was muss A tun, um den Fall wieder aufzurollen?
Ist eine erneute Prüfung der Tatwaffe möglich?
Kann B überhaupt noch verurteilt werden?
Welche Möglichkeiten hat A, um den Mörder endlich zu entlarven?

Danke

Hallo,

einer Verurteilung steht das Verbot der doppelten Strafverfolgung entgegen (Art. 103 III GG). Solange kein Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren gem. § 362 StPO besteht, ist da nichts zu machen. Und eine erst nach Jahren mögliche Beweisführung stellt keinen solchen Wiederaufnahmegrund dar

Gruss akkon