Ist die Anmeldung bzw. Durchführung eines Gewerbes in einem Wohnhaus „einfach so“ möglich, bzw. bedarf es hierfür der Zustimmung durch die Eigentümer der anderen Wohnungen?
Hallo Heike,
soweit ich informiert bin (mediafon hat da z.B. Infos zu auf der Website) muss ein Gewerbe grundsätzlich weder beim Vermieter noch bei den Mietern „angemeldet“ werden, wenn dadurch niemand in seiner Wohnsituation beeinflusst wird.
Also wenn man schön leise daheim was an seinem PC tippt, ist das kein Problem. Wenn man Klavierunterricht gibt, wäre das schon so ein Grenzfall und wenn man viele Kunden in die Wohnung holt, müsste man es definitiv dem Vermieter melden.
Gleiches gilt für ein Firmenschild an der Tür.
Und für irgendwelche Ämter und auch den Vermieter muss klar sein, dass die Wohnung nach wie vor hauptsächlich Wohnung und nicht Gewerberaum ist.
Oder meintest du, dass es hier um einen offiziellen Gewerberaum in einem Wohnhaus geht? Dann wüsste ich nicht, was die Mieter da zu kamellen hätten…
Soweit meine Infos, die ich dazu aus dem Netz hab, wie gesagt, schau mal auf der Website von mediafon
Viele Grüße,
Yummi