Baulast

Hallo,

wie ist eine Baulast rechlich einzuordnen?

„Eine Baulast ist im deutschen Recht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder - mit dessen Zustimmung - des Erbbauberechtigten (Hamburg: § 79 Abs. 1 HBauO; Erbbaurecht) gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden“.

Es ist weder ein Verwaltungsakt, noch eine sonstige Willenserklärung. Es ist meiner Meinung nach eine „einseitige Verpflichtungserklärung“, aber ein solches Rechtsinstitut gibt es nicht.

Vielen Dank

Martin Unterholzner

hallo martin,

ist das nicht noch nachfolgend in der quelle erklärt? der auszug war doch von hier, oder?

http://de.wikipedia.org/wiki/Baulast

viele grüsse
whitby