Welche Straftat?

Hallo Experten,

mal angenommen jemand würde mit seinem Auto mit Vollgas auf einen Fußgänger losfahren, der könnte gerade noch so zur Seite springen um nicht angefahren zu werden, welche Tat hätte der Fahrer des Fahrzeugs begangen?

Liebe Grüße
Bastett

Hallo,

welche Tat

da kommt einiges in Frage:

  1. Mord (Versuch)
  2. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  3. Nötigung

und wahrscheinlich noch einiges mehr.

Gruß

Bona

  1. Nötigung
  2. versuchte Körperverletzungen
  3. ggf. versuchter Totschlag
  4. zusätzlich noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

außerdem
… ergänzend zu den Vor-Postern:

möglicherweise Geschwindigkeitsüberschreitung

Huhu!

da kommt einiges in Frage:

  1. Mord (Versuch)

Und welches Mordmerkmal sollte da erfüllt sein?

  1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Definitiv nicht. Diese Straftat kann ein Autofahrer nicht begehen.

  1. Nötigung

So ziemlich jede Straftat ist Nötigung, daher hast Du hier mal richtig getippt.

Hier mein Vorschlag: Versuchter Totschlag in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs.

Doch, doch

  1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Definitiv nicht. Diese Straftat kann ein Autofahrer nicht
begehen.

Doch, kann er - ständige Rechtsprechung. Vgl ausführlich Tröndle/Fischer, § 315 b Rn. 8 ff.

Speziell zum Zufahren auf Menschen s. Rn. 10.

Levay

Stichwort…
…war glaube ich „Auto als Waffe“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

da kommt einiges in Frage:

  1. Mord (Versuch)

Und welches Mordmerkmal sollte da erfüllt sein?

Heimtücke? Mordlust? Habgier (der Fußgänger ist die reiche Erbtante)? Sonstige niedere Beweggründe (der Fußgänger ist Schwarz und der Autofahrer Rassist)? Der Frager hat nun mal nichts zu den genaueren Umständen gesagt, aber zumindest die Heimtücke erscheint mir recht wahrscheinlich (oder rechnest Du ständig mit solch einer Situation?). Und je nach Situation kann man auch ein gemeingefährliches Mittel unterstellen.

Gruß Stefan

Geeeeenau! Und irgendwas mit „pervertieren“.

Levay

Hey, da wurde ja schon richtig gut geantwortet!

… Bielefeld … :smile:

Hallöchen,

muß jetzt auch mal nachfragen ob meine Kenntnisse stimmen… :o)

Und welches Mordmerkmal sollte da erfüllt sein?

z. B. Mordmerkmal: wenn die „Tat“ geplant war?

Wird das nicht irgendwie so definiert?:
Mord = geplant
Totschlag = nicht geplant (z.B. in Folge einer Rangelei oder so)

Kann aber auch sein das ich mich irre, bin zu lange raus aus der Materie. (hab beim Anwalt gelernt vor Urzeiten lach)
Aber irgendwie glaub ich sowas mal gehört zu haben.

Würde aber schätzen, versuchte Körperverletzung ist es auf jeden Fall.

Liebe Gruß
Angie

z. B. Mordmerkmal: wenn die „Tat“ geplant war?

Das Mordmerkmal der Planung steht in § 211 StGB nicht drin und ist somit auch nicht existent.

Wird das nicht irgendwie so definiert?:
Mord = geplant
Totschlag = nicht geplant (z.B. in Folge einer Rangelei oder
so)

In Folge einer Rangelei wäre es wohl eher so was wie fahrlässige Körperverletzung. Im Übrigen: Nein, so wird es nicht definiert.

Levay

Schlägerei ist doch keine Fahrlässichkeit oder?

Hie rgibt es normale und schwere Körperverletzung.
normale ist doch eien Bagatelle, eine schwere schon mindestens eine Straftat mit nicht unter 6 Monaten.

Ich war deswegen einmal vor Gericht, das Verfahren wurde dann einegstellt. Schön ist es das wenn der staatsanwalt schwere Körperverletzung schriebt, obwohl es eine normal sein sollte, die Rechtschutz nicht einspring.

Schwere Körperverletzung setzt eien Vorsatz, eien Waffe oder eine Gemeinsamstad vorraus.

Die Sache mit dem Strassenverkehr setzt auch wieder eine Sache der Zeugen vorraus, sind einige glaubhafte Zeugen die geschlossen aussagen das dies eien Attacke auf den Betroffenen war, dürfte hier ein versuchter Todschalg als Anklagepunkt vorliegen.
Sind keien Zeugen da wird es bei der strafverhandlung sicher sehr lustig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Rede war von Rangelei.

Keine Ahnung, was genau das ist - man müsste sich eben den konkreten Einzelfall ansehen.

Levay