Nebenkosten Zwangsversteigerung

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 9. Nov 2007
Hallo,

wenn der Beschluss einer Zwangsversteigerung ausgefertigt wurde, wann und von wem werden die restlichen Nebenkosten, wie Gerichtskosten, Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer eingefordert?

Muss die Person, die den Zuschlag erhalten hat, sich selber drum kümmern oder wird diese benachrichtigt und bekommt extra "Rechnungen"?

Wenn diese Person sich selber drum kümmern muß, dann wo, wie und bei wem?

In den weiten des Internets steht zwar, daß dieses zu zahlen sei, aber nicht der Ablauf des ganzen...


Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten Zwangsversteigerung
    Hallo wenn der Beschluss einer Zwangsversteigerung ausgefertigt
    wurde, wann und von wem werden die restlichen Nebenkosten, wie
    Gerichtskosten, Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer
    eingefordert?
    Das zahlt letztlich alles der Ersteigerer.

    Die Gerichtskosten fallen in das geringste Gebot. Die Kosten der Grundbucheintragung werden durch das Grundbuchamt von dem Ersteigerer angefordert und Schulder der Grunderwerbsteuer ist gem. § 1 Nr. 4 iVm. § 13 Nr. 4 GrEStG der Meistbietende. Muss die Person, die den Zuschlag erhalten hat, sich selber
    drum kümmern oder wird diese benachrichtigt und bekommt extra
    "Rechnungen"?
    Wie gesagt, die Gerichtskosten fallen in das geringste Gebot und sind daher Teil des Gesamtgebotes. Der gebotene Betrag wird dann vom Gericht insgesamt angefordert und die Gerichtskosten werden vor dem Verteilungstermin abgesondert.

    Hinsichtlich der Grundbucheintragung kommt die Anforderung vom Grundbuchamt.

    Das Finanzamt wird glaube ich vom Gericht kontaktiert und wendet sich dann direkt an den Ersteigerer.

    Gruß
    Dea
    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkosten Zwangsversteigerung
      Hallo, auf jeden Fall wird der Ersteigerer erst im
      Grundbuch eingetragen, wenn die GrErwerbsteuer bezahlt
      ist. Gruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkosten Zwangsversteigerung
        Hallo auf jeden Fall wird der Ersteigerer erst im
        Grundbuch eingetragen, wenn die GrErwerbsteuer bezahlt
        ist. Gruß
        Nicht, wenn er nicht die Eintragungsgebühr an das Grundbuchamt gezahlt hat.

        Gruß
        Dea
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten Zwangsversteigerung
    Prima, lieben Dank Dir.

    Gruß
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten Zwangsversteigerung
    Ach, noch was vergessen.

    Muss der Ersteigerer zum Verteilungstermin beim Gericht erscheinen oder ist das einfach nur der Termin, bis wann das Gebot zu bezahlen ist?

    lieben Dank nochmal
    • Antwort von nach 43 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkosten Zwangsversteigerung
      Der Versteigerer muss dort nicht erscheinen, das Gebot wird bereits zuvor vom Gericht angefordert und an dieses überwiesen.

      Gruß
      Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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