Haftpflicht am Arbeitsplatz?

Hallo.
Eine Lehrerin legt versehentlich eine falsche (nicht geeignete) Folie in den Kopierer in der Schule, was dazu führt, dass die Folie schmilzt und der Kopierer teuer repariert werden muss. Nun soll diese Lehrerin dafür haftbar gemacht werden.
Ist das rechtens?

Danke,
Ines

Hallo,

kann der Lehrerin Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, ja.

Gruß
Rocco

Hallo!

Informationen zum Thema Haftung des Arbeitnehmers kann man finden unter

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Etwas Anderes könnte gelten, wenn die Lehrerin Beamtin ist; dazu gibt es Informationen unter

http://www.finanztip.de/tip/rechtslexikon/RL-51-4321…

Gruß, Franz

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kann der Lehrerin Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen werden, ja.

Das gilt für beamtete Lehrer, angestellte können schon bei einfacher Fahrlässigkeit belangt werden.

repariert werden muss. Nun soll diese Lehrerin dafür haftbar
gemacht werden.
Ist das rechtens?

Beamte können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz belangt werden, Angestellte des Öffentlichen Dienstes schon bei einfacher Fahrlässigkeit.

Dageegn kann man sich aber versichern, die Privathaftpflicht läßt sich bei öfffentlich Bediensteten um die Diensthaftpflicht erweitern. Bei Lehrern ist der Mehrbeitrag nicht besonders hoch.

kann der Lehrerin Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen werden, ja.

Das gilt für beamtete Lehrer, angestellte können schon bei
einfacher Fahrlässigkeit belangt werden.

Das kann ich dem hier aber nicht entnehmen:

http://blog.zeit.de/arbeitsrecht/?p=38

Das kann ich dem hier aber nicht entnehmen:

http://blog.zeit.de/arbeitsrecht/?p=38

Mag sein, wurde uns im Laufe diesen Jahres per Vertriebsinfo mitgeteilt, damit wir bei unseren Kunden diese Versicherungslücke ansprechen. Ob es sich um ein gesetz, eine Verordnung oder eine veränderte Rechts- oder Betriebspraxis handelt, kann ich Dir nicht sagen. Meine öD-Kunden haben zu einem Großteil die Diensthaftpflicht nachversichert.

tatsächlich ??!!

Das gilt für beamtete Lehrer, angestellte können schon bei
einfacher Fahrlässigkeit belangt werden.

Hm, halte ich für schwerlich vorstellbar. Ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, und kann i. d. R. nicht ohne weiteres den AN „bluten lassen“.

Meine Erfahrung bezieht sich allerdings speziell auf Autounfälle auf Dienstfahrten.

Grüße, M

Das gilt für beamtete Lehrer, angestellte können schon bei
einfacher Fahrlässigkeit belangt werden.

Hm, halte ich für schwerlich vorstellbar.

In meiner Aussage weiter oben, habe ich erläutert, wie ich zu dieser Information komme. Sie kam von unserem Spartenspezialisten, ohne dass ich eine Quelle habe. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass man uns falsche Informationen gibt, um eine Tarifoption mit rel. niedrigen Beiträgen zu pushen. DIeNachfrage aus dem öD spricht auch dafür, dass an dieser Information etwas dran ist. Mal abwarten, was die Debeka-Leute dazu schreiben.

eine Fürsorgepflicht, und kann i. d. R. nicht ohne weiteres
den AN „bluten lassen“.

Da wunderst Du Dich aber. Frei Wirtschaft ist eine Sache, öD eine andere.

Meine Erfahrung bezieht sich allerdings speziell auf
Autounfälle auf Dienstfahrten.

KFZ ist ein ganz anderes Thema.

In meiner Aussage weiter oben, habe ich erläutert, wie ich zu
dieser Information komme. Sie kam von unserem
Spartenspezialisten, ohne dass ich eine Quelle habe.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass man uns
falsche Informationen gibt

Nee, ich dachte eher, dass möglicherweise ein Missverständnis (zB Fehlinterpretation) vorliegt.

Da wunderst Du Dich aber. Frei Wirtschaft ist eine Sache, öD
eine andere.

Okay, ich dachte die Unterschiede liegen nur bei Vergütung und Versorgung… :smile:

KFZ ist ein ganz anderes Thema.

Ja, schon klar, aber doch ganz ähnlich gelagert. Mal wird ein Auto durch Unachtsamkeit vor einen Baum gefahren, mal ein Kopierer mit falschen Folien gefüttert… am Ende ist das Eigentum des AG kaputt.

Grüße, M