mal angenommen jemand würde mit seinem Auto mit Vollgas auf einen Fußgänger losfahren, der könnte gerade noch so zur Seite springen um nicht angefahren zu werden, welche Tat hätte der Fahrer des Fahrzeugs begangen?
Heimtücke? Mordlust? Habgier (der Fußgänger ist die reiche Erbtante)? Sonstige niedere Beweggründe (der Fußgänger ist Schwarz und der Autofahrer Rassist)? Der Frager hat nun mal nichts zu den genaueren Umständen gesagt, aber zumindest die Heimtücke erscheint mir recht wahrscheinlich (oder rechnest Du ständig mit solch einer Situation?). Und je nach Situation kann man auch ein gemeingefährliches Mittel unterstellen.
muß jetzt auch mal nachfragen ob meine Kenntnisse stimmen… :o)
Und welches Mordmerkmal sollte da erfüllt sein?
z. B. Mordmerkmal: wenn die „Tat“ geplant war?
Wird das nicht irgendwie so definiert?:
Mord = geplant
Totschlag = nicht geplant (z.B. in Folge einer Rangelei oder so)
Kann aber auch sein das ich mich irre, bin zu lange raus aus der Materie. (hab beim Anwalt gelernt vor Urzeiten lach)
Aber irgendwie glaub ich sowas mal gehört zu haben.
Würde aber schätzen, versuchte Körperverletzung ist es auf jeden Fall.
Hie rgibt es normale und schwere Körperverletzung.
normale ist doch eien Bagatelle, eine schwere schon mindestens eine Straftat mit nicht unter 6 Monaten.
Ich war deswegen einmal vor Gericht, das Verfahren wurde dann einegstellt. Schön ist es das wenn der staatsanwalt schwere Körperverletzung schriebt, obwohl es eine normal sein sollte, die Rechtschutz nicht einspring.
Schwere Körperverletzung setzt eien Vorsatz, eien Waffe oder eine Gemeinsamstad vorraus.
Die Sache mit dem Strassenverkehr setzt auch wieder eine Sache der Zeugen vorraus, sind einige glaubhafte Zeugen die geschlossen aussagen das dies eien Attacke auf den Betroffenen war, dürfte hier ein versuchter Todschalg als Anklagepunkt vorliegen.
Sind keien Zeugen da wird es bei der strafverhandlung sicher sehr lustig.
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